Muss mein Vermieter hotelkosten übernehmen?
Hallo zusammen, Folgendes Problem: Seid Gesten 19uhr sind im ganzen Haus (mehr familienhaus) die Heizungen ausgefallen. Darauf hin habe ich den Vermieter angerufen und ihn darüber informiert. Er allerdings reagierte sehr gereizt und beendete das Telefonat mit den Worten "da kann ich jetzt nichts dran ändern" Was ich weiß ist, das er zb einen Notfall Dienst hätte einschalten können, das allerdings kostet ihn natürlich mehr, Grade an Feiertagen. Jetzt ist er nicht mehr zu erreichen und dem Problem will er sich auch nicht annehmen. In meiner Wohnung sind es weit aus unten 21 grad. Ich habe von bekannten gehört, das ich mir ein Hotel nehmen könnte dessen kosten der Vermieter tragen muss. Ist das richtig?
9 Antworten
Die größte Sorge ist doch erst einmal, die Bude einigermaßen warm zu bekommen. Besorgt Euch bei Verwandten und Bekannten oder morgen in diversen Geschäften mobile Heizgeräte (Heizlüfter, Radiatoren oder was da überall so rum steht). Dann bekommt ihr die Wohnung warum und braucht kein Hotel. Habt ihr Kosten, sammelt Belege und wenn es geht mobile Stromzähler, mit denen zumindest in etwa der Stromverbrauch der Geräte gemessen werden kann. Die Dinger kosten nicht viel und sind auch sonst recht praktisch, wenn man Stromverbrauch einzelner Geräte ermitteln will.
Auf diese Weise haltet ihr den Schaden gering, wozu ihr verpflichtet seid und habt dann gute Karten, den Mehraufwand direkt oder indirekt durch Mietminderung auch wieder erstattet zu bekommen.
Hotel braucht der VM niecht zu zahlen, da es eben alternative Möglichkeiten gibt, die Wohnung warm zu bekommen.
"Groß ist das Verständnis der Richter auch, wenn ein Mieter in seinem Zuhause frieren muss. Kühlt sich die Wohnung wegen einem Heizungsdefekt auf 15 Grad Celsius ab, kann der Mieter ein Viertel der Miete einbehalten (LG München I 20 S 3739/84). Fällt die Heizung in den Wintermonaten komplett aus, so dass die Wohnung unbewohnbar wird, muss der Mieter gar keine Miete mehr zahlen (LG Hamburg 7 O 80/74). Unter Umständen hat er dann sogar Anspruch auf eine andere Unterbringung, sprich: der Vermieter übernimmt die Hotelrechnung, sagt Gerold Happ, Mietrechtsexperte von Haus und Grund, dem Verband der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. Das sollte mit dem Vermieter allerdings vorher abgesprochen werden, sonst bleibt der Mieter am Ende auf den Kosten sitzen."
Also: Du kannst nicht einfach in ein Hotel ziehen und zum Vermieter sagen"Nun zahl mal schön"
Ich habe von bekannten gehört, das ich mir ein Hotel nehmen könnte dessen kosten der Vermieter tragen muss. Ist das richtig?
Nein.
Mit Mängelanzeige und Beseitigungsaufforderung ist der Vermieter nun zu Beseitigung aufgefordert und bis dahin könntet ihr allenfalls die Miete taggenau kürzen, wenn und solange die Raumtemperatur tagsüber (06.00-23-00 Uhr) unter 20°C sinken sollte.
Weder Notdienst, voreilige Ersatzvornahme noch Hotelkosten hätte der Vermieter mit pflichtgemäßer Reparatur in angemessener Zeit vor Ende nächster Woche zu tragen - bis dahin muss ihm Gelegenheit gegeben werden, den Mietmangel von einer Fachfirma seiner Wahl ordentlich beeben zu lassen.
Sofern du Mieter einer ostdeutschen Platte mit eigenem Fernwärmebezug bist, macht der Vermieter übrigens garnichts: Du musst deinen Versorger anrufen.
G imager761
Unangemessen ist sowohl relativ als auch subjektiv.
Zunächst müsstest du die Hotelkosten selbst tragen und auf dem Zivilklageweg versuchen sie vom Vermieter zurück zu bekommen. Erfolgsaussichten ???
Nein das muss er nicht. Ohne das Problem zu klären mit dem Vermieter, schriftlicher Aufforderung oder irgendwelchen nachweislichen Bemühungen Deinerseits kannst Du nicht einfach in ein Hotel einchecken und ihm die Rechnung geben. Notfalls fahr zum Vermieter klingel bei ihm Sturm wenn es not tut. Auf eigene Faust darfst Du gar nichts unternehmen - nicht mal einen Notdienst für die Heizungsanlage beauftragen.
Auf eigene Faust darf man z. B. mobile Heizgeräte besorgen (leihen oder kaufen).
Bei den derzeitigen Temperaturen ist eine Woche eine unangemessene Zeit.