Wer muss die Kosten tragen, wenn eine Haustrennwand plötzlich zur Außenwand wird?
Wir haben vor fünf Jahren ein Haus gekauft und mussten laut Notarvertrag eine Haustrennwand von mindestens 24cm Dicke erstellen. Diese Wand wurde mittig auf die Grundstücksgrenze gemauert, da später einmal alles als Reihenhaus weiter genutzt werden sollte. Nun will der neue Besitzer des Nachbargrundstückes aber alles abreisen und unsere Trennwand soll plötzlich eine Außenwand werden. Wir haben uns schon im BGB erkundigt, denn dort steht das jeder Besitzer für seine Seite der Wand zuständig ist! Nun hatten wir aber einen Anruf vom Anwalt des Nachbargrundstückes und der will alles auf uns abwälzen! Wer kennt sich mit dem Thema Baurecht ect. aus und kann uns genaue Antworten schreiben???
5 Antworten
Ohne detailierte Kenntnis des Einzelfalls kann man nur Vermutungen anstellen.
Ich habe jedenfalls den Eindruck, daß beim Kauf Privatrecht und öffentliches Baurecht unzulässig vermischt wurden. Waren die Verkäufer eures Grundstücks die Eigentümer des Nachbargrundstücks ? Und wie sah die bauliche Situation zum Kaufzeitpunkt aus ?
Im Normalfall hätte nach Baurecht die Brandwand eures Neubaus nämlich auf eurem Grundstück stehen müssen und nicht mitten auf der Grenze. Und das eigentlich nur bei geschlossener Bauweise. Aber offenbar geht ja auch offene Bauweise.
Keine Ahnung warum das jetzt so ist, aber der neue Eigentümer hat es zu tolerieren.
Ebenfalls zu tolerieren hat er jetzt einen von euch nachträglich aufgebrachten Vollwärmeschutz auf der Brandwand in der Mindeststärke für die EnEV. In einigen Landesbauordnungen ist es direkt geregelt, in den anderen Bundesländern kann man es durchsetzen. Die Kosten für das WDVS gehen aber zu euren Lasten.
Ohne fachanwaltliche Beratung und ohne versierten ortskundigen - bauvorlageberechtigten - Baufachmann (Architekt oder BI) ist dieser Vorgang sinnlos. Ist denn wenigstens grundbuchamtlich respektive im Baulastverzeichnis die mittig aufgemauerte Wand eingetragen worden? Denn wenn nicht, hat der Nachbar mit seiner Forderung vermutlich Recht: Die Mauer ist baurechtlich unzulässigerweise mittig zur Grundstücksgrenze ausgerichtet worden. Sofern diese notarielle Vereinbarung aber nie formal verankert wurde (und der frühere Notarvertrag bildet hier per se keine Rechtsgrundlage, die den neuen Nachbarn als Rechtsnachfolger binden würde), habt ihr hier schlechte Karten.
Zuerst einmal wird euch auf Gute Frage keiner eine rechtlich sichere Antwort geben können. Die bisherigen Antworten sind reine Vermutungen. Einen Anwalt nehmen wird teuer und die kennen sich am aller wenigsten aus. Ein Rechtsstreit bedeutet für ihn nur Geld zu verdienen. Normalerweise ist es so, das der Verursacher auch für die Kosten aufzukommen hat, also euer Nachbar. Nur wenn ihr auch einen wesentlichen Vorteil daraus hättet wäre eine Kostenbeteiligung denkbar. Ihr hattet ja schon die Kosten der Trennwand zu tragen. So ist es ihm nun möglich seine Haushälfte abzureissen. Ihr habt euren part schon erfüllt. Schreibt ihm , das er für einen ordentlichen Zustand zu sorgen habt, setzt ihm ganz klare Zeiten und auch Material ( Styropor oder Mineralwolle..... ) die Dicke und Oberflächenbeschaffenheit..... vor. Es soll auch eine Meisterfirma sein, nicht das der Hausmeisterservice da rum murkst. Verdübelung nicht vergesseb. Alternativ ginge auch ein Dämmputz. Wichtig: Reden Reden Reden.
Grüße aus Bayern
Ich glaube, ihr solltet euch am besten anwaltlich beraten lassen, auch um rechtzeitg rechtlich richtig reagieren zu können.
kommt darauf an, ob der Nachbar verpflichtet ist zu bauen und ob er an diese Wand anbauen muß. Wenn nicht müßt ihr die Kosten alleine tragen...
doch es gibt auch Bauverpflichtungen! Wenn es eine solche gibt, hat man innerhalb der vorgsc hriebenen Zeit zu bauen, ansonsten fällt das Grundstück an die Gemeinde zurück. Und meistens ist auch vorgeschrieben, wo man zu bauen hat und ob man einen Abstand einzuhalten hat oder direkt anbauen muß
Niemand ist verpflichtet zu bauen. Es weiter versetzt gebaut werden, wenn es vom Bauamt genehmigt wird. Also laut BGB hatten wir uns mal erkundigt, das es einen wichtigen Unterschied gibt, denn es gibt nur eine gemeinsame Trennwand und keine doppelte Trennwand, wie es meistens ist. Somit darf die Nachbarseite mir und meiner Wand keinen Schaden zufügen!