Hartz4 auf anderes Konto
Ich möchte mal ein ewig gefragtes Thema wieder aufwerfen. Vielleicht bekommt man nun mal eindeutige Antworten. Im Internet stehen viele verschiedene Antworten dazu. Kann man sein Hartz4 auf ein anderes Konto überweisen lassen? Ich rede auch von gesetzlichen Vorschriften, nicht nur ob der reine Ablauf dazu möglich ist. Selbst arbeite ich, und bin nicht so bewandert mit Arge und wie sie heißen.
Meinungen sagen, man muss mindestens eine Kontovollmacht haben. Meiner Meinung nach muss man Kontoinhaber bzw. Mitinhaber sein. Oder der, dessen Konto dazu genutzt wird, gibt bei Kontoeröffnung an, dass er nicht wirtschaftlich Berechtiger der Gelder ist (GWG §4)
Was sagt Ihr dazu?
5 Antworten
Manche Leute haben aber trotz aller Beteuerungen der Banken Probleme, ein Konto zu erhalten. Denen bleibt ja gar nichts anderes übrig.
Der Kontoinhaber muss sich aber darüber im Klaren sein, dass dann sein Konto ebenfalls im Fokus der Arbeitsagentur ist, und jederzeit überprüft werden kann.
Wieso sollte das Konto des Kontoinhabers von der Arbeitsagentur überprüft werden können? Die Arbeitsagentur überwacht nur den Hartz 4-Bezieher. Alles andere, was auf dem Konto des Kontoinhabers, der ja nicht Hartz4-Bezieher ist, passiert, geht die Arbeitsagentur doch gar nichts an.
Ich glaube, wenn man kein Konto hat, kann man sich das Hartz 4 auch per Postscheck auszahlen lassen. Damit muss man zur Postbank gehen und bekommt dort das Geld ausbezahlt. Kostet aber Gebühren für jede Auszahlung und Überweisung.
Ok ich stell meine Frage um. Ist das legal oder verstößt man damit gegen Gesetze? Ich weiß, dass es geht. Bis es auffällt. Meiner Meinung nach verstößt man nich nur allein gegen das GWG.
Du schmeisst hier alles Mögliche durcheinander, was nichts miteinander zu tun hat.
Was zur Kontoeröffnung nötig ist, ist eine Sache, die Du mit der Bank ausmachen musst.
Das hat nix damit zu tun, was das Jobcenter tun muss. Das hat die Leistungen"auf das im Antrag angegebene inländische Bankkonto zu überweisen.
Ja das war alles meine Frage! Nicht ob es "geht", ob es auch gesetzkonform ist! Und ist der Zahlungsempfänger nicht Konto oder Mitkontoinhaber und hat nur ne Vollmacht dann hat kommt er zwar an das Geld, sofern bei der Bank aber nicht ein abweichender wirtschaftlich Berechtigter angegeben ist (also der Zahlungsempfänger) ist das rechtswidrig! Meine Frage war, gibt es dazu noch andere gesetztesverstoßende Aspekte! Mir ist klar das es trotzdem "geht"
Geht... mit Vollmacht o.ä.
(z.B. auf das Konto eines Verwandten)
Aber doch auch dabei muss man den wirtschaftlich Berechtigten meiner Meinung nach bei der Bank angeben oder nicht?`Das ist nun mal das GWG also auch wenn man das nicht macht, funktioniert es, jedoch nicht gesetzteskonform.
Ja, es ist möglich, sein Geld (Hartz4) auf ein anderes Konto überweisen zu lassen. Bei mir macht das ein Bekannter seit Jahren, auf das Konto seiner Mutter.