Hartz4 auf anderes Konto

5 Antworten

Manche Leute haben aber trotz aller Beteuerungen der Banken Probleme, ein Konto zu erhalten. Denen bleibt ja gar nichts anderes übrig.

Der Kontoinhaber muss sich aber darüber im Klaren sein, dass dann sein Konto ebenfalls im Fokus der Arbeitsagentur ist, und jederzeit überprüft werden kann.

Samuel87  02.11.2016, 05:22

Wieso sollte das Konto des Kontoinhabers von der Arbeitsagentur überprüft werden können? Die Arbeitsagentur überwacht nur den Hartz 4-Bezieher. Alles andere, was auf dem Konto des Kontoinhabers, der ja nicht Hartz4-Bezieher ist, passiert, geht die Arbeitsagentur doch gar nichts an.

Ich glaube, wenn man kein Konto hat, kann man sich das Hartz 4 auch per Postscheck auszahlen lassen. Damit muss man zur Postbank gehen und bekommt dort das Geld ausbezahlt. Kostet aber Gebühren für jede Auszahlung und Überweisung.

Ok ich stell meine Frage um. Ist das legal oder verstößt man damit gegen Gesetze? Ich weiß, dass es geht. Bis es auffällt. Meiner Meinung nach verstößt man nich nur allein gegen das GWG.

Du schmeisst hier alles Mögliche durcheinander, was nichts miteinander zu tun hat.

Was zur Kontoeröffnung nötig ist, ist eine Sache, die Du mit der Bank ausmachen musst.

Das hat nix damit zu tun, was das Jobcenter tun muss. Das hat die Leistungen"auf das im Antrag angegebene inländische Bankkonto zu überweisen.

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/42.html

janJD 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 08:50

Ja das war alles meine Frage! Nicht ob es "geht", ob es auch gesetzkonform ist! Und ist der Zahlungsempfänger nicht Konto oder Mitkontoinhaber und hat nur ne Vollmacht dann hat kommt er zwar an das Geld, sofern bei der Bank aber nicht ein abweichender wirtschaftlich Berechtigter angegeben ist (also der Zahlungsempfänger) ist das rechtswidrig! Meine Frage war, gibt es dazu noch andere gesetztesverstoßende Aspekte! Mir ist klar das es trotzdem "geht"

Geht... mit Vollmacht o.ä.

(z.B. auf das Konto eines Verwandten)

janJD 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 08:46

Aber doch auch dabei muss man den wirtschaftlich Berechtigten meiner Meinung nach bei der Bank angeben oder nicht?`Das ist nun mal das GWG also auch wenn man das nicht macht, funktioniert es, jedoch nicht gesetzteskonform.

Ja, es ist möglich, sein Geld (Hartz4) auf ein anderes Konto überweisen zu lassen. Bei mir macht das ein Bekannter seit Jahren, auf das Konto seiner Mutter.