Wer trägt die Kosten der Baustraße (Schotter) über öffentliches Grundstück bis zu meinem Baugrundstück? Bauherr oder Stadtverwaltung?
Hallo zusammen, ich habe ein Baugrundstück gekauft, auf dem ich im Sommer ein Einfamilienhaus bauen möchte. Mein Problem: Das Grundstück hat den einzigen Zugang/Zufahrt über einen öffentlichen Bereich mit Parkplätzen, welcher aber noch nicht ausgebaut ist (Wiese - 10 Meter von der Straße bis auf mein Grundstück). Mein Bauunternehmer hat mich darauf hingewiesen, dass ich mich um eine Baustraße kümmern muss um mit großem Gerät (Kran, LKW) auf mein Grundstück zu kommen. Ich sehe ja ein, dass ich auf meinem Grundstück die Baustraße bezahlen muss, aber die Stadtverwaltung meint, dass ich auch die Schotterbaustraße über das öffentliche Grundstück bezahlen muss (10 Meter Länge). Ist das wirklich so? Alle angrenzenden Baugrundstücke liegen direkt an der Straße und können sich die Schotterbaustraße sparen.
Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße,
Stefan
6 Antworten
Mein Problem: Das Grundstück hat den einzigen Zugang/Zufahrt über einen öffentlichen Bereich mit Parkplätzen, welcher aber noch nicht ausgebaut ist (Wiese - 10 Meter von der Straße bis auf mein Grundstück).
Das ist immer schlecht. Aber darf ich mal fragen, wie die öffentliche Erschließung hier überhaupt vorgenommen wird, wenn das Grundstück überhaupt nicht an einer Straße liegt?
Ich sehe ja ein, dass ich auf meinem Grundstück die Baustraße bezahlen
muss, aber die Stadtverwaltung meint, dass ich auch die
Schotterbaustraße über das öffentliche Grundstück bezahlen muss (10
Meter Länge).
Das ist richtig. Du willst die Straße haben, also musst du auch die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bezahlen (und zwar nicht nur dier Errichtung, sondern hinterher auch die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand).
Ist denn bei der Erschließung das Wegerecht über diese Fläche überhaupt verankert worden? Oder gibt es die Erschließung noch gar nicht? Denn falls nicht, würde ich vor Festlegung desselben auf keinen Fall irgendwas investieren. Wenn es sich die Gemeinde anders überlegt, hast du am Ende ein Haus, das auf einem gefangenen Grundstück liegt, und kein Zutritts- oder Befahrrecht dazu - womit man es auch nicht zu Wohnzwecken nutzen darf.
Im Bebauungsplan ist meine zukünftige Zufahrt schon eingezeichnet, die Erschließung erfolgt erst dann, wenn das Nachbargrundstück ebenfalls bebaut ist. Leider ist das Grundstück noch nicht verkauft und noch im städtischen Eigentum.
Das Grundstück hat den einzigen Zugang/Zufahrt über einen öffentlichen Bereich mit Parkplätzen, welcher aber noch nicht ausgebaut ist
Das bedeutet, die Stadt räumt Dir eine Grunddienstbarkeit ein?
aber die Stadtverwaltung meint, dass ich auch die Schotterbaustraße über das öffentliche Grundstück bezahlen muss (10 Meter Länge). Ist das wirklich so?
Ja freilich oder weshalb glaubst Du, daß die Stadt Deine Zuwegung bezahlt?
Rede ´mal mit Deinem BU, ob er mobile Baustraßen im Angebot hat.
bauhilfe-forum.de; Epi
Das ist im Prinzip korrekt. Aber erwähne mal bei deinem Bauunternehmer, dass du bei weiteren Bauunternehmern wegen einem Angebot zum Hausbau anfragen wirst, die bereit sind, auch über eine Wiese zu fahren! Möglicherweise hat sich die Schotterstrasse dann erledigt ;-)
Schlecht natürlich, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist!
Möglicherweise hat sich die Schotterstrasse dann erledigt
Das glaube ich eher weniger; aber Schotter muß es so oder so nicht sein.
bauhilfe-forum.de
Noch ist nichts unterschrieben, danke für den Hinweis ;-)
Die werden sich bedanken, wenn der erste Lkw oder der 80 To Kran dort stecken bleibt.
80 Tonnen-Kran??? Für was denn einen 80 Tonnen Kran bei einem Einfamilienhaus? Bei 88 Tonnen müßte man einen Stahlträger IPE 600 (also 60 cm hoch!!!) mit einer Länge von 721 m Länge verlegen - für ein Einfamilienhaus vielleicht "etwas" überdimensioniert? Die LKW` s haben meist keine Schwierigkeiten, auch wenn es mal geregnet hat nicht. Die Betonpumpen sind eher etwas kritisch. Wenn die kommen sollten, ausgerechnet wenn es tagelang geregnet hat, kann man immer noch schottern.
Natürlich liegen die Kosten bei Ihnen, ist doch in ihrem Interesse.
Bei hergestellten Straßen, zb. bei mir in Hamburg, müssen Sie auch für eine Bauüberfahrt über den Gehweg bezahlen, da können Sie nicht mal die Firma wählen und müssen die geschätzten Kosten und Gebühren vorher bezahlen, sonst dürfen sie da gar nicht erst drüber fahren.
Wer die Musik bestellt (Bauherr lässt ein Haus bauen), der bezahlt auch.
Bei meinem ersten Haus war / ist die Privatstraße 32m lang. Rechne für jeden Meter ca. 1.000€.
Ja, anders kommt man nicht aufs Grundstück.
Ich dachte, dass die Stadt mir da entgegenkommt, da die öffentliche Fläche sowieso irgendwann zum Parklatz mit meiner Zufahrt durch die Stadt ausgebaut werden muss und diese Fläche gepflastert wird.