Wurzeleinwuchs in Kanal- wer zahlt den Schaden?

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Für die Reparatur ist der Eigentümer des Kanals verantwortlich. Und das ist ja offensichtlich W. Grunddienstbarkeit hin oder her - es sind seine Leitungen, die da über das Grundstück von S laufen, er hat als Einzigster auch einen Vorteil von der Instandsetzung. Ich sehe weit und breit keinen Grund, warum S an den Kosten beteiligt werden könnte.

Sofern die Bäume auch schon beim Bau des Kanals vorhanden waren, trifft S auch kein Mitverschulden hinsichtlich der Wurzeln. Dies hätte beim Bau berücksichtigt werden müssen. Außerdem ist W selbst für die Instandhaltung verantwortlich und hätte dafür sorgen müssen, daß derartiges nicht passiert.

"S" ist raus aus der Sache ... es liegt nicht in seiner Verantwortung. Hätte er was baulich verändert und den Weg des Kanals "belastet", dann wäre das was anderes. Bäume sind höhere Gewalt, das hätte man schon beim Bau berücksichtigen müssen (Sie können sehr wohl einen Kanal mit den Wurzeln beschädigen, auch wenn der "intakt" ist) - ich fürchte "W" wird hier zur Kasse gebenten

Hier ist alleine W. als Eigentümer für die Sanierung des Kanals zuständig.

Wenn die Bäume schon beim Bau des Kanals standen, hätte man entsprechende Massnahmen treffen müssen, dass Wurzelwerk, welches ja wächst, keinen Schaden am Kanal verursacht.

S. ist aus der Sache raus. Das Wachsen der Wurzeln hätte man eben nur durch Fällen der Bäume entang des Kanals verhindern können.

Vielleicht hat W. eine Gebäudeversicherung die einen solchen Schaden absichert.

Den wird, wenn überhaupt, die Versicherung nur dann übernehmen, wenn der Schaden innerhalb des versicherten Grundstückes entstand. Ist dieser ausserhalb, kommt die Versicherung dafür nicht auf.

Vor 60 Jahren hat man Tonrohre verbaut,die können auch ohne wurzelwerk kaputt sein.Wenn ich mit meinem Kanal über ein fremdes Grundstück gehe kann ich nur dankbar sein das ich das darf,Ich nehme an,der Kanal ist aus altersschwäche kaputt gegangen.Aber wenn ich als Eigentümer eines Grundstücks ,meinem Nachbarn erlaube einen Kanal über mein Grundstück zu legen,ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen und auch keine Verpfichtung eingegangen bin,kann keiner verlangen ,wenn Wurzelwerk meiner Bäume im Kanal stecken der einmal aus gefälligkeit von meinem Vorgänger geduldet wurde verlangen das ich mich an der reparatur beteilige.Sollten Beide Eigentümer an dem Kanal auch heute noch angeschossen sein ist ,ist es eine verhandlungsache wer wieviel bezahlt

W. als Nutzer ist für die Reparatur verantwortlich. Er sollte prüfen, ob seine Wohngebäudeversicherung für den Schaden aufkommt. Abwasserleitungen waren zeitweise grundsätzlich eingeschlossen, seit eingen Jahren bedarf es - insbesondere auch bei Leitungsverlauf ausserhalb des Versicherungsgrundstücks - besonderer Vereinbarung.