Wer trägt kosten für Gutachten?
Angeblich hat der kachelofen des mietshauses ein überhitzt rohr und muss getauscht werden. Sagt ein kacheofenbauer. Ein anderer Sagt nein. Jetzt will der Vermieter das wir das schriftlich besorgen weil es ja unsere Schuld sein kann. Wer trägt die Kosten des gutachtens wenn das rohr nicht defekt ist?
6 Antworten
Als Mieter habt ihr doch sicherlich eine private Haftpflichtversicherung, die Verlust privater Schlüssel und für diesen Fall insbesondere "Mietsachschäden" einschließt (ab ca. 5 € Monatlich).
Meldet den Vorgang der Versicherung, beantwortet alle Fragen der Versicherung, tragt zur Aufklärung bei und verweist den Vermieter auf die Versicherung, damit seit ihr aus der Sache raus. Die Versicherung vertritt Euch rechtlich wie auch finanziell und wird alles weitere mit dem Vermieter klären. Wehrt die Versicherung ab, seid ihr auch aus der Sache raus.
Habt ihr keine Versicherung die Mietsachschäden einschließt, hilft allenfalls noch eine Rechtsschutzversicherung. Ihr müsst überhaupt nichts schriftlich besorgen, ihr müsst dem Vermieter nur Zugang gewähren um seinen Gutachter das Rohr besichtigen zu lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Rohr auf Grund falscher Handhabung (zb. durch Überhitzung des Kachelofens) defekt gegangen ist, müsst Ihr natürlich den Schaden einschließlich Schadenfeststellungskosten aus eigener Tasche bezahlen.
Habt ihr den Kachelofen eingebaut? Falls nicht, wie kann es Eure Schuld sein?
Wenn man einen Kachelofen überschürt wird er zu heiß. Dafür wäre der Monteur nicht verantwortlich.
Wenn ihr ein Kachelofen habt wenn nicht wer war es dann da ihr es nicht gewesen sein könnt
Der Bezirksschornsteinfeger hat das letzte Wort. Wenn der sagt das muss neu, dann ist es so. Festlegen wird er das nach einer Feuerstättenbesichtigung. Die ist in gewissen Abständen vorgeschrieben, kann aber eher erfolgen. Der Hauseigentümer wird davon schriftlich in Kenntnis gesetzt. Er muss auch die Untersuchung veranlassen. Zur Untersuchung und Veranlassung der Reparatur ist er nach Schadenmeldung umgehend verpflichtet. Ansonsten steht er vor Gericht weil er euch vergasen wollte. Macht er das nicht, könnt ihr wegen Gefahr in Verzug den Bezurksschornsteinfeger konsultieren. Er wird bei Veranlassung die Feuerstätte sperren. Dann könnt ihr Mietminderung durchsetzen. Einen Gutachter beauftragen kann nur der Eigentümer. Wer bestellt, bezahlt.
Im Streitfall wird ein solches Gutachten, das zunächst der Kläger als Auftraggeber zu bezahlen hat, Grundlage für eine richterliche Entscheidung mit abschließender Kostenzuweisung sein.
Bis dahin ist er Hauseigentümer für die Funktionstüchtigkeit der Beheizung verantwortlich.