Nachbarstor ist in unserer Grundstücksmauer befestigt!
Das eiserne Türchen der Nachbarn ist in unserer Mauer vom Grundstück befestigt.Die Mauermuss bald neu verputzt werden wg Rissen.Nun knallen die Nachbarn diese Tür mehrmals am Tag Feste zu,sodass die Mauer,meiner Meinung nach,noch mehr Schaden nehmen kann durch die Erschütterungen. Welche Rechte habe ich denn da?Wir kauften unser Haus vor 7 Jahren,die Nachbarn vor 5 Jahren,und da war dieses Türchen schon da.Es ist also nicht nachträglich mit unserer Einverständniss errichtet worden.
5 Antworten
Ok...Diese Nachbarn sind schlimm..Bei Feierlichkeiten die etwas nach 22Uhr enden wird sofort die Polizei gerufen,also mit normaler Kommunikation kommt man da nicht weit..Schade,aber so ist es leider.Und da wir mittlerweile an einem Punkt angelangt sind,wo wir das nicht mehr tolerieren,müssen wir eben jetzt auch handeln und ihnen ihre Grenzen zeigen.Danke für die Antworten,das war mir schon eine grosse Hilfe!!!
Du kannst die Nachbarn auffordern, das Türchen zu entfernen, wenn dieses an der Mauer befestigt ist, die dein Eigentum ist. Eine andere Möglichkeit wäre, mit dem Nachbarn zu sprechen und ihn darauf hinweisen, dass durch die Art der Betätigung des Türchens, die Mauer Risse bekommt. und repariert werden muss. Die Kosten hierfür sollte der Nachbar tragen, da er die Risse verursacht. Ist er dazu nicht bereit, Türchen von ihm entfernen lassen. Auch wenn das Türchen schon beim Kauf des Hauses vorhanden war, hast du ein Recht auf Abhilfe. Oftmals wird angenommen, dass Einrichtungen geduldet werden müssen, wenn diese schon längere Zeit vorhanden sind. Manche sprechen da von einem Gewohnheitsrecht. Ein solches Recht gibt es nicht ! Meist werden solche Dinge geduldet, weil schon immer vorhanden und viele davon ausgehen, dass hier ein sog. Gewohnheitsrecht zum tragen käme. Ich kenne kein Gesetz, in dem ein solches Recht verankert wäre. .
Da es in Eurem Fall bereits ein Gewohnheitsrecht gibt, könnt ihr es tatsächlich nicht verlangen, es anzubauen. Hier hilft aber direkte Diplomatie und es ist am besten, Ihr sprecht direkt mit Euren Nachbarn! http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
Es ist echt bedauerlich, dass es heutzutage viele Leute gibt, die nur noch an sich denken, um dann mit einer Kleinigkeit vor Gericht ziehen zu müssen, statt wie früher, durch direktes Reden mit dem Nachbarn Probleme aus der Welt zu schaffen.
Wenn vernünftiges Reden mit den Nachbarn nichts nützt bleibt i.d.R. nur der Weg übers Gericht. "Gewohnheitsrecht", also weil z.B. das Türchen schon ewig da hängt, gibt es in dem Fall nicht. Wäre aber eine ziemlich Aufwendige Sache, z.B. mit Gutachten usw. wegen der Schäden, der Lärmbelästigung...
Vorteil: wenn ihr den Prozeß gewinnt (und ein Anwalt kann die wirklichen Erfolgsaussichten vorher einschätzen aber ich denke, das die gegeben wären weil es eine Beeinträchtigung ist, die höchstens per Grundbucheintrag hingenommen werden muß) dürfen die Nachbarn die gesamten Kosten tragen.
Die Nachbarn dürfen nicht einfach etwas an euren Besitz anbauen. auch nicht, wenn es schon da war.
Sie müssen das wendern schriftlich haben.
Wenn ihr sagt, das das Tor weg muss, müssen die es abbauen.
PS. Also so war es bei uns schon mal mit einer Hecke die zu un rüber gewachsen ist. Die mussten alles wegnehmen.
Bei einem Prozeß würde die Gegenseite garantiert mit dem Gewohnheitsrecht (das ja ein Begriff aber kein Rechtsgut im juristischen Sinne ist) argumentieren. Aber ob das Gericht nach lediglich 5 Jahren dem folgt ist fraglich.