Wer muß bei Einzelunternehmen Kontoinhaber sein

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Ersteinmal: Wenn ein Einzelunternehmer ein Konto eröffnet / betreibt, ist dieser auch Kontoinhaber.

In Deinem Fall ist das anders: Der Unternehmer bittet Dich, den Rechnungsbetrag an eine fremde Person zu überweisen. Dieses kann er machen, sollte Dir aber eine Abtretungserklärung zukommen lassen. In dieser muss stehen, dass er den Rechnungsbetrag an die Person A abtritt - dann kannst Du Deine Rechnung auch an A zahlen. Allerdings kannst Du ja mit Deiner Rechnung und der Überweisung eine Zahlung des Rechnungsbetrages nachweisen. Alternativ kannst Du die Rechnung natürlich auch bar bezahlen und den Betrag quittieren lassen.

Bei der Einrichtung eines Kontos muss man u. A. bestätigen, dass man im eigenen Namen handelt.

Theoretisch ist es zwar möglich, wenn die Person A ein Konto eingerichtet hat und mit Person B vereinbart das nur Person A transaktionen darüber laufen läßt.

Aber wofür sollte das gut sein? Es wird immer Irritationen geben und Veranlassung sein Umgehungstatbestände zu vermuten.

olafjana 
Beitragsersteller
 01.06.2014, 16:30

Das ist gerade das Problem- ich bekomme von X eine Rechnung gibt aber das Konto von A zur Begleichung an- ich sehe da auch einen erheblichen Missstand- nur wie geht man mit so etwas um? Ich finde keine Rechtliche Grundlage das man es nicht darf. Mein Gedanke hierbei ist: X ist einfach Zahlungsunfähig oder in Finazieller Schieflage um Geld in trockene Tücher zu bekommen. Nur was kann passieren wenn das FA prüft.

wfwbinder  01.06.2014, 22:25
@olafjana
  1. Als Rechnungsempfänger kann es Dir egal sein. Wenn man Dir eine Rechnugn schreibt udn will, dass Du das Geld an den Taubenzüchterverein schicken sollst, dann tue es. Was der Rechnungsaussteller mit seinem Geld will, ist seine Sache.

  2. Wenn X mit dem Konto von A arbeitet, weil er selbst gepfändet wird , zeigt das nur, dass er bescheiden beraten ist.

olafjana 
Beitragsersteller
 02.06.2014, 20:43
@wfwbinder

Hallo, habe mir juristischen Rat geholt- ganz so einfach ist es nicht. Im Insolvenzfall kann der Verwalter das Geld nochmal verlangen!!!

wfwbinder  02.06.2014, 20:48
@olafjana

Im Insolvenzfall.

Im Insolvenzfall ist man durch den Insolvenzverwalter bzw. durch die öffentlichen Mitteilungen ja informiert.

wenn du das ordentlich geklärt haben willst, gehe direkt zur bank, die ges. regelung steht im kwg , die bank berät dich.

Natürlich. Wie soll A das versteuern, wenn es das Geld von X ist?

So einen Quark sollte man nicht veranstalten.

olafjana 
Beitragsersteller
 01.06.2014, 16:32

Das ist richtig- aber gibt es gesetzliche Regelungen hierfür- ich habe dafür erhebliche Bedenken wenn ich eine Rechnung begleiche wo der Empfänger jemand anderes ist als der Rechnungssteller.

1Usbekistan  01.06.2014, 16:33
@olafjana

Dann teile dem Rechnungssteller mit, er möge dir bitte eine auf seinen Namen laufende Bankverbindung mitteilen oder Barzahlung gegen Quittung akzeptieren.