Wieviel muß jeder Anwohner für die Stassensanierung bezahlen?
Hallo, wir haben gerade unter den Anwohnern ein heißes Thema über die Kosten der Strassensanierung. Einer meinte es würde darauf ankommen wieviel Meter vom Grundstück an die Strasse grenzen. Wir haben ein Inneck Grundstück. Ist zur 1200m² groß aber an der Strasse direkt haben wir nur ca. 5 m für die Einfahrt. Andere meinen das würde pauschal auf die Einwohner umgelegt. Wie ist es denn nun? Weiß da jemeind Bescheid?
7 Antworten
Eigentlich gar keine, es wurde ja schon für den Ausbau der Straße bezahlt. Nun sind die Kommunen ja sehr kreativ im Erfinden neuer Gebühren zur Abzocke der Bürger. Sie haben ein Kommunalabgabengesetz geschaffen, dass auch die Sanierung auf Kosten der Anwohner erlaubt, allerdings nur teilweise. Bayern ist darin ganz groß, ich sehe so etwas immer im BR, Sendung "Quer", ist in vielen Dörfern und Kleinstädten an der Tagesordnung. Hier ein Link zu Bayern, einen zweiten Link stelle ich noch ein
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/strassenbau-sanierung-kosten
Ja dann werde ich mal schauen.
Was ist ein Inneck-Grundstück ?
Meinst Du ein normales Eck-Grundstück oder was spezielles ?
Die Umlage der Anliegerkosten ist bei jeder Gemeinde verschieden. Auf alle Fälle wird die Gesamtfläche des Grundstücks mit in die Berechnung einbezogen. Bei manchen Gemeinden auch die Länge der an die Straße grenzenden Strecke. Manchmal auch der Grundsteuerwert, also ob es ein Gartengrundstück ist oder bebaut, bzw. welche Bebauung - Geschoßzahl, privat oder gewerblich, usw.
Da mußt Du Dich bei der Gemeinde (Stadt) erkundigen, was dazu in der Satzung steht.
Da könnte es sein, daß Du günstiger davon kommst. Allerdings wird das Grundstück ja durch diese Einfahrt erschlossen, die Du genannt hattest.
Wie gesagt: hängt alles von der Satzung deiner Gemeinde ab.
Es gibt möglicherweise verschiedene Berechnungsgrundlagen, die ja nach Gemeinde genommen werden. Bei uns wurde die Grundstücksgröße als Grundlage berechnet. (Das wäre dann zu deinen zweien die dritte Variante.)
Verbindlich weiterhelfen kann dir bei dieser Frage nur ein Anruf beim zuständigen Menschen im Bauamt.
Dass ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich manche nehmen die Länger der Grundstücksgrenze zur Straße manche nach Grundstücksgröße. Frage doch mal bei der Gemeine nach denn es in der Gemeindeverordnung.
Ja, ganz schnell ausziehen, ich hab mal von sowas gehört und sowas geht in den 4-5 stelligen betrag
Ganz schnell ausziehen? Diese Kosten tragen Hauseigentümer, nicht die Mieter!
Und wenn du Hauseigentümer bist?
Kann man nur verkaufen, aber finde mal einen Käufer, der die Sanierungskosten zu dem Kaufpreis übernimmt und überhaupt, ein neues Haus zu bauen schützt ja nicht vor Ausbau und Sanierungskosten in der Zukunft.
Hallo,
ein Inneneck Grundsück hat keine direkt grenzende Fläche zur Strasse. Ein normales Eckgrundstück ist ein Außeneck und hat meist 2 Grenzfächen zur Strasse