Besichtigungstermin wann?

5 Antworten

Er hat sich nach dir zu richten! Du hast ihn eine absolut angemessene Zeitspanne von 5 Stunden benannt, die nicht zur Unzeit ( 20 Uhr bis 8 Uhr ) liegt. Damit hast du deinen Teil erfüllt.

Kommt er damit nicht klar, dann ist das sein Problem. Wer ist er denn das er meint, alle müssten sich nach ihm richten?

Du bist auch nicht verpflichtet, irgendwelchen Dritten/Nachbarn deine Schlüssel für die Zeit ab 16 Uhr bereit zu stellen. Schließlich ist deine Wohnung besonders geschützt und Dritte könnten da drin Straftaten begehen.

Auf keinen Fall darf der Vermieter ohne deine ausdrückliche Erlaubnis in deine Wohnung. Das wäre strafbarer Hausfriedensbruch nach § 123 StGB , weswegen du oder von dir Vertraute den Vermieter auch mit angemessener Gewalt aus der Wohnung entfernen könnten, solltet ihr ihn beim "Einbruch" erwischen. ( § 32 StGB - Notwehr ) Natürlich solltet ihr dann die Polizei rufen und Anzeige erstatten. 

Der Vermieter darf nach einigen Urteilen nicht mal einen Schlüssel zu deiner Wohnung haben. Auch nicht wegen Notfällen bei Sterbefällen, Brand oder sonstiges. Bei Gefahr in Verzug darf er jedoch die Tür eintreten/öffnen lassen.

Weise den Vermieter schriftlich deutlichst darauf hin, dass du nur Besichtigungen zwischen 9 Uhr und 14 Uhr akzeptierst. Auf keinen Fall andere Zeiträume. Weiter schreibst du das er diese Termine mindestens einen Tag vorher anzukündigen hat. ( üblich sind eher 2 - 3 Tage )

Desweiteren erteilst du ihm Hausverbot, dass er in dem Sinne nicht berechtigt ist eigenmächtig deine Wohnung ohne deine Erlaubnis zu betreten.

Alesinja 
Beitragsersteller
 18.11.2015, 21:12

Genau der Meinung bin ich auch :)

MoralRichter  18.11.2015, 21:15
@Alesinja

Dann bist du ein kluger Mensch.   :)

Nein, der Vermieter hat sich mit dir abzusprechen. Du musst aber bedenken, dass Mietinteressenten zu der von dir angegebenen Zeit arbeiten sind. Es mag also nicht allein am Vermieter liegen.

Wenn du allerdings früher aus deinem Mietvertrag willst, dann sollte es doch in deinem Interesse sein, die Wohnung schnellstmöglich loszuwerden und etwas Entgegenkommen zeigen. Schaltest du auf stur - dann sitzt  (und zahlst) du die drei Monate Kündigungsfrist halt ab. Dein Problem - es ist dein Geld. 

Steht im Mietvertrag diesbezüglich nichts? (Würde mich wundern, wenn es nicht so wäre)

Es geht auch darum, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen.

Frage dazu auch Tante Google: Mieterlexikon - Besichtigungstermine!

Ja, als Eigentümer kann er rechtzeitig einen diesbezüglichen Termin mit Dir vereinbaren.....! An einem Wochenende kannst Du doch bestimmt auch???


MoralRichter  18.11.2015, 21:10

Diese Antwort ist absolut nicht hilfreich!

Alesinja 
Beitragsersteller
 18.11.2015, 20:53

He?? Er kann doch auch mal morgens kommen oder???

einmal wirst du dich bemühen müssen nachmittags dazusein. Du willst ja schließlich die wohnung früher loswerden, oder nicht ?

Alesinja 
Beitragsersteller
 18.11.2015, 20:54

Ja klar das habe ich auch schon gemacht. Aber er will immer um diese Zeit kommen...

Windspender  18.11.2015, 20:58
@Alesinja

Das problem ist nicht nur der vermieter. Auch viele Interessenten können erst nachmittags und da du ausziehst, stehen deine wünsche hinter den der interessenten. Das ist die Logik des Vermieters.

Alesinja 
Beitragsersteller
 18.11.2015, 21:05
@Windspender

Ja das weiss ich. Ich möchte nur wissen wie es gesetzlich aussieht und nicht was der Vermieter will. Was der Gesetz dazu sagt. Bis jetzt habe ich nichts im Internet gefunden..

Und ich habe meine Besichtugungen in der Mittagspause gemacht und einmal sogar dafür Urlaub genommen. Muss mich das interessieren wann die Nachmieter Zeit haben?

Windspender  18.11.2015, 21:11
@Alesinja

Auszug:

Auch wenn Sie die Wohnung gekündigt haben, müssen Sie dem Vermieter Gelegenheit geben, die Räume interessierten Nachmietern zu zeigen. Auch hier bedarf es jedoch einer rechtzeitigen Vorankündigung. Außerdem können Sie Sammeltermine für beispielsweise einmal in der Woche vereinbaren, damit die Störung für Sie auf ein annehmbares Maß reduziert wird. Vom Vermieter sind außerdem zumutbare Zeiten vorzuschlagen: Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie ihn um vier Uhr morgens empfangen, weil dann gerade seine Nachtschicht endet.

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/wohnungsbesichtigung-durch-vermieter/