Muss die Haustüre eines Mietshauses abgeschlossen werden?
Hausordnung:
"Die Haus- und Hoftüren sind vom 1. Oktober bis 31. März um 20:00 Uhr und vom 1. April bis 30. September um 21:00 Uhr zu schließen und bis 06:00 Uhr früh geschlossen zu halten"
– wie genau ist hier "schließen" zu interpretieren?
6 Antworten
Das Abschließen der Haustüre in einem Mehrfamilienhaus ist verboten, aus Sicherheitsgründen. Man darf eine Haustüre nur abschließen, wenn ein sogenanntes Panikschloß vorhanden ist. Das heißt, du kannst die Türe auch wenn sie abgeschlossen ist, von innen öffnen.
Im Wortlaut steht zu schließen und nicht zuzuschließen. Allerdings gälte das grundsätzlich und nicht nur in den genannten Zeiträumen.
Ich vermute allerdings, dass gemeint sei, Zuzuschließen. Das ist aber unzulässig, aus Gründen der Sicherheit.
Schließen heißt Türe zu machen, so daß sie nicht offen steht. Verschließen heißt, das Schloß mit dem Schlüssel zusperren.
"Geschlossen" heißt "zu". "Absperren" ist damit nicht gemeint und wäre auch mit einem großen Sicherheitsrisiko verbunden, da man die Fluchtwege offen lassen muss.
Zu schließen, steht doch klar und deutlich.
Abschließen ist eben nicht, die Tür gehört bestimmt zum Fluchtweg.
Ist wirklich schlimm, was die lieben Bewohner so alles nicht können/machen. Ihre Klo-/Autotür lassen die dann bestimmt auch immer auf.
Dass die HT ganzjährig zu schließen ist, dürfte korrekt sein. Hier meint der Vermieter aber offensicht zuzuschließen (mit Schlüssel). Das ist unzulässig.