Wer muß bei Einzelunternehmen Kontoinhaber sein
Gibt es eine Gesetzliche Grundlage wer Kontoinhaber bei Einzelunternehmen sein muß, z.Bsp. X stellt Rechnung an Z aber mit Bankverbindung und Inhaber von A- meiner Meinung richt das nach Verstrickung
4 Antworten
Ersteinmal: Wenn ein Einzelunternehmer ein Konto eröffnet / betreibt, ist dieser auch Kontoinhaber.
In Deinem Fall ist das anders: Der Unternehmer bittet Dich, den Rechnungsbetrag an eine fremde Person zu überweisen. Dieses kann er machen, sollte Dir aber eine Abtretungserklärung zukommen lassen. In dieser muss stehen, dass er den Rechnungsbetrag an die Person A abtritt - dann kannst Du Deine Rechnung auch an A zahlen. Allerdings kannst Du ja mit Deiner Rechnung und der Überweisung eine Zahlung des Rechnungsbetrages nachweisen. Alternativ kannst Du die Rechnung natürlich auch bar bezahlen und den Betrag quittieren lassen.
Bei der Einrichtung eines Kontos muss man u. A. bestätigen, dass man im eigenen Namen handelt.
Theoretisch ist es zwar möglich, wenn die Person A ein Konto eingerichtet hat und mit Person B vereinbart das nur Person A transaktionen darüber laufen läßt.
Aber wofür sollte das gut sein? Es wird immer Irritationen geben und Veranlassung sein Umgehungstatbestände zu vermuten.
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Als Rechnungsempfänger kann es Dir egal sein. Wenn man Dir eine Rechnugn schreibt udn will, dass Du das Geld an den Taubenzüchterverein schicken sollst, dann tue es. Was der Rechnungsaussteller mit seinem Geld will, ist seine Sache.
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Wenn X mit dem Konto von A arbeitet, weil er selbst gepfändet wird , zeigt das nur, dass er bescheiden beraten ist.
Hallo, habe mir juristischen Rat geholt- ganz so einfach ist es nicht. Im Insolvenzfall kann der Verwalter das Geld nochmal verlangen!!!
Im Insolvenzfall.
Im Insolvenzfall ist man durch den Insolvenzverwalter bzw. durch die öffentlichen Mitteilungen ja informiert.
wenn du das ordentlich geklärt haben willst, gehe direkt zur bank, die ges. regelung steht im kwg , die bank berät dich.
Natürlich. Wie soll A das versteuern, wenn es das Geld von X ist?
So einen Quark sollte man nicht veranstalten.
Das ist richtig- aber gibt es gesetzliche Regelungen hierfür- ich habe dafür erhebliche Bedenken wenn ich eine Rechnung begleiche wo der Empfänger jemand anderes ist als der Rechnungssteller.
Dann teile dem Rechnungssteller mit, er möge dir bitte eine auf seinen Namen laufende Bankverbindung mitteilen oder Barzahlung gegen Quittung akzeptieren.
Das ist gerade das Problem- ich bekomme von X eine Rechnung gibt aber das Konto von A zur Begleichung an- ich sehe da auch einen erheblichen Missstand- nur wie geht man mit so etwas um? Ich finde keine Rechtliche Grundlage das man es nicht darf. Mein Gedanke hierbei ist: X ist einfach Zahlungsunfähig oder in Finazieller Schieflage um Geld in trockene Tücher zu bekommen. Nur was kann passieren wenn das FA prüft.