Kosten für Treppenhausreinigung
hallo leute, meine Mutter hat ein problem mit den Kosten für die Treppenhausreinigung. Sie wohnt in einem Mietshaus mit 4 Parteien. sie wohnt im Erdgeschoss. der Vermieter hat sie damals gefragt, ob sie die Treppenhausreinigung übernehmen möchte, Meine Mutter hat zugesagt und muss 2 mal im monat das Treppenhausputzen für 24,00 €/ Monat. Sie nimmt ihr eigens Putzmittel und ihr eigenes Wasser. Sie haben jetzt die Jahresabrechnung bekommen und in den Nebenkosten ist nichts von der treppenhausreinigung geschrieben. der Vermieter, ganz schlau, hat zussätzlich einen kleinen zettel angebracht für die Treppenhausreinigung der letzen 2 jahre, so muss jetzt jeder mieter im haus einschließlich meine Mutter, 147,00 € dem Vermieter in bar bezahlen. das kann der doch nicht machen, oder?? was soll meine Mutter machen, wie soll sie vorgehen, sie hat angst, weil sie auch nicht so viel geld hat, aber sowas kann man sich nicht gefallen lassen. der vermieter steckt mehr kohle ein als er meiner Mutter bezahlt, noch dazu putzt sie ja.
8 Antworten
So etwas muss schriftlich vereinbart werden.Ob die anderen Mieter dazu etwas im Mietvertrag stehen haben werden, kann sie nur selber erfragen.
Wenn im Mietvertrag vereinbart, kann der Vermieter die Kosten der Hausreinigung auch auf die Mieter umlegen. Dann aber die wirklich angefallenen Kosten und das wären dann 24 € * 12 Monate. Diese kann er auch auf deine Mutter als Mieterin umlegen. Sie hat ja für ihre Arbeit den Lohn erhalten - von der Kostenumlage muss man das trennen. Angenommen eine Firma würde die Reinigung machen, würden ebenso Kosten anfallen.
Was nicht richtig ist, dass der Vermieter die Kosten für 2 Jahre nun in einer extra Abrechnung auf alle Mieter umlegen will. Die Betriebskostenabrechnung kann immer nur 12 Monate umfassen und nur die wirklich entstandenen Kosten darf er umlegen. Also gegen diese "Abrechnung" muss sie Wiederspruch einlegen.
Die Treppenhausreinigung kann nur im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden und auch nur dann, wenn mietvewrtrgl. vereinbart. Barzahlung lt Zettel geht nicht. Auch muss jährlich abgerechnet werden und nicht zweijährlich. Die Zahlungsforderung also zurückweisen mit den von mir genannten Argumenten.
Hat Deine Mutter die 24 Euro im Monat vom Vermieter erhalten? Kann der Vermieter nachweisen, dass er Zahlungen für das Putzen geleistet hat? Das scheint mir nicht der Fall zu sein, denn sonst würde er es nicht in bar verlangen. Ich würde nicht zahlen, wie Du schon vermutest, will er mal eben durch die 4 Parteien an schlappe 600 Euro kommen. Steht überhaupt im Mietvertrag etwas in dieser Richtung, in der Regel wird das doch festgehalten wie die Reinigung gehandhabt wird.
Dann soll sie mit sofortiger Wirkung das Putzen einstellen.
Eine kurze Mitteilung ans zuständige Finanzamt wäre auch recht wirkungsvoll.
ja das denke ich auch, also das ist schon der hammer