Darf der Vermieter Mietinteressenten den Grund nennen, weswegen man Auszieht?

10 Antworten

Ich wüsste nicht welche Rechtsvorschriften so etwas verbieten sollten. Du bist doch auch selber überhaupt nicht verpflichtet dem Vermieter gegenüber einen Kündigungsgrund zu nennen. Tust du dies hingegen doch, darf der Vermieter das nach meiner Auffassung auch weiter erzählen. Natürlich darf er nur keine falschen oder beleidigenden Aussagen über dich tätigen, das wäre dann ggf. auch strafrechtlich relevant.

albatroz1101  17.10.2018, 20:47

So sehe ich das auch. D.H.

Das wird wohl auf den Einzelfall ankommen, was er genau sagt. 

So allgemeines wie: Der Mieter zieht aus beruflichen Gründen um, das ist bestimmt gestattet.

Vielleicht kommt es auf den Grund an.

Wenn er sagt: XY zieht aus, weil ihn die laute Musik der Nachbarn stört, dann ist das gut für die neuen Mieter zu wissen.

Wenn er sagt: XY zieht aus, weil er den Job verloren hat und sich die Miete nicht mehr leisten kann, dann geht das in der Tat niemanden an.

albatroz1101  17.10.2018, 20:49

Im zweiten Fall kann man das ja auch wegen beruflichen Gründe umschreiben.

Warum hast Du deinem Vermieter überhaupt einen Grund genannt wenn Du nicht möchtest das diesen Grund jemand anderer erfährt ?

Payneee 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 06:13

Ich habe meinem Vermieter keinen genannt. Ich habe es einem Nachbarn erzählt und anscheinend hat der Vermieter es daher.

albatroz1101  17.10.2018, 20:58

So sehe ich das auch! Dann dürfte der Grund auch nicht wichtig sein!

Was heitßt schon "anscheinend"!?!

Welchen Grund sollte ein Vermieter haben, sich um die Beweggründe eines scheidenden Mieters zu kümmern?