Kosten für Treppenhausreinigung

8 Antworten

So etwas muss schriftlich vereinbart werden.Ob die anderen Mieter dazu etwas im Mietvertrag stehen haben werden, kann sie nur selber erfragen.

Wenn im Mietvertrag vereinbart, kann der Vermieter die Kosten der Hausreinigung auch auf die Mieter umlegen. Dann aber die wirklich angefallenen Kosten und das wären dann 24 € * 12 Monate. Diese kann er auch auf deine Mutter als Mieterin umlegen. Sie hat ja für ihre Arbeit den Lohn erhalten - von der Kostenumlage muss man das trennen. Angenommen eine Firma würde die Reinigung machen, würden ebenso Kosten anfallen.

Was nicht richtig ist, dass der Vermieter die Kosten für 2 Jahre nun in einer extra Abrechnung auf alle Mieter umlegen will. Die Betriebskostenabrechnung kann immer nur 12 Monate umfassen und nur die wirklich entstandenen Kosten darf er umlegen. Also gegen diese "Abrechnung" muss sie Wiederspruch einlegen.

Die Treppenhausreinigung kann nur im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden und auch nur dann, wenn mietvewrtrgl. vereinbart. Barzahlung lt Zettel geht nicht. Auch muss jährlich abgerechnet werden und nicht zweijährlich. Die Zahlungsforderung also zurückweisen mit den von mir genannten Argumenten.

Hat Deine Mutter die 24 Euro im Monat vom Vermieter erhalten? Kann der Vermieter nachweisen, dass er Zahlungen für das Putzen geleistet hat? Das scheint mir nicht der Fall zu sein, denn sonst würde er es nicht in bar verlangen. Ich würde nicht zahlen, wie Du schon vermutest, will er mal eben durch die 4 Parteien an schlappe 600 Euro kommen. Steht überhaupt im Mietvertrag etwas in dieser Richtung, in der Regel wird das doch festgehalten wie die Reinigung gehandhabt wird.

Dann soll sie mit sofortiger Wirkung das Putzen einstellen.

Eine kurze Mitteilung ans zuständige Finanzamt wäre auch recht wirkungsvoll.

kittecat123 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 17:53

ja das denke ich auch, also das ist schon der hammer