Muss ich die Termine zur Wohnungsbesichtigung selber machen?
Guten Tag
Ich habe meine Wohnung fristgerecht auf den 30.09.2016 gekündigt. Bei der Kündigung habe ich erwähnt, dass ich nur von 17.00-20.00 telefonisch erreichbar bin da es mir bei der Arbeit nicht gestattet ist mein Handy zu benutzen. Mein Vermieter hat mir dann mitgeteilt, dass sie meine Handynummer ins Wohnungsinserat stellen werden und ich mich um die Besichtigungstermine kümmern muss. Mich rufen nun pro Tag 10 Personen an jedoch immer durch den Tag wenn ich das Telefon nicht abnehmen kann. Meine Frage nun: Bin ich verpflichtet all diesen Personen zurück zurufen und ein Termin abzumachen oder kann ich mich wehren und meinem Vermieter einfach Termine angeben wann die Wohnungsbesichtigung stattfinden kann? Den all diese Termine abzumachen und diesen leuten anzurufen ist ein enormer aufwand und da ich fristgerecht gekündigt habe bin ich mir nicht sicher, ob ich das wirklich erledigen muss oder ob die Verwaltung das selber machen müsste. Falls das wichtig ist, ich wohne in der Schweiz. Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
10 Antworten
Außer Besichtigungen des Vermieters mit Mietinteressenten zu ermöglichen mußt Du nichts weiter tun.
Termine mit Interessenten vereinbaren und Besichtigungen durchführen ist allein Sache des Vermieters.
Du bist Mieter, nicht Makler.
Am besten legst Du selbst 1 - 2 Termin pro Woche a ca. 45 fest und teilst diese dem Vermieter nachweisbar mit.
Gleichzeitig untersagst Du ihm die Weitergabe Deiner Handynummer.
Falls das wichtig ist, ich wohne in der Schweiz.
Ist sogar sehr wichtig. Meine Antwort bezieht sich auf deutsches Mietrecht.
Die Veröffentlichung der FTN war gesetzwidrig. Fordere sofort Löschung! Ansonsten drohe mit Rechtsmitteln.
Der Vermieter kann mit dir Termine abstimmen. Du bestimmst, wer dann wann zur Besichtigung eingelassen wird. Direkte Mitwirkung deinerseits darüber hinaus ist nicht forderbar. Die Suche von Nachmietern ist sein und nicht dein Problem.
Ich denke nicht, dass es in der Schweiz anders ist als in Deutschland. Besichtigungstermine sind Sache des Vermieters. Außerdem hat er deine Handynummer nicht zu veröffentlichen. Die Termine muss dein Vermieter schon selbst machen. Nenne ihm pro Woche zwei Termine für jeweils 2 Stunden an denen du zuhause bist und er Besichtigungen durchführen kann. So läuft der Hase und nicht andersrum.
bei einer fristgerechten kündigung ist es von deinem vermieter die pflicht für nachmieter zu sorgen.
anders, wenn es im mietvertrag schriflich steht, dass es deine pflicht ist.
er macht sich sogar strafbar, deine nummer öffentlich zu machen auch wenn er es dir mitgeteilt hat.
also am besten sagen, dass er sie entfernen soll und du damit nichts weiter zu tun haben willst.
sollte es sich verschlimmern anwalt für mietrecht suchen.
Nein, Du musst Deinen Mietvertrag und die darin geregelte Kündigungsfrist einhalten. Termine für den neuen Mieter sind Vermitersache.
Klar, er will es sich einfach machen !!
sag ihm, dass Du das nicht leisten kannst und willst und fertig. Lass Dich auf keine weiteren Diskussionen ein.