müllgebühren in den nebenkosten richtig berechnet
Hallo wohne in einem 3 Parteien Haus dort haben wir für alle 3 Parteien zusammen eine Restmülltonne 240 Liter und eine Biotonne 240 Liter
jetzt ist mir in meiner Nebenkostenabrechnung von 09 aufgefallen das ich und meine 2 Kids im Jahr 09 250,80 € Müllgebühren bezahlt haben wenn ich mir jetzt aber die Müllgebühren für den Landkreis ansehe (hier der Link www.kreis-alzey-worms.eu ) müssten doch eigentlich die Gebühren durch die ganzen im Haus lebenden Personen geteilt werden da ja die Gebühren für einen 5 Personen Haushalt 358,80 beträgt
in den beiden anderen Wohnungen wohnen je 1 Person und zahlen jeder nochmals im Jahr 235 €
hoffe das ganze ist irgendwie verständlich
wollte erst mal hier nachfragen bevor ich zu meinen Vermieter lauf
10 Antworten
Hallo die Tonne wird alle 2 Wochen geleert und in meiner Abrechnung steht Müllgebühren Lt.Satzung Alzey 2009 und die anderen 2 Parteien zahlen je für einen 1 Personen HAushalt 235.20€ wenn ich das aber richtig aus der Gebührenliste rauslesen würde ja auch jedem dann 1 Tonn zustehen
schau dir doch mal an was wir geschrieben haben, wenn deine Zahlen stimmen zahlt ihr alle zuviel!!!
Liebe/r frogy,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Klara vom gutefrage.net-Support
Die Gebühren für die Müllbeseitigung legt die Kommune in einer Satzung fest. Dementsprechend werden Haushalte bzw. Großvermieter veranlagt mittels Abfallgebührenbescheid für das Folgejahr. Die Abrechnung erfolgt dann zum Jahresende bzw. Jahresanfang des Folgejahres. Die Großvermieter dürfen dies Kosten dann entweder nach Wohnfläche oder Personen umlegen. Das ist im Mietvertrag schriftlich fixiert. Wenn dort kein Schlüssel vereinbart wurde, gilt das BGB: Umlage nach Wohnfläche. Aus der Fragestellung geht nicht hervor, welcher Schlüssel gilt. Aus der Abrechnung, insofern sie formell richtig ist, müssen die Gesamtkosten und die Gesamtwohnfläche bzw. Gesamtpersonenzahl die im Jahresverlauf im Haus bzw. der WE wohnten, aufgeführt sein und danach die Aufschlüsselung je Wohnung nach anteiliger Wohnfläche bzw. anteiliger Personenzahl im Haushalt. Fehlen diese Angaben oder ein Teil davon, ist die Abrechnung zumindest diese BK-Art betreffend formell unwirksam und nicht zu begleichen, falls es Nachforderungen gibt. Lass dir den Bescheid der Kommune und die Jahresabrechnung vom Vermieter zeigen, dann kannst nachvollziehen, ob die Abrechnung korrekt ist, prüfe auch deinen Mietvertrag ob hier vertragskonform abgerechnet wurde.
für die Aufteilung (welcher Schlüssel verwendet wird) müsstest du auch im Mietvertrag nachschauen, ob nach Personenzahl, Quadratmetern oder einfach nach Mieterpartei abgerechnet wird.
Habt ihr untereinander die Abrechnungen verglichen? Wie oft wurde die Restmülltonne geleert?
Der Aufteilungsschlüssel müsste in der Abrechnung stehen, da du sie sonst nicht nachvollziehen kannst - und das ist eine Anforderung an einen Abrechnung.
Laut WEG ist der Aufteilungsschlüssel der, das Du nicht in 3 Wohneinheiten teilst sondern in Prozenten.
Das heisst, dass entscheidend ist welche Anteile ihr an der gesamten Wohnanlage habt und nutzt. Hierzu werden die Kosten errechnet.