Fahrrad gegen Fahrrad umgekippt, was tun?
Hallo,
mein Fahrrad hab ich Ordnungsgemäß abgestellt. Als ich wieder kam, lag ein weiteres Fahrrad und mein Fahrrad auf dem Boden, es war reichlich Platz sein Fahrrad woanders hinzustellen. Nun ist mein Fahrradständer kaputt. Ich weiß nicht, ob das Fahrrad von dem jenigen auch beschädigt ist. Wie gehe ich jetzt vor? Bekomme ich das Geld von der Versicherung für die Reperatur wieder?
Würde ich dafür, wenn ein Schaden am anderen Fahrrads wäre, aufkommen?
Ich hab ja eigentlich nichts gemacht und derjenige hätte sein Fahrrad ja weiter weg stellen können.
4 Antworten
Man kann ja nicht zwingend davon ausgehen, daß DEIN Rad der Grund für das andere flach liegende Fahrrad war, also haftest du auch nicht. Der eigentliche Verursacher wird man nicht ausfindig machen können. Aus diesem Grund bleibst du leider auch auf deinem Schaden (Fahrradständer) sitzen.
Ok, trotzdem danke
Weißt du wem das andere Fahrrad gehört? Weißt du, ob der Schaden an deinem Ständer tatsächlich durch die andere Person verursacht wurde?
Das Einfachste und Stressfreieste ist, du kaufst dir selber einen neuen Ständer.
Nein warum? Weiß auch nicht, weshalb du dir deshalb Gedanken machst.
Oder ist dein Fahrrad im größerem vierstelligem Bereich wert?
So was passiert tagtäglich und niemand wird sich da irgendwie großartig Gedanken um irgendwelche Schäden machen.
Meine Mutter meinte, dass ich das bezahlen müsste. Frage mich auch warum, ich kann ja nichts dafür.
Mütter sind manchmal echt vorsichtig bis ängstlich.
Der Verursacher haftet für Schäden, wenn der Geschädigte dies nachweisen kann. Dann zahlt die hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht des Verursachers.
Aus deiner Schilderung werde ich nicht schlau, wer nun den Schaden verursacht haben soll und was genau du nun erwartest.
Mein Fahrradständer ist kaputt. Ich weiß nicht was genau passiert ist. Ich gehe mal davon aus, dass mein Fahrrad (durch Wind) umgekippt ist und das Fahrrad, was danach daneben gestellt wurde mitgerissen wurde. Nun frage ich mich, ob ich dafür hafte, wenn sein Fahrrad auch einen Schaden davon hat? Derjenige hätte es ja weiter weg stellen können und ich weiß ja nicht zu 100% ob es an meinem Fahrrad lag.
Die schädigende Handlung muss kausal und nachweisbar sein um Schadensersatz zu fordern (823 BGB). Diese Info, mit der Antwort von Valnar sollte deine Frage doch abschließend beantworten.
kauf dir bei eBay einen neuen Ständer und schraub ihn an! Für die Versicherung hättest du die Polizei gebraucht wegen der Tagebuchnummer.
Eine Person die in meinem Dorf wohnt wahrscheinlich
Würde ich für den Schaden des anderen aufkommen müssen?