Immobilienkauf Wohnung Mehrfamilienhaus- falscher Kellerraum zugeteilt. Muss ich das hinnehmen?

5 Antworten

Uns wurde der Kellerraum "xy" zugeteilt. Die Nummer ist auf der Tür zum Raum zu finden und wurde auf dem Übergabeprotokoll der Maklerin vermerkt.

Dann hat das auch Gültigkeit (Sondereigentum/Keller/Dachboden ) laut Kaufvertrag, deine Hausverwaltung, könnte mich mal gerne haben, du kannst dem natürlich zustimmen, allerdings auf deren Kosten und ohne Raumverlust( m² ) !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:39

Auf gut Deutsch: Ich habe eine Wohnung gekauft, die Maklerin hat mir einen Kellerraum gezeigt, diesen für meinen erklärt und mir dafür auch die Schlüssel gegeben. Ich habe das nicht angezweifelt. Nun hatte sie unrecht und laut Plan gehört meine Wohnung zu einem anderen. Hab ich Pech gehabt?

schoschi06  25.03.2021, 21:46
@Erdbeerfelder80

diesen für meinen erklärt und mir dafür auch die Schlüssel gegeben.

Den Schlüssel, hat sie ja vom Voreigentümer, vielleicht wurden die Kellerräume mal von den Voreigentümern getauscht, dann hast du allerdings die Akarte gezogen und mußt umziehen ! :(

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:47
@schoschi06

Ich vermute es auch. Irgendjemand hat mal etwas durcheinander bekommen. Leider lag beim Kaufabschluss weder mit, noch der Maklerin der Plan vor. Nun ist einer da. Da ein Mist. Rechtlich also A-Karte. Muss ich auch noch auf meine Kosten umziehen?

schoschi06  25.03.2021, 21:50
@Erdbeerfelder80

Versuch dich mit dem neuen Eigentümer zu einigen !

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:51
@Erdbeerfelder80

Naja, vielleicht lag der Maklerin doch der Plan vor, die kam ins Schwitzen und dachte sich "die setzte ich einfach da in den leeren Keller und dann sind alle glücklich". So was blödes für mich!

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:53
@schoschi06

Geht schlecht, ist eine Dreieckskiste. Der neue Eigentümer B müsste eigentlich in den Kellerraum, den meine Nachbarn C haben. Meinen Nachbarn wiederrum gehört eigentlich der Raum A, den ich gerade nutze. Und ich soll in den Raum, wo Nachbar D geraus ausgezogen ist und leer gerräumt hat.

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:29

Im Kaufvertrag stand "Sondereigentum gemäß Teilungserklärung". Mir lag kein Kellerplan vor. Der Maklerin auch nicht, deswegen hat sie die Nummer notiert, die auf der Kellertür vermerkt ist. Diese hat sie auf das Übergabeprotokoll geschrieben. Im Kaufvertrag ist diese Kellernummer nicht vermerkt. Es handelt sich um irgendwelche interen Nummern. Ich ging davon aus, die Maklerin weiss, was sie tut.

schoschi06  25.03.2021, 21:38
@Erdbeerfelder80

deswegen hat sie die Nummer notiert, die auf der Kellertür vermerkt ist.

Ist da nur eine Nr. vermerkt oder auch ein Stockwerk, re./ li. ?

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:41
@schoschi06

Die Maklerin wusste scheinbar nicht so recht, welcher Keller zu welcher Wohnung gehört. Das ist mir erst jetzt im Nachheinein bewusst geworden, wie sie immer nach den Nummern an der Tür schaute. Es gibt intere Nummern an der Tür. Wer auch immer diese aufgeklebt hat. Im Kaufvertrag tauchen sie nicht auf.

Die Nummer ist auf der Tür zum Raum zu finden und wurde auf dem Übergabeprotokoll der Maklerin vermerkt. Es lag kein Plan vor.

Der Aufteilungsplan muß beim Grundbuchamt liegen und der beim Grundbuchamt hinterlegte Plan ist auch verbindlich. Ohne Aufteilungsplan und genau Bezeichnung des Sondereigentums ist ein Kauf gar nicht möglich.

Verantwortlich ist hier der Notar, der den Notarvertrag macht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, das ein Notar einen WEG Verkauf macht ohne Aufteilungsplan.

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:24

Wir haben damals den Kellerraum gemeinsam mit der Maklerin angeschaut und dann die Schlüssel bekommen. Leider bin ich nie darüber gestolptert, dass es keinen Plan gab. Ich habe der Maklerin vertraut. Der Raum wurde schon vom Vormieter unserer Wohnung genutzt. Scheinbar war er von Anfang an vertauscht (Baujahr des Hauses 1970)

Makler-Info spielt gar keine Rolle. Beim Erwerb einer Wohnung wird ein notarieller Kaufvertrag unterschrieben, in dem die Wohnung und auch Sondereigentum und Sondernutzungsrechte wie Keller oder Garage genau beschrieben werden. Nur dieser Vertrag und die Teilungserklärung mit Anlagen sind maßgeblich.

Alles andere ist belangloser Kindergarten.

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:35

Der Keller ist nicht beschrieben worden. Oder sagen wir so. Unsere Wohnung heißt "050". Im Kaufvertrag steht: zur Wohnung gehört der Kellerraum "050" (heisst ebenso). Ein Plan lag nicht vor. Die Maklerin zeigte mir den Raum, der leer war. Sagte, das ist der Raum, der zur Wohnung gehört. Auf der Tür steht "TF-2". Dies notierte sie dann auf dem Übergabeprotokoll. Ich erhielt die Schlüssel. Ich bezog den Kellerraum. Ich hatte 4 Jahre Ruhe. Nun klingelte die Maklerin an der Tür und zeigte mir den Kellerplan. Da steht "050" nun für einen anderen Raum.

Ich hoffe, ich habe das gut beschrieben. Bin etwas müde und durcheinander.

Du hast längst nichts mehr mit der Maklerin zu tun - auch Schadenersatzansprüche dieser gegenüber wären verjährt.

Also wende Dich an die Verwaltung wer für die Umzugskosten aufkommt. - Ansonsten wo liegt jetzt das Problem, den freien Kellerraum der anderen Wohnung zuzuordnen?

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:31

Scheinbar soll nun einmal Ordnung in das Durcheinander. Es sind noch mehr Kellerräume als meiner vertauscht.

schoschi06  25.03.2021, 21:29

An der Größe und Lage vielleicht, Strom und Wasserversorgung ?

Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:27

Wann setzt denn die Verjährung ein? Gekauft haben wir 05/2017. Ich kann auch mit dem anderen Kellerraum leben. Blöd ist nur, dass ich scheinbar nun auch selbst räumen soll. Das kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht. Ich bin mittlerweile berentet und schwerbehindert.

wilees  25.03.2021, 21:30
@Erdbeerfelder80

Übliche Verjährungsfrist = 3 Jahre ...... ob die auch dafür gilt, kann Dir ein Notar sagen .

ichweisnix  25.03.2021, 21:21
wo liegt jetzt das Problem, den freien Kellerraum der anderen Wohnung zuzuordnen?

Das könnte man grundsätzlich machen, allerdings muß für die neue Zuordnung der Teilungsplan geändert werden. Dazu braucht es einen Notar. Außerdem wäre zu klären ob das grunderwerbssteuerpflichtig ist.

Leichter wäre natürlich eine privatrechtlich Nutzungsvereinbarung mit den neuen Eigentümer, die nix am Eigentum als solches ändert. Allerdings müßte man sich auch hier schlau machen wie das Finanzamt das bewertet.

wilees  25.03.2021, 21:27
@ichweisnix

Eigentümer X schenkt Dir seinen Kellerraum und Du schenkst ihm Deinen ... wo sollte da Grunderwerbssteuer anfallen.

Hinsichtlich der notariellen Seite - das soll die Hausverwaltung mit besagter Maklerin abklären ...... die entstehenden Kosten können diese übernehmen - die haben es auch verbockt.

schleudermaxe  25.03.2021, 21:29
@ichweisnix

In der TE steht nichts von Keller, auch Pläne sind darin nicht enthalten, so der Kommentar der FSt..

Für mich kamn da etwas nicht stimmen.

Ich kenne keinen Käufer, der ohne TE und ohne Abgeschlossenheitserklärung etwas kauft, auch die Geldgeber benötigen ja diese Unterlagen.

Und was eine Makler mit der WEG am Hut hat, erschließt sich mir auch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Erdbeerfelder80 
Beitragsersteller
 25.03.2021, 21:25

Leider bin ich wohl ein Käufer, der ohne einen Kellerplan gekauft hat. Die TE der Wohnung lag ja vor. Die Maklerin arbeitet exklusiv für den Verwalter (Vonovia).

schleudermaxe  25.03.2021, 21:27
@Erdbeerfelder80

Also keinen Keller gekauft, das gibt es, dass diese Dinger der WEG gehören. Dann ordnet der Verwalter die Nutzung.