Darf der Verkäufer die Abholung verweigern?
Guten Tag,
ich habe letztens folgendes Problem: Ich habe auf Ebay vor 2 Wochen einen Artikel gekauft und bezahlt, den ich persönlich abholen sollte. Allerdings habe ich diesen Artikel bisher nicht abholen können und ich musste einige Terminvorschläge des Verkäufers ablehnen. Nun aber verweigert mir der Verkäufer die Abholung ganz und fordert mich dazu auf den Kauf abzubrechen. Darf er das? Ist das legitim? Immerhin ist ja schon ein Kaufvertrag zustande gekommen und ich habe bezahlt. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet! Es geht um einen dreistelligen Betrag. Vielen Dank im Voraus. :-)
3 Antworten
Ich habe auf Ebay vor 2 Wochen einen Artikel gekauft und bezahlt, den ich persönlich abholen sollte
Das ist eine der Vertragsbedingungen, unter denen der Kauf zustandekam.
Allerdings habe ich diesen Artikel bisher nicht abholen können
Was - zwei Wochen lang?
und ich musste einige Terminvorschläge des Verkäufers ablehnen.
Scherzkeks. Dann schickt man halt jemand anderen hin.
Nun aber verweigert mir der Verkäufer die Abholung ganz und fordert mich dazu auf den Kauf abzubrechen.
Ich hätte dir da auch eine ultimative Frist mit letzten Terminvorschlägen gesetzt, mit Androhung der Kündigung des KV wegen Nichteinhaltung.
Darf er das?
Ja . siehe § 323 BGB Auch der VK kann den Vertrag nach Fristsetzung mit KP-Erstattung kündigen, hier allerdings nicht via Ebay sondern per Einschreiben an dich.
Die Ebay Richtlinien sind für das BGB völlig irrelevant. Wenn der VK dem Käufer eine entsprechende Frist samt Abholterminen nennt und diese vom Käufer versäumt werden, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen.
Laut den eBay-Artikeldetails ist allerdings eine Rücknahme ausgeschlossen.
Hat nur nix mit dem hiesigen Fall zutun...
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen und eine Abholfrist wurde nicht definiert.
Geschlossen ist der Kaufvertrag, aber noch nicht erfüllt. § 433 II BGB: Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Wenn bei mir jemand was ersteigert und es innerhalb 2 Wochen mehrfach nicht schafft, die Ware abzuholen käme ich mir auch verschaukelt vor.
Ich hätte in dem Fall wohl schon bei ebay einen "nicht bezahlten Artikel" gemeldet
Wie bereits erwähnt wurde der Artikel fristgerecht bezahlt. An den Ostertagen und Wochenenden hätte ich den Artikel abholen können. Der Verkäufer konnte an diesen Tagen aber leider nicht...
Ruf bei ebay an und erkläre die Lage. Oder lies dir die ganzen rechtlichen bedingungen durch.
Ruf bei ebay an und erkläre die Lage.
Was hat denn ebay damit zutun?
Laut den eBay-Artikeldetails ist allerdings eine Rücknahme ausgeschlossen. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen und eine Abholfrist wurde nicht definiert.