Treppenhausreinigung, wie sieht die Zustimmungspflicht aus

3 Antworten

Hier kommt es auf den genauen Wortlaut von Mietvertrag und Hausordnung an. Wenn in einem der beiden geregelt ist, dass die Treppenhausreinigung auch ersatzweise von einer Firma oder einer anderen Person durchgeführt werden kann und alle Mieter oder die betreffenden, die nicht selbst putzen, dann die Kosten dafür übernehmen müssen, ist die Vorgehensweise des Mieters in Ordnung.

Es darf dann natürlich nicht sein, dass die Reinigung komplett von der Firma gemacht wird, aber nur die Mieter bezahlen, die nicht widersprochen haben. Wenn, dann muss auch der Putzdienst entsprechend aufgeteilt sein.

Häufig ist eine solche Regelung die einzige Möglichkeit, das ordentliche Putzen überhaupt durch zu setzen.

Gerhart  06.08.2013, 12:42

Der VERMIETER ist Auftraggeber für die Putzfirma.

Wenn vertraglich vereinbart ist, dass die Mieter selbst die Hausreinigung durchführen, kann das nicht einseitig durch den Vermieter geändert werden. Er muss daher alle Mietparteien anschreiben und um Zustimmung bitten. Ohne diese müssen die Mieter die Kosten nicht zahlen. Es gilt dabei der Grundsatz "Schweigen heißt nicht Zustimmung". Es bedurfte nicht des Widerspruches sondern der Zustimmung. Ohne diese braucht der Mieter nicht diese Kosten zahlen. Er kann sie bei der BK-Abrechnung streichen.

Die einseitige Änderung des Mietvertrages durch den Vermieter hat keine Folgen für den Mieter, wenn dieser die Kostenübernahme für die Reinigung des Treppenhauses verweigert. Er muss nicht widersprechen, wenn die Vertragsänderung vorgeschlagen wird. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag die Reinigung des TH (z. B. in der der Hausordnung) bereits geregelt war.

bwhoch2  07.08.2013, 20:08

Und wenn sie so geregelt war, dass bei Nicht-funktionieren eine Firma beauftragt werden kann?

Gerhart  08.08.2013, 08:16
@bwhoch2

Kaum vorstellbar, dass ein Mieter diese Regelung unterschreibt. Damit würde er ja für die Putzunwilligkeit der anderen Mieter mitbestraft.