Was tun wenn Handwerker bezahlt, aber arbeit nicht erledigt und Mietausfall droht?

6 Antworten

Ich habe einen Handwerker beauftragt eine alte Gastherme auszutauschen in einem Mietshaus. Dies geschah im Oktober 2015. Rechnung wurde im November auch beglichen zum erwerb der Therme.

Warum bezahlt man einen Handwerker bevor der Auftrag abgeschlossen ist?

Aber gut. Die Therme ist jetzt Eigentum des Vermieters. Was hindert ihn daran einen anderen Handwerker mit dem Einbau zu beauftragen?

lonewulf86 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 16:02

Ich bin der Vermieter ;-) der Handwerker wollte, dass ich die Therme vorweg bezahle. Danach erst die Lieferung... er meinte es wäre so üblich.

anitari  13.01.2016, 16:58
@lonewulf86

Diesen "Handwerker" halte ich für unseriös.

Ich habe letztes Jahre meine Heizung erneuern lassen. Die Rechnung der Fachfirma, inkl. der Kosten der Therme, kam erst als alles fertig war.

Wohin wurde denn die Therme geliefert?

bwhoch2  14.01.2016, 08:53
@anitari

Die wurde sicher noch gar nicht geliefert. Der Handwerker hat das Geld kassiert, damit eine Therme beim Großhändler bestellt und dieser sagte ihm, er solle erst einmal seine alten Schulden bezahlen, was er dann teilweise mit dem Geld versuchte, was aber leider nicht ausreichte, den Großhändler davon zu überzeugen, dass er ihm nun endlich die bestellte Therme liefern soll.

Der bekommt auch so schnell keine und der Vermieter auch so schnell sein Geld nicht zurück,


unseriös traurig für unseren beruf, wir verlangen gar keine vorkasse.
wenn du das geld nochmal hast:

weise ihn darauf hin das du nicht länger warten kannst, wenn er sich innerhalb einer woche nicht bewegt, auftrag neu vergeben und das geld zurück holen, evt mit rechtlichen schritten das dauert dann natürlich lange.

bevor der auftrag storniert wird würde ich mir noch beistand vom anwalt oder der innung holen. Ich weiss nicht wie leicht und schnell man den Aufrag neu vergeben kann.

nicht das du dann 2 geräte gekauft hast

EDIT:

sry im monat verguckt.

wie ist es ausgegangen?

Der Handwerker ist unseriös. Eine Anzahlung zu verlangen ist ok. Nicht aber den ganzen Betrag. Irgend ein Anreiz muss schon noch bleiben, damit der Handwerker auch endlich mal liefert.

Er hat das Geld gebraucht, um ältere Lieferantenschulden zu begleichen. Es hat aber nicht gereicht und somit bekommt er nichts geliefert. Als Vermieter kannst Du bei diesem Handwerker noch den ganzen Winter warten.

Storniere den Auftrag, kauf woanders eine Therme und verlang Dein Geld zurück. Geh am besten dazu zu einem Rechtsanwalt, der Dir dabei hilft. Wenn es blöd läuft, muss der Handwerker auch noch Insolvenz anmelden und Du siehst Dein Geld überhaupt nicht mehr.

bwhoch2  14.01.2016, 19:18

Wollte ich noch was ergänzen:

Auch ein seriöser Handwerker hat natürlich Bammel davor dass er teure Ausstattung bestellen muss und hat er sie dann am Hof, fällt seinem Kunden ein, dass er das jetzt doch nicht gebrauchen oder bezahlen kann.

Er hat in der Regel auch Angst davor, seinem Kunden Bedingungen aufzudrücken, die diesen veranlassen, vor der Bestellung sich doch noch für einen anderen Anbieter zu entscheiden.

Jeder seriöse Kunde hat aber Verständnis, wenn er einen gewissen Betrag anzahlen muss. Z. B. 30 %. Da der Handwerker auch die anderen 70 % braucht, wird dieser sich anstrengen, dass er bald liefern und den Rest auch noch berechnen kann.

Dein Handwerker hat ganz offensichtlich kein Geld und ist schon pleite oder ganz kurz davor. Handelt es sich um einen "normalen" Betrieb, hat er bei seinen Großhändlern soviel Kredit und Zahlungsziel, dass er das Gerät erst dann bezahlen muss, wenn er es bei Dir eingebaut hat und die Rechnung schreiben kann.

Wenn dieser Kredit und das Vertrauen durch hohe Zahlungsrückstände aber aufgebraucht ist, wird jeder Großhändler erst einmal versuchen von dem Handwerker soviel Geld wie möglich zu bekommen, bevor neues Material geliefert wird. Genau so wird es bei Deinem Handwerker sein. Er ist de fakto pleite.

Hi, ich kann vielleicht nur etwas helfen. Ist der Handwerker Mitglied in der Handwerkerkammer? Dort erkundigen und wenn ja dort den Fall vortragen. So etwas wirft ein schlechtes Licht auf die ganze Innung. Die sprechen bestimmt mal mit dem. Ansonsten hilft noch die Sache öffentlich zu machen. Dann befürchtet er für sein Geschaft einen schlechten Ruf. Muß aber schön belegbar sein und Vorsicht ist geboten das er nicht wegen Rufschädigung selbst Anklage macht. Volle Vorleistung zu verlangen ist schon ungewöhnlich. In rechtl. Belangen kenne ich mich nicht aus. fG

Du kannst - nach schriftlicher Vorankündigung und Fristsetzung - dem Handwerker den Auftrag entziehen.

In diesem Schreiben weist Du daraufhin, daß alle nun auflaufenden Kosten an ihn weiterberechnet werden.