Wer trägt die Kosten des Rückversandes bei Annahmeverweigerung Verkäufer?
02.05.13 Widerruf bei Verkäufer eingereicht. Bitte an Verkäufer gestellt, Abholung der Ware zu organisieren
03.05.13 Verkäufer bestätigt Widerruf. Will Abholung nicht organisieren, bittet mich den Rücktransport einzuleiten.
10.05.13 Rückversand per Nachnahme an Verkäufer gestartet.
17.05.13 Transportunternehmen teilt mir mit, dass Verkäufer die Annahme verweigert hat. Ich selbst habe ebenfalls die Annahme der Sendung verweigert.
28.05.13 Transportunternehmen senden Rechnung für 2maligen Zustellversuch + Zwischenlagerung an mich in Höhe von über 50 Euro.
Frage: Kann ich diese Kosten beim Verkäufer geltend machen? Gibt es hier eine eindeutige Rechtslage, worauf hin sich meinerseits ein Gang zum Rechtsanwalt lohnt?
Vielen Dank für euren kompetenten Rat im voraus.
4 Antworten
War der Warenwert denn über 40 Euro? Ansonsten kann es sein, dass du selber für den Rückversand aufkommen musst.
Der Verkäufer ist verpflichtet, auch unfreie Rücksendungen oder Nachnahmesendungen anzunehmen. Zumindest waren das die gängigen Urteile in der Vergangenheit. "Festgeschrieben" ist dazu nichts, aber ein rechtmäßiger Widerruf ist nach Meinung der Gerichte unabhängig von der Art der Rücksendung. Daher darf der Verkäufer nicht verweigern. Er kann dann auch für die Folgekosten aufkommen. Da ihr euch im Vorfeld nicht geeinigt habt müsst ihr das nun selbst unter Euch ausmachen. Ein Rückversand per Nachnahme ist aber eigentlich auch unnötig, da allein der Verkäufer das volle Versandrisiko hat und dir es völlig egal seien kann, ob und wie die ware dort ankommt. Wenn der Verkäufer natürlich eine gewisse Versandart bevorzugt, dann solltest du entsprechend verfahren.
Der Fehler liegt bei dir.
Warum sendest du das per Nachnahme zurück? Ein Verkäufer wird einen Teufel tun, den Kaufpreis über den Postboten zu erstatten (und muss das auch gar nicht); er darf sich selbstverständlich erst mal ein Bild über die zurückgesendete Ware machen.
Warum hast du nicht einfach den ganz normalen und üblichen Weg gewählt, die Ware versichert zurückzusenden und dann das Geld vom Verkäufer zurückerstattet zu bekommen. Beim Warenwert über 40 Euro sogar komplett inclusive der Rücksendenkosten, die du verauslagt hättest.
Bei gewerblichen Verkäufern darfst Du meistens erst portofrei ab einem Einkaufswert von 40 € zurückschicken. Du hättest also die Portokosten selbst tragen müssen, da Dein Einkaufswert bestimmt darunter liegt. Dann hätte er auch die Ware angenommen. Meistens steht das in den Verkaufsbedingungen mit drin. Lies es Dir nochmals durch.
privat oder gewerblich?
du hättest das nicht per nachnahme zurücksenden sollen. das macht man nicht. das muss der VK auch nicht annehmen, weil die kosten dafür viel zu hoch sind. steht sicher auch in seinen verkaufbedingungen.. ist nämlich STANDARD... mit anderen worten: DU!!
Korrekte Antwort! DH!
Falsche Antwort, nix dh
Verkäufer = gewerblich
Käufer = privat