wer zahlt das tapezieren nach wasserschaden
Hallo, ich weiß,dass es schon Antworten auf diese Frage gibt,aber meine Situation und meine Vermieter sind etwas anders. Leider! Durch ein defekten syphon von meiner Dusche ist unbeobachtet Wasser ausgelaufen und ist dann auf der Wand des danebenliegenden Schlafzimmer knapp über der Fußleiste sichtbar geworden. Diesen Schaden hab ich natürlich sofort gemeldet und der Handwerker kam nach 3 Tagen. Die Vermieterin kam unangemeldet dazu, um ihn zu überwachen. Der Handwerker hat dann herausgefunden,dass die Schraube am Abfluss verrostet und dadurch abgerissen war. Meine Vermieterin ermahnte mich, dass ich eine verrostete sofort zu melden hätte, sonst würde sie sich ja dumm und dämlich zahlen. Ausserden solle ich sofort meine Haftpflichtversicherung anrufen,um zu fragen, ob DIE den Schaden nicht bezahlen könnten.So weit...nicht gut! Natürlich hat meine Versicherung nur gelacht und nein gesagt. Als ich die Vermieterin dann fragte,wie und wann die Feuchtigkeit aus der Wand und unter der Dusche beseitigt wird,sagte sie,dass ich es mal mit einem Föhn probieren solle (kein Scherz) danach sagte sie noch in meinem Beisein zu dem Handwerker,dass ich dann ja auch noch das Schlafzimmer tapezieren müsste. Ich??? Ich war so geplättet,dass ich darauf nichts sagen konnte. Die abgelöste Fliese wollte ihr Mann dann in ein paar Tagen wieder mit Silikon ankleben. Bin ich in einem schlechten Film,oder wer muss den Schaden und die Renovierung jetzt zahlen? Ich bin einfach nur noch fertig von dem Horror. Würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen. Danke im Voraus und herzliche Grüße
4 Antworten
Deine Vermieterin kommt scheinbar von einem anderen Stern.
Der Schaden geht voll auf ihre Kosten, deshalb hat deine Haftpflicht auch herzlich gelacht. Du bist nicht dafür verantwortlich, wenn festeingebaute Teile irgendwann das Zeitliche segnen und dadurch Schäden entstehen. Das ist ganz klar Vermietersache.
Die Feuchtigkeit, welche noch in den Wänden hängt, muß professionell getrocknet werden. Auch dafür ist deine Vermieterin zuständig, sonst niemand!
Dokumentier alles, schreib der Vermieterin eine Mängelanzeige (Einwurfeinschreiben) und dann bist du auch raus, wenn es später um Schimmelpilz geht. DAS wird kommen. Früher oder später.
Hol dir Freunde/Familie dazu, mach Bilder, halt es schriftlich fest und schreib der Vermieterin vor allem, daß du alles unter Zeugen festgehalten hast.
Die scheint von der ganz schlauen Sorte zu sein, sie stellt sich erst mal dumm. Aber ein Dummer wirkt doch immer überzeugender ;-)
Wasserschäden und die Folgen zahlt immer der Wohnungseigentümer - hier Vermieter. Wende Dich an den Mieterbund - Du brauchst nichts zu zahlen.
wasserschaden da müßte die versicherung einspringen falls man eine hat
der Vermieter ist dazu aufgerufen seine Mietern eine Hausrat Versicherung zu empfehlen
wenn der Schaden vom Vermieter kommt, zum Beispiel oben drüber wohnt und in seiner Wohnung der Schaden entstanden ist sollte die Versicherung des Vermieters den Schaden übernehmen ja.
die sache mit der tockenlegung und den fliesen muss deine NETTE vermieterin mit ihrer gebäudeversicherung klären ! das mit der tapete klärste mit deiner hausratversicherung ! deine haftpflicht hat damit garnichts am hut ! p.s. würde mir eine andere wohnung suchen wenn es machbar ist ! gruß tumbler
ja aber die vom vermieter ! er hat den schaden nicht verursacht !