Hanglage Wer muss das Abfangen bezahlen?
Kurz zu den Fakten:
Wir bauen auf einem Grundstück was niedriger liegt als das Grundstück was oberhalb von uns liegt. Der Höhenunterschied beträgt ca. 2m. Bislang war unser Grundstück eine normale Wiese und es gab keinerlei Befestigungen zum oberen Grundstück. Das obere Grundstück hat noch eine Art "Verschlag unter seinem Rasen, welcher zu unserem Grundstück offen ist. Zudem liegen noch Bruchsteine an und auf der Grundstückgrenze.
Wir bauen in NRW
Wir überlegen nun, wer die Kosten tragen muss damit das obere Grundstück nicht absackt wenn es stark regnet und / oder Dinge wie Rasen etc. auf unser Grundstück gelangen.
2 Antworten
Hallo Bauherr1985
für die Sicherheit des Grundstücks ist der Grundstücksbesitzer verantwortlich.
Zu beachten ist dabei, dass der, der das natürliche Geländeniveau verändert(e), auch dafür verantwortlich ist, dass das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt wird. Ändern Sie also gemeinsam das natürliche Geländeniveau, müssen Sie die Kosten auch gemeinsam tragen.
Sie sollten sich meines Erachtens mit dem Nachbarn ganz in Ruhe darüber unterhalten und in diese Unterhaltung auch das Thema Bruchsteine einbeziehen.
Beste Grüße
FH
Natürlich der, der die bisherige Beschaffenheit beeinträchtigt bzw. ändert. Also ihr. Ihr müsst die ganzen Kosten tragen, damit gewährleistet werden kann, dass der Nachbar weiterhin sicher in seinem Haus wohnen kann.