Wen 3 Geschwister ein Hausgeerbt haben können dann 2 gegen einen bestimmen das Haus zu behalten

10 Antworten

Ganz so einfach ist es nicht. Ihr könnt eure Schwester nicht zwingen, ihren Anteil zu behalten, und sie wird sicher einen Grund haben, warum sie sich von ihrem Erbe trennen will. Ich sehe zwei Möglichkeiten. Ihr beauftragt einen Architekten, das Haus zu schätzen. Dann zahlt ihr der Schwester ihren Anteil aus - und fertig. Natürlich muß das im Grundbuch festgehalten werden.

Die zweite Möglichkeit ist die "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft". Dieses Verfahren wird hin und wieder angewandt; ich selber halte gar nichts davon. Einfach deshalb, weil dann das zuständige Amtsgericht und ein Sachverständiger gehörig daran verdienen - und wozu? Das ist nichts anderes als eine gewöhnliche Zwangsversteigerung, nur dass ihr zwei einigen Geschwister als Kaufinteressenten mitsteigern könnt. Ich frage mich nur, was dieser Blödsinn soll. Eine gütliche Einigung unter Geschwistern ist allemal besser, denn die Gerichtsgebühren sind gewaltig und völlig unnötig.

Falls es sich um ein 3-Familienhaus handeln sollte, dann kann das Haus auch in 3 Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Dann kann jede von euch mit ihrem/seinem Anteil machen, was sie/er will. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus ist das schlichtweg nicht möglich.

Melina0703  20.10.2015, 16:21

Hallo Gerd.

Hast du vielleicht auch eine Ahnung wie es umgekehrt ist? Es existiert ein Haus und 5 Geschwister haben zu gleichen Anteilen geerbt. Eine möchte nun das Haus behalten oder ggf teurer verkaufen (ist allerdings kaum noch was wert, da baufallig). Es gibt also kein Gesetzt, sodass man 4:1 uberstimmen kann?

Vielen Dank im voraus!

gerd47  21.10.2015, 13:17
@Melina0703

Das ist natürlich die Grundlage für eine ganz unerquickliche und grausige Auseinandersetzung. Solche Fälle haben schon viele Geschwister auseinander gebracht. Es wäre gut zu wissen, warum das eine Geschwisterteil das Haus behalten möchte. Wohnt die Person darin? Wenn ja, dann empfehle ich, sofern möglich, dass diese Person das Haus übernimmt und die anderen 4 Geschwister auszahlt. Wenn nicht, dann sollte das Haus bestmöglich veräußert werden.

Meines Wissens gibt es kein Gesetz, dass man einen Miteigentümer zwingen kann, auf sein Eigentum zu verzichten. Es gibt noch, wie ich schon sagte, das Rechtsmittel der "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft". Wie dieses Rechtsmittel jedoch anwandt und durchgeführt wird, kann ich nicht sagen. Da solltet ihr euch an ein Gericht wenden, das solche Verfahren durchführt. Ich persönlich halte nichts davon, es macht nur böses Blut.

Dann müsst ihr das Haus schätzen lassen und ihr das Drittel des Hauses bezahlen / abkaufen.

ja das kann auch einer alleine, wenn er die anderen auszahlen kann

Hallo Eule46,

leider kann ich Dir Deine Frage nicht pauschal beantworten. Ich möchte Dir empfehlen, Dich bezüglich dieser rechtlichen Frage mit Deinen Rechtsanwalt oder Eurem Notar, der die Erbschaft verwaltet, zu beraten.

Grundsätzlich könnte es die Möglichkeit geben, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zustimmen, die Immobilie durch eine sogenannte Kapitalbeschaffung zu belasten und die Schwester damit auszubezahlen.

Viele Grüße

Petra Cihlar, Interhyp AG

Nein! Jeder Erbe hat die Möglichkeit, das Erbe auseinandersetzen zu lassen. Dies auf freiwilliger Basis durch Verkauf oder zwangsweise durch Teilungsversteigerung. Beide Wege führen zur Verteilung von Geld. Die beiden Geschwister, die das Haus gerne halten möchten, können den dritten Erben natürlich großzügig mit Geld abfinden. Eine Wertgutachten hilft dabei weiter.