Kachelofeneinsatz austauschen - wer zahlt?
Hallo!
Ich wohne als Mieter in einem denkmalgeschützten Bauernhaus, das zu Beginn des Mietverhältnisses mit dem Kachelofen und Nachtspeicheröfen geheizt wurde. Vor einigen Jahren wurde das Haus an die örtliche Biogasanlage angeschlossen. Leider reicht die Heizleistung bei Dauerfrost nicht aus, so daß ich mit dem Kachelofen zuheizen muß
Der Kachelofen ist seit dem Frühjahr nicht mehr benutzbar, da ein Rohr durchgerostet ist und er außerdem völlig veraltet ist. Der Vermieter will die Kosten von 3000,-€ für den neuen Heizeinsatz mir aufrücken, andernfalls soll der Ifen stillgelegt werden.
Ist das rechtens oder ist er verpflichtet, den Ofen wieder instandzusetzen? Ich bin auch durchaus bereit, mich teilweise an den Kosten zu beteiligen, aber eben nicht in vollem Maße.
Über Antworten würde ich mich freuen!
3 Antworten
Komplex.
Grundsätzlich gehört der Kachelofen zur Mietsache; wenn dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch zur Heizung genutzt wurde, wäre der VM verpflichtet, diesen auch betriebsbereit zu halten. Was mich allerdings stutzig macht, ist Folgendes:
Vor einigen Jahren wurde das Haus an die örtliche Biogasanlage angeschlossen.
Zu diesem Zweck müssen ja HK und Rohre im Haus verlegt worden sein. Dann muss die Heizleistung aber auch ausreichen, um das Haus auf die mietrechtlich geforderten 18° zu erwärmen. Auch wenn man bei denkmalgeschützten Altbauten sicherlich immer wird gewisse Abstriche machen müssen, ist dennoch die grundsätzliche Sicherstellung einer ausreichenden Beheizung Grundlage der Vermietbarkeit insgesamt.
Leider reicht die Heizleistung bei Dauerfrost nicht aus,
Das wäre doch dann der eigentliche Mangel. Wer hat das denn konzipiert? Wurde seinerzeit im Zuge der Umbauten ein neuer MV abgeschlossen?
so daß ich mit dem Kachelofen zuheizen muß
Denn das kann bei Vorhandensein einer Heizung eigentlich nicht sein. Ja, der zusätzliche Komfort des Kachelofens ist natürlich erheblich, aber im Grunde muss die Heizung so ausgestaltet worden sein, dass ein Zuheizen nicht nötig ist. Sollte dem so sein, hätte hier umgehend eine Mängelanzeige an den VM erfolgen mssen, der dies wiederum dem Betrieb hätte als Mängelrüge weitergeben müssen, der diese Anlage konzipiert und eingebaut hat.
Der Kachelofen ist seit dem Frühjahr nicht mehr benutzbar, da ein Rohr durchgerostet ist und er außerdem völlig veraltet ist.
Naja, was soll da veralten? Klar, irgendwann muss das Schamott repariert und ggfs. die Einsätze bzw. das Ofenrohr erneuert werden. Aber das kommt alle 20 oder 30 Jahre mal vor.
Der Vermieter will die Kosten von 3000,-€ für den neuen Heizeinsatz mir aufrücken, andernfalls soll der Ifen stillgelegt werden.
Netter Versuch. Für die Instandhaltung (und darum handelt es sich hier) ist der VM alleine zuständig. Ob eine Stilllegung möglich wäre, hängt tatsächlich von den zwischen VM und Mieter getroffenen Vereinbarungen ab, insbesondere in Hinblick auf die Nachrüstung einer Heizungsanlage.
Das ist schlicht so falsch.
Tatsache ist, dass es auf die tatsächlichen Emissionen ankommt. Wenn der Ofen aureichend gut verbrennt und nur aus Komfort beheizt wird, ist nämlich gar keine Nachrüstung mit Filtern erforderlich. Bei einem denkmalgeschützten Objekt schon gar nicht, der Bestandsschutz hat hier Vorrang.
Lt. Kaminkehrer muß der Ofen stillgelegt oder ersetzt werden
Wieso fragst du dann hier? Kann sein, wenn du etwas ersetzen musst, ich denke aber es ist Bestand und Reparatur und keine Sanierung. Würde ich nicht glauben.
Dann wäre er auch nicht historisch, sodass er nicht unter Bestandsschutz fiele (BJ vor 1950).
Liebe/r AlexH2, bitte lies Dir doch meine Frage nochmal durch.
Hab schon verstanden antworte auf deine zusätzlichen Informationen bezüglich Bestandesschutz.
Zur Erläuterung:
Das ist ein Kaminofeneinsatz, der in einem Kachel“kasten“ steht. Kein klassischer Kachelofen. Lt. Kaminkehrer hätte der schon Ende 2017 erneuert gehört.
Wenn der Kachelofen mitvermietet wurde, und zur Beheizung der Wohnung erforderlich ist, muss der Vermieter die Instandsetzung bezahlen.
Was genau meinst Du mit "an die Biogasanlage angeschlossen?" Die Biogasanlage liefert Strom oder Heizenergie per Warmwasser, und was davon wird genau wo eingespeist? Da in Nachtspeicheröfen ja nur der Strom in FRage kommt, und der im Winter allein nicht ausreicht, wird dann per Netz zugeheizt?
Hallo holgerholger,
danke für Deine Antwort
die Nachtspeicheröfen sind nicht mehr aktiv, die Biogasanlage ist jetzt für Wärme und Warmwasser zuständig.
Also gibt es eine Übergabestation mit Zähler, ein neues Rohrsystem und konventionelle Heizkörper? Warum reicht diese dann nicht? Reklamiere es, da muss nachgebessert werden, die Heizungsanlage muss auch bei Dauerfrost genügend Wärme liefern können.
Gibt es.
Leider pfeift es durch Fenster und Türen wie Hechtsuppe...auch das wird nicht beseitgt, da „es sonst schimmelt“...aber das ist eine andere Baustelle.
isoliert ist natürlich nichts.
Leider pfeift es durch Fenster und Türen wie Hechtsuppe
Du hast das doch so angemietet - und genau das schuldet der VM.
auch das wird nicht beseitgt, da „es sonst schimmelt“...
Das ist zumindest nicht falsch. Abdichtungen an Türen und Fenstern sind in historischen Baukörpern mit Vorsicht zu genießen. Aber wozu gibt´s Tesamoll etc.? Abgesehen davon ist das doch nun mit oder ohne Kachelofen exakt dasselbe.
isoliert ist natürlich nichts.
Ist bei denkmalgeschützten Gebäuden auch gar nicht möglich. Außerdem ist dann die Schimmelbildung sowieso vorprogrammiert, weil Massivbauten auf Ziegelbasis atmen können müssen. Behindert man die Zirkulation, bildet sich unweigerlich Kondenswasser mit Schimmelfolge.
Wenn dir das nicht gefällt, musst du eben umziehen.
Das ist mir auch klar, daß da nicht isoliert wird.
Wie gesagt, das mit den Fenstern etc. ist eine andere Baustelle, das habe ich nur zur Erläuterung angeführt. Ich wohne da schon ziemlich lang, WEIL es mir gefällt, in einem alten Haus zu wohnen und habe mich arrangiert.Das ist auch alles nicht Gegenstand meiner Frage
Vermieter und Eigentümer natürlich.
Der Kachelofeneinsatz ist von 1980 und somit nicht mehr gesetzeskonform.