Darf der Vermieter einen Winterdienst plötzlich auf die Mieter umlegen?
Hallo zusammen!
Seit meinem Einzug hier vor über 5 Jahren, verhält es sich mit dem Winterdienst So, dass der Vermieter einen Winterdienst ordert, der Kostentechnisch dann jedes Jahr bei der Jahresendabrechnung auf die Mieter umgelagert wird. So weit so gut.
Seit gestern Abend haben wir nun - neben einem Sack Streusalz - jeder einen Brief im Kasten, in dem steht, dass für dieses Jahr kein Winterdienst gefunden wurde und der Räum und Streudienst somit auf die Mieter umgelagert wird. Anbei ein Plan, wer wann damit dran ist.
Es handelt sich hier um fünf Häuser mit je sechs Parteien.
Im Plan inbegriffen sind leerstehende Wohnungen, eine Rentnerin die schon seit 1 1/2 Jahren in einem Pflegeheim ist (sie konnte sich aber noch nicht von ihrer Wohnung trennen, weil sie hofft, wieder nach Hause zu kommen), ein 87 jähriges Pärchen von denen sie durch Chemo sehr gekennzeichnet ist und er durch Dialyse sehr geschwächt ist und viele, viele alleinstehende Witwen, die froh sind, wenn sie ihren Müll alleine raus bekommen.
Der Rest geht arbeiten. Einige - wie ich - in wechselnden Schichten.
Nun habe ich heute morgen mit meinem Küchenbesen (wir haben ja garkein Arbeitsmaterial!) den Eingang und Gehweg gefegt, weil die leerstehende Wohnung unter mir dran wäre - ich aber auch die Gefahr nicht eingehen will, dass das sehr kranke Pärchen neben mir dahingehend etwas tut oder gar fällt.
Die Frage nach diesem Roman: Darf der Vermieter dies ohne Ankündigung - so plötzlich - mit dem Wissen, dass kein Arbeitsmaterial außer diesem einen Sack Salz vorhanden ist?
Wie soll und kann es funktionieren, wenn in diesem Plan alle mit inbegriffen sind (selbst nicht vorhandene Mieter), vor allem die, die gar nicht können?
Mag übertrieben klingen, aber als Beispiel nehme ich mal nur das Haus, in dem ich wohne: Das kranke Pärchen, eine Seniorin im Pflegeheim, eine leerstehende Wohnung, ein Single - ambulante Pflege im Schichtdienst, ein Ehepaar mit Kind - er Schichtdienst, sie Masseurin und ich Schichtdienst in der Gastronomie - auch Wochenende und Feiertage.
So ungefähr sieht es auch in den anderen 4 Häusern aus.
Wie soll man hier dieser plötzlichen Verpflichtung nachkommen? Ist dies alles so zulässig?
12 Antworten
Im Mietvertrag steht eindeutig, dass der Räum-und Streudienst Mietersache ist.
Damit ist doch die Sache ganz einfach. Der Vermieter hat einen Plan gemacht. Irgendwann bist Du dran. Du kaufst Dir eine Schneeschaufel oder fragst den Vermieter, ob er wenigstens bereit ist, so etwas bereit zu stellen.
Dann machst Du Deinen Winterdienst nach Plan und für Dich ist die Sache dann geregelt. Halte Dich streng daran, dann kann Dir niemand was, wenn was passieren sollte.
Für alle übrigen Zeiten, in denen Du nicht dran bist, bist Du auch nicht verantwortlich. Solltest Du Dich verantwortlich fühlen, weil irgend jemand muss es ja machen, kann es passieren, dass sich alle plötzlich auch Dich verlassen. Das magst Du sicher nicht.
Du könntest jetzt natürlich in die Offensive gehen und dem Vermieter anbieten, für bestimmte Wohnungen ebenfalls den Winterdienst zu übernehmen, wenn er dafür bezahlt. Ggf. danach Umlage auf alle Mieter - nicht auf Dich, denn Du leistest Deinen Dienst.
Für das, was andere Mieter, die dran sind, nicht machen, kannst Du nichts. Der Vermieter muss ggf. in die Haftung, wenn was passiert, weil nicht geräumt/gestreut wurde. Er kann sich nicht auf seinen tollen Plan raus reden, wenn ihm klar sein musste, dass bestimmte Mieter den Winterdienst gar nicht übernehmen können.
Übrigens: Wir bezahlen an den externen Winterdienst je angefangene 1/2 Stunde 14 €. Schlage doch Deinem Vermieter auch einen solchen Preis vor. Er soll Dich für Minijob anmelden und dann kann er Dir bis zu 250 € je Monat problemlos auszahlen.
Das ist eine beliebte Maßnahme der Vermieter, ihre Pflichten zu umgehen.
Rechtlich ist der Vermieter verpflichtet, die Strasse vor seinen Häusern von Schnee freizuhalten. Er kann dies auf die Mieter übertragen, aber dieses muss im Mietvertrag vereinbart sein, oder der Mietvertrag verweist auf die Hausordnung, in welcher dieses geregelt ist.
Aber mit aufgehängten Zettel kann kein Mieter dazu genötigt werden. Die Meisten tun dieses aber trotzdem, sei es aus Unkenntnis, oder damit sie keinen Ärger mit dem Vermieter bekommen.
Diese Webseite habe ich gefunden (bitte von Anfang bis Ende durchlesen ) -->
http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/55-hausordnung-winterdienst.html
Dort wird immer wieder geschrieben, dass es im Mietvertrag stehen muss.
Du solltest dir also mal genau deinen Mietvertrag durchlesen, wie das da ganz exakt formuliert ist.
Ich glaube dir wird nichts anderes übrig bleiben, als deinen Mietvertrag von einem Rechtsexperten überprüfen zu lassen.
Guck doch selber nach einen Winterdienst ? Dann seht ihr ja, ob es stimmt, was der Vermieter gesagt hat
Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Dass bisher der Vermieter die Dienste beauftragt hat und die dafür angefallenen Kosten auf die Mieter umgelegt hat (in der BK-Abrechnung) habt ihr so hingenommen, obwohl im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter die betreffenden Arbeiten durchzuführen haben.
Die Rückkehr des Vermieters zu den vertraglichen Regeln ist legitim. Nur kann er nicht verlangen, dass die Mieter für leer stehende Wohnungen tätig werden. Da muss der Vermieter selbst jemanden beauftragen oder die Arbeit selber machen.
Mieter, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht ihrer vertraglich vereinbarten Pflicht nachkommen können, müssen sich jemanden suchen, der das für sie macht (Dienstleister oder Privatperson).
Die Verantwortung trägt der Vermieter entspr. der Straßenreinigungssatzung der Kommune.