kann man Fahrrad abstellen verbieten?
Hallo ich bräuchte dringendst mal ne Auskunft! Folgender Sachverhalt, ich fahre seit einigen Wochen mit dem Rad zur Arbeit/Schule. Parken tue ich das Rad an einem Zaun wo ich es auch anschließe! An dem Zaun steht weder Fahrrad abstellen verboten oder anderes! Nun kommt es wie es immer in Deutschland kommen muss, das sich irgendjemand aufregt. Gib ner Klofrau nen Schlüssel-Motto! Hier ist aber das abstellen verboten bla bla bla! Man verwies mich auf einem Fahrradständer außerhalb der Firma/Schule, den will ich aber nicht weil zwei Kollegen schon Fahrradeile abgebaut wurden (geklaut). Muss ich diesen Ständer nehmen oder habe ich irgendwelche rechte zwecks Unzumutbarkeit? oder bzw. darf man mir das Radabstellen auf den Gelände verbieten? Ferner stehen auf den Gelände ein Haufen Autos, wo ich wiederum der Meinung bin das ich mich diskriminiert fühlen darf! Was kann ich tun oder machen? bitte um schnelle Hilfe! Mit den Hausmeister reden hat auch kein zweck da die ne eingeschworene Gemeinde sind!
5 Antworten
Bevor ich ohne Fahrrad nach Hause muss, nehm ich das eher noch ins Gebäude mit hinein! Günstig fürs Fahrrad abstellen ist meist ein Ort, wo eh keiner hinkommt. Völlig offensichtlich würde ich ein Rad nur noch hinstellen, wenn da ständig in maximal 5m Entfernung jemand rumsitzen muss.
Je mehr Räder gleichzeitig, regelmäßig uneinsehbar irgendwo rumstehen, umso wahrscheinlicher ist, dass dort jemand was mitnimmt.
Es gibt kein Gesetz, welches grundsätzlich das abstellen von Fahrrädern an Zäunen verbietet, die Aussage irgendeiner Angestellten, die das grade stört, würde mich nicht sehr belasten. Falls sie noch mal fragt, frag zurück! Mit dem Argument, du willst dein Fahrrad ungern verlieren, vielleicht weiß gerade diese Frau einen exklusiven Abstellort. Laß dir helfen, viele Leute sind auch gern hilfsbereit.
Der Besitzer dieses Zauns kann dir jederzeit verbieten, dein Fahrrad dort anzuschließen. Er kann es auch kostenpflichtig entfernen lassen. (inclusive Aufbrechen des Schloss)
Es ist schon schlimm geworden! Einerseitz will man den Fahrrad inovation verleihen und anderseitz vermiesen sie einem das! Hier kann man nur noch den Kopf schüteln!!! Aber vielen dank für die Raschen Antworten!
Also grundsätzlich kann der Besitzer des Zauns dir das verbieten meine ich...wenn er das tut und Du dem nicht nachkommst, dann könnte er sogar auf Unterlassung klagen.....das steht in § 1004 BGB.....Dort steht aber auch, dass das ausgeschlossen ist, wenn er zur Duldung verpflichtet ist....nun kann ich mir allerdings nicht vorstellen, warum er das dulden müsste......
Denn ein Fahrradständer ist ja vorhanden und das wohl nicht ohne Grund....
Versteh mich nicht falsch, ich finde das auch ein bisschen kleinkariert, allerdings würde ich als Privatperson auch nicht schön finden, wenn jemand ständig irgendwas an meinem Zaun oder im Vorgarten abstellt.....Ein Hinweisschild ist nicht nötig, um dir dies zu verbieten, wie oben benannter § unterstützt, allerdings würdest Du durch ein Hinweisschild zusätzlich eine OWi begehen, welche dich bis zu 50,00 Euro kosten könnte, wenn das Ordnungsamt gerufen werden würde.
Fazit: Ich würde es nicht drauf ankommen lassen und das Rad woanders abstellen ;-)
Doof, aber leider war :-(
Immer noch: Hausrecht. Der Eigentümer kann es dir überall auf seinem Gelände verbieten.
Hausrecht, also ja, man kann es dir verbieten.
Also es genügt wenn du eine Mündliche verwarnung bekommst
Wenn ich das Rad nicht an einem Zaun anschließe sondern so, auf den Gelände da ich das Rad jederzeit im Blick hätte, dürfte man mir dieses auch verbieten? Natürlich vorrausgesetzt an einem Ort wo keine Gefahr ich sags mal so für leib und leben bestünde! Denn Autos stehen da auch zu genüge!