Wer trägt die Rücksendekosten bei Falschlieferung?
Ich habe über einen Onlineshop einen Geburtstagszug bestellt. Angekommen ist 1 Tag vor dem Geburtstag leider ein falscher Artikel.
Jetzt wäre dies ja ein Sachmangel und der Verkäufer hätte ein Nachlieferungsrecht. Das bringt mir nun aber nichts mehr, da ich bereits Ersatz besorgen musste.
Kann der Verkäufer in diesem Falle auf die Nachbesserung bestehen?
(Ich sollte laut Onlineshop einen Widerruf formulieren und die Ware auf meine Kosten zurücksenden, damit ich den Kaufpreis erstattet bekomme...)
1 Antwort
Normalerweise liegt bei online bestellten Artikeln ein Rücksendeschein dabei, in dem man den Grund für die Rücksendung angibt und das Paket unfrei, also kostenlos zurückschickt. Ob Du dann das Geld wieder bekommst oder der bestellte Artikel später geliefert wird, hängt vom Hersteller ab.
Was ist eigentlich ein "Geburtstagszug"?
Bei so einem Anbieter würde ich nie wieder etwas bestellen!
Du kannst Dich auch an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Nein, ich hatte extra nach einem Retourenschein gefragt, den gibt es nicht. Außerdem bekam ich gleich die Info dass unfrei geschickte Pakete nicht angenommen werden...
Manch einer kennt es als Geburtstagskranz- wo man eben kleine kerzen dem Alter entsprechend reinstellt und anzünden kann:)
Danke aber erstmal für die Antwort!