Handwerkerrechnung. Ich soll für Vermieter einspringen?
Der Mieter zeigt dem Vermieter einen Mangel an. Dieser beauftragt den Handwerker. Reparatur wird durchgeführt und der Mieter unterschreibt dem Monteur seinen Zettel. Die Rechung wird dann aber an den Mieter geschickt. Es soll Die Kosten übernehmen, da der Vermieter die Zahlung verweigert. Dies hat er im "Kleingedruckten" des Monteurszettel unterschrieben. "Wenn der Eigentümer / Verwalter diese Arbeiten nicht bezahlt müssen die Kosten vom Wohnungsinhaber übernommen werden." Bitte um Einschätzungen ob diese Vorgehensweise rechtens ist. Ist die Aussage im Kleingedruckten wirksam?
3 Antworten
Diese Klausel in der Rechnung ist unzulässig. Der Vermieter hat beauftragt, also muss er zahlen. Weise die Rechnung zurück.
Insofern eine Kleinreparatur erfolgte und es ist im Mietvertrag eine wirksame KRK vereinbart, könnte u. U. seitens des Vermieters dir als Mieter die Reparatur in Rechnung gestellt werden.
Nein,wer beauftragt zahlt auch.Im Link 1 zwar umgekehrt,aber so ist die Rechtsprechung,somit muss der Vermieter zahlen.
https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/
Da hätt ich schon längst meinen Anwalt angerufen und dem das übergeben.
Das hat der Vermieter zu zahlen.
Die Rechtslage ist eindeutig, da ist kein Anwalt erforderlich. Es sei denn, du sponserst ihn.