Wer trägt die Kosten beim Einbau einer Telefonbuchse?
Ich bin gestern Abend in eine neue WG eingezogen und habe festgestellt, dass hier kein Telefonanschluss vorhanden ist. Meine Mitbewohner haben mir gesagt, dass es in der wohnung nicht möglich ist, da keine Telefonbuchse da ist und auch die nötigen Kabel in die Wohnung nicht vorhanden sind. Der Mieter besteht darauf, dass wir die kosten tragen. Auf Nachfrage hat mir ein Telekommitarbeiter gesagt, dass der Vermieter im Normalfall die Kosten trägt. Wir wollen die Kosten auch nicht übernehmen, da das Ganze ja in der Wohnung bleibt und er es dann mit damit weitervermieten kann.. Es geht nicht um den Telefonanschluss an sich, sondern darum, dass in der wohnung überhaupt erst die möglichkeiten gegeben sind, um einen Telefonanschluss zu haben. Weiß irgendjemand wer nun tatsächlich die kosten trägt?
1 Antwort
Der Anbieter des Telefonanschlusses trägt die Kosten für die Verlegung des Telefonanschlusses bis in die Wohnung des Nutzers. Dazu gehört auch die Installation der Anschlussdose, falls die nicht vorhanden ist. Der Vermieter muss die Genehmigung erteilen, da möglicherweise Leitung an der Hauswand verlegt und die Wand durchbohrt werden muss, wenn im Haus die Installation zu schwierig ist. Bei Störungen des Anschlusses ist der Anbieter auch verantwortlich bis zur Anschlussdose für die Funktion der Verbindung.