Treppenhausreinigung, wie sieht die Zustimmungspflicht aus
Person X ist Mieter eines Mehrparteienhaus. Dieser bekam etwa vor einem Jahr ein allgemeinen Brief, das die Hausreinigung von einer Firma übernommen wird. Person X ging davon aus das er dies übernehmen muss und reagierte deswegen nicht auf das Schreiben. Ein Jahr später stellt sich heraus das nur einige der Parteien schriftlich widersprochen haben und die Kosten daher auf die überträgen wurden die es stillschweigend hingenommen haben.
Ist das stillschweigende hinnehmen ein rechtlich gültiger Vertrag oder bedarfs es einer schriftlichen Zustimmung seitens Person X. Kann der Mieter X sich nachhinein widersprechen.
3 Antworten
Hier kommt es auf den genauen Wortlaut von Mietvertrag und Hausordnung an. Wenn in einem der beiden geregelt ist, dass die Treppenhausreinigung auch ersatzweise von einer Firma oder einer anderen Person durchgeführt werden kann und alle Mieter oder die betreffenden, die nicht selbst putzen, dann die Kosten dafür übernehmen müssen, ist die Vorgehensweise des Mieters in Ordnung.
Es darf dann natürlich nicht sein, dass die Reinigung komplett von der Firma gemacht wird, aber nur die Mieter bezahlen, die nicht widersprochen haben. Wenn, dann muss auch der Putzdienst entsprechend aufgeteilt sein.
Häufig ist eine solche Regelung die einzige Möglichkeit, das ordentliche Putzen überhaupt durch zu setzen.
Der VERMIETER ist Auftraggeber für die Putzfirma.
Wenn vertraglich vereinbart ist, dass die Mieter selbst die Hausreinigung durchführen, kann das nicht einseitig durch den Vermieter geändert werden. Er muss daher alle Mietparteien anschreiben und um Zustimmung bitten. Ohne diese müssen die Mieter die Kosten nicht zahlen. Es gilt dabei der Grundsatz "Schweigen heißt nicht Zustimmung". Es bedurfte nicht des Widerspruches sondern der Zustimmung. Ohne diese braucht der Mieter nicht diese Kosten zahlen. Er kann sie bei der BK-Abrechnung streichen.
Die einseitige Änderung des Mietvertrages durch den Vermieter hat keine Folgen für den Mieter, wenn dieser die Kostenübernahme für die Reinigung des Treppenhauses verweigert. Er muss nicht widersprechen, wenn die Vertragsänderung vorgeschlagen wird. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag die Reinigung des TH (z. B. in der der Hausordnung) bereits geregelt war.
Kaum vorstellbar, dass ein Mieter diese Regelung unterschreibt. Damit würde er ja für die Putzunwilligkeit der anderen Mieter mitbestraft.
Und wenn sie so geregelt war, dass bei Nicht-funktionieren eine Firma beauftragt werden kann?