Wer muss in einem Neubaugebiet die Kosten für eine "erhöhte" Grenzgestaltung übernehmen?

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nach meiner Rechtsauffassung muss die Kosten derjenige tragen, der sein Grundstück höher legen lassen will. Und diese L-Steine hat derjenige auch auf seinem Grundstück zu platzieren. Oder was für einen Grund gibt es für die Erhöhung des Bodens?