Wer muss zahlen? Fahradständer-Platz?
Wenn ich in einer Mietwohnung lebe und mein Fahrrad wie alle anderen in den Gemeinschaftskeller anschließen muss, allerdings kein Platz mehr an den Fahrradständern ist, weshalb ich dazu gezwungen bin mein Fahrrad einfach nur an meinem Reifen anzuschließen statt am Ständer, wer muss zahlen wenn mein Fahrrad dann plötzlich geklaut wird ??
Haftet dann trotzdem noch die Verwaltung oder ist das dann mein Pech ??
8 Antworten
und mein Fahrrad wie alle anderen in den Gemeinschaftskeller anschließen muss,
Dies musst du nicht tun. Du kannst dein Fahrrad auch in deinem eigenen Keller abstellen.
Unabhängig, wo du dein Fahrrad abstellst, bist du selbst für dein Fahrrad verantwortlich und musst bei einem Einbruch-Diebstahl oder bei einfachem Diebstahl selbst für den Schaden aufkommen, oder du schließt eine Fahrradversicherung ab, die dann zahlt.
Der Vermieter/Hausverwaltung stellt den Mietern lediglich einen Fahrrad-Raum zur Verfügung zur Nutzung. Haften tun sie aber trotzdem nicht, wenn ein anderer das Fahrrad klaut.
Du allein haftest für die Sicherung des F. Was hat der Vermieter damit zu tun? Es muss nicht am Ständer angeschlossen sein, es reicht so wie von dir praktiziert. Wenn dann noch der Abstellraum verschlossen ist, gibt es keine Probleme mit der Versicherung. Voraussetzung ist natürlich, dass du entsprechend versichert bist.
Steht irgendwo im Mietvertrag, dass dir ein Fahrradständer zusteht? Steht irgendwo im Mietvertrag, dass der Vermieter für den Inhalt des Fahrradkellers haftet?
Wohl kaum. Wie kommst du auf die Idee, dass der Vermieter da zuständig wäre?
Wenn das Fahrrad weg ist, ist das dein Pech. Du kannst aber dein Fahrrad mit in die Wohnung nehmen. Ein entsprechender Passus im Mietvertrag oder Hausordnung ist dann nichtig.
Wenn Du eine Hausratversicherung hast, in der auch Fahrraddiebstahl abgesichert ist und Dein Fahrrad wird aus dem Fahrradkeller des Hauses geklaut, in dem Du wohnst, wird die Versicherung natürlich eintreten. Da muss es noch gar nicht abgeschlossen sein.
Noch mal, das mag bei Deiner so sein, in meinen Hütten sind die Kellerräume für Räder gar nicht abschließbar, auch die mit den Waschmaschinen nicht.
Zudem wird ein Rad im Keller nicht "abstellt", weil es gar nicht in Gebrauch ist.
Eine seriöse Hausrat leistet, meine jedenfalls, auch für die Wäsche, ohne dass diese angeschlossen sein muss.
was schreibst du wieder für einen Unsinn.
Meine Hinweise aus den letzten beiden Kommentare stammen aus den Versicherungsbedingungen der HUK, die du immer so anpreist.
Aber nur dann wenn der Fahrradkeller abgeschlossen ist.
Daher sollte man immer sein Fahrrad auch wenn es im Fahrradkeller steht abschließen, denn manchmal wird auch vergessen den Fahrradkeller abzuschließen und dann zahlt die Hausratversicherung nicht.