Wer übernimmt die Handwerkerrechnung: Mieter oder Vermieter?
Mal angenommen, jemand bemerkt, dass ein Küchen-Abfluss in seiner Mietwohnung nicht mehr richtig abfließt. Er versucht, durch Rohrreiniger und Spirale, die immer schlimmer werdende Verstopfung zu beheben (letztlich läuft das Wasser fast gar nicht mehr ab) und informiert dann, sofort Montags morgens um kurz nach 8 Uhr, die Mietverwaltung. Diese bestellt dann einen Handwerker, der auch zügig kommt und den Abfluss wieder durchgängig macht.
Nun bekommt der Mieter ein paar Tage später ein Schreiben von der Mietverwaltung, in dem er aufgefordert wird, den Betrag der angehängten Handwerkerrechnung binnen zwei Wochen an die Mietverwaltung zu überweisen, da die Verstopfung laut Handwerker durch Fett verursacht und somit vom Mieter verschuldet wurde.
Nun fragt sich der Mieter, ob das rechtens ist, denn er benutzt seinen Küchenabfluss für ganz normale Dinge und schüttet keineswegs zu irgendwelchen Zwecken zähes Fett in den Abfluss. Darf der Vermieter hier den Mieter als Verursacher zur Übernahme des Betrags heranziehen oder ist das ein Schaden, der auch bei sachgemäßer Nutzung des Abflusses mal vorkommen kann und somit nicht auf den Mieter zu übertragen ist?
Nebenbei bemerkt, eben dieser Abfluss war bereits beim Einzug (vor ca. 2 Jahren) schwergängig und floss extrem langsam ab, woraufhin die Mietverwaltung forderte, dass man erstmal selber versuchen solle, die Verstopfung zu beheben. Der Mieter musste also Geld, Zeit und Kraft investieren um verschiedene Abflussfrei-Mittel und eine Draht-Spirale zu kaufen und anzuwenden, was damals auch erfolgreich war. Diese Kosten wurden dem Mieter nicht ersetzt, obwohl der Schaden bereits beim Einzug bestand und somit sicher nicht vom Mieter verursacht wurde.
Vielen Dank für Antworten!
11 Antworten
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich es erst mal darauf anlegen und die Rechnung erst mal nicht bezahlen. Genau aus den Gründen, die du genannt hast. Der Mangel war damals beim Einzug schon bekannt, er sollte von dir (nicht-fachmännisch) behoben werden, weil die Verwaltung zu faul war oder Geld sparen wollte und jetzt sollst du dafür aufkommen? Du bist doch kein Fachmann und hättest das schon damals nicht selber machen müssen. Wenn damals beim Einzug alles okay gewesen wäre, dann hätte man dir auch jetzt nachweisen müssen, dass der Mangel nachträglich durch dich und dann auch durch unsachgemäßes Benutzen entstanden ist. Ich bezweifel, dass du das bezahlen musst! Meine Meinung dazu...
also ich würde sagen "versuchen kann man es ja mal" und es gibt bestimmt auch genügend mieter die wiederstandslos zahlen. ich persönlich würde nicht zahlen. gerade bei einem küchenabfluss kommt es vor das sich z.b. im normalen spülwasser gelöste fette befinden die im abluss wieder hart werden. je nach alter der rohre, setzt sich schmutz auch viel schneller ab als in neuen rohren.
Hm. Das is gut. Ich bin sowohl Mieter als auch Vermieter und ohne jetzt groß nachzulesen: Ganz klare Sache des Vermieters. Wird aber schwer für dich, das zu beweisen. Der Handwerker ist schonmal "gegen dich". Sprech mal mit dem Mieterbund. Die helfen dir sicher.
Auf keinen Fall zahlen würde ich sagen!
Wer bestellt bezahlt! Dir ist kein Verschulden nachzuweisen. Also Rechnung zurück an den Vermieter.