Wer zahlt das Wohnen in einem Wohnheim für geistig Behinderte?
Hallo, verfasse gerade meinen Praktikumsbericht. Auf der Homepage des Wohnheimes steht unter Finanzierung: Im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes Baden-Württemberg wurden die bisherigen Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände (LWV) neu strukturiert.
Seit dem 1.1.2005 sind die Landkreise für die Betreuung und Unterbringung von Behinderten Menschen im Bereich der Eingliederungshilfe (bisher BSHG §§ 39 ff., seit dem 1.1.2005 SGB XII) zuständig.
heisst das, dass es dem Bewohner bezahlt wird dort zu wohnen oder dass die Einrichtung an sich bezahlt wird vom Landkreis, man als Bewohner aber trotzdem noch zahlen muss?
Danke schon mal! :)
3 Antworten
Das ist keine leichte Frage. Prinzipiell zahlt die Eingliederungshilfe. Das ist eine Art Sozialhilfe für Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Erwachsene dürfen aber nicht über Vermögen verfügen, sonst leisten sie einen Eigenbeitrag zu Ihrer Unterkunft. Aber die Einrichtung bekommt nur einmal Geld. Es gibt noch Besonderheiten bei Behinderten, die Einkommen haben (normaler Job oder Behindertenwerkstatt). Dann wird genau wie bei Hartz 4 der Teil an die Einrichtung überwiesen, der über einen bestimmten Betrag (ich glaube 150 €) des Verdienstes hinausgeht.
vielen dank, das hat mir sehr geholfen!
Kommt auf den Grad der Behinderung an, aber in der Regel zahlts wenn keine Vermögen da ist der Staat, schau mal nach "Kostenbeitragsverordnung"
Die Krankenkasse.
Nö, die Krankenkasse hat damit nichts zu tun. War früher das Sozialamt und jetzt die Eingliederungshilfe, was aber vergleichbar ist.