Dusche ist übergelaufen, eine Haushaltsversicherung habe ich, zahlt die Versicherung den Schaden?

10 Antworten

Nimm den Hörer in die Hand und ruf deinen Vermittler oder direkt das Versicherungsunternehmen an. Schließlich müssen diese über die Regulierung entscheiden.

Problematisch ist hier das Thema "Grobe Fahrlässigkeit" zu betrachten.

Laja82 
Beitragsersteller
 07.09.2010, 13:44

Danke für die Antwort!! das ist eben das Problem, habe das ja nicht absichtlich verursacht!!

Informiere sofort deine private Haftpflichtversicherung betreffend den Sachschaden am Gebäude (Eigentum des Vermieters) und deine Hausratversicherung betreffend den Schaden in der Wohnung (an Einrichtungsgegenständen, Teppichen etc.). Die jeweiligen Ansprechpartner für einen Schadensfall findest Du oben rechts in der letzten jährlichen Beitragsrechnung. Da die Versicherer über einen (geschulten) Außendienst verfügen, wir der im Rahmen genau deines Vertrages mögliche Schadensersatz benannt und auch reguliert. Wo liegt das Problem, weswegen hier Nerven blank liegen könnten?

Hallo, ich arbeite auch bei der Allianz und würde dir bei unseren bedingungen den schaden bezahlen. Aber stimmt schon das die bedingungen halt alle unterschiedlich sind. Klare Antwort gibt es da nur beim Vermittler bzw mit hilfe der Police.

Noch zur groben Fahrlässigkeit, ist bei uns mit versichert in der Hausrat (ab bedingungen 2008)

DerMakler  09.09.2010, 21:10

Das ist aber kein Alleinstellungsmerkmal..da es bei vielen Versicherern ab VHB 2008 diese Möglichkeit die Fahrlässigkeit mit zu versichern, gegeben ist .Da dies leider nur bei Komfort & Optimaltarifen der Allianz möglich ist,läßt sich die dies auch "sehr gut" bezahlen..HG DerMakler

drhouse69  03.02.2011, 15:09
@DerMakler

Das entspricht nicht ganz der Wahrheit. Grobe Fahrlässigkeit ist in diesem Fall ein Alleinstellungsmerkmal und das auch in der Wohngebäudeversicherung. Weil im Optimaltarif muss es nicht zusätzlich eingeschlossen werden sondern ist ein Grundbestandteil. Schon ein Unterschied für uns und ein Vorteil für den Kunden. Aber wir können diskutieren bis wir blau werden und jede Antwort verbessern wollen oder auch mal akzeptieren was andere machen.

Hi, also erstmal ist hier zu klären wem z.B. der Laminat gehört, war er vorher schon drin gehört er dem Vermieter und ist ggf. ein Gebäudeschaden den der Eigentümer seiner Gebäudeversicherung melden kann, da spielt dann die Fahrlässigkeit eh keine Geige, gehören die Bodenbeläge Dir ist Deine Hausratversicherung zuständig. Vorteil bei beiden ist NEUWERT-Ersatz...ist der Laminat oder Teppich ddem Vermieter und musst Du wegen Verschuldn Deine private Haftpflicht bemühen hast Du nur ZEITWERT-Ersatz, das kann recht dürftig sein.. VG

Also normalerweise müßte es die Versichrung übernehmen.Ich bin bei der ALLIANZ, da werden Wasserschäden gezahlt.

Laja82 
Beitragsersteller
 07.09.2010, 13:43

Danke, bin bei der Wr. Städtischen und sofern ich weiß zahlen die aber jedoch bin ich mir nicht sicher ob es bei selbstverschulden auch ist, war natürlich keine Fahrlässigkeit, also auch keine Absicht von mir!