Was passiert, wenn bei einer Überweisung der angegebene Kontoinhaber nicht mit dem tatsächlichen übereinstimmt?

10 Antworten

Wenn die IBAN richtig ist, das Konto existiert und die Prüfsumme stimmt, kann es sein, dass das trotz abweichendem Namen durchgeht.

Das Geld wird ankommen, weil wie hier schon richtig geantwortet, die Banken nicht mehr zur Prüfung verpflichtet sind (@dresanne).

Man hat aber nicht auf die Angabe des Empfängers im Formular verzichtet, weil es weiterhin aus verschiedenen Gründen die Möglichkeit geben soll, eine Überprüfung vorzunehmen. Daher kannst Du z.B. auch online keine Überweisung in Auftrag geben, ohne einen Empfänger anzugeben und ein händisches Überweisungsformular ohne Empfängernamen wirst Du auch zurückbekommen. Auch könnte eine Bank eine Überweisung zurückgeben, wenn wenn zufällig ein falscher Empfängername festgestellt wird

Kleine polemische Anmerkung:

Das wurde so festgelegt, um die Banken vom erheblichen Aufwand der Prüfung und der damit verbundenen Verantwortung zu befreien. So hat man die Kontrolle und Verantwortung für Fehler mal eben schnell dem Bankkunden zugeschoben und sich als kleinen "Extraservice" die IBAN ausgedacht, die den Zahlungsverkehr für die Banken zusätzlich vereinfacht. Die IBAN kann sich aber kaum ein Mensch mehr im Kopf merken, was mit Sicherheit zu mehr Fehlern führt. Macht aber nichts, die Verantwortung liegt  ja jetzt beim Kunden. Da hat die Bankenlobby gut gearbeitet!

eddiepoole  22.08.2018, 10:06

trotz aller vereinfachungen gehen die bankgebühren nach oben.

sophie1235 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 16:11

Zu Deiner polemischen Anmerkung:

Die IBAN hat gegenüber der Bankleitzahl und Kontonummer einen entscheidenden Vorteil: Sie hat eine Prüfziffer.

Wenn man früher die BLZ richtig eingegeben hat, aber bei der Kontonummer einen Zahlendreher hat, so wird die Überweisung auf ein falsches Konto überwiesen.

Bei der IBAN ist dieser Fehler aufgrund der Prüfzimmer nicht mehr möglich.

Meiner Meinung nach ist die IBAN eine vorteilhafte Weiterentwicklung der BLZ und Kto-Nr.

Zappzappzapp  24.03.2017, 17:48
@sophie1235

Ich wollte nicht den Vorteil der IBAN in Frage stellen, sondern dass mit der Einführung der IBAN das Risiko des versehentlichen Eintrags einer falschen IBAN zu 100% beim Aussteller liegt, weil der Empfängername nicht mehr überprüft werden muss. Reine Zahlendreher werden durch die Prüfziffer natürlich verhindert.

Früher konnte eine Überweisung mit Zahlendreher oder einer falschen Kontonummer normalerweise nicht auf einem falschen Konto landen, weil der Empfängername zwingend überprüft wurde und die Überweisung ggf. zurück kam. Ausnahmen gab es damals natürlich auch, aber dann war die Bank zumindest mit in der Verantwortung.

eddiepoole  22.08.2018, 10:10
@sophie1235

die kontonummer selbst hat auch schon eine prüfziffer und die blz ebenfalls und die iban jetzt noch eine obendrauf. dabei hat allein schon die bic-nummer so viele stellen, dass man damit alle sandkörner der erde durchnummerieren könnte - zigfach.

Zappzappzapp  22.08.2018, 20:54
@eddiepoole

Die Frage ist zwar zwei Jahre alt und längst erledigt, aber trotzdem:

Kontonummer und BLZ haben keine Prüfziffer (die eine ja Falscheingabe verhindern soll). Diese wurde erst als Sicherheitsmaßnahme gegen Tippfehler in Zusammenhang mit der IBAN eingeführt.

Und die BIC hat damit gar nichts zu tun, das ist nämlich gar keine "Nummer" sondern ein Code, der dazu dient, jedes EU-Kreditinstitut eindeutig zu indentifizieren und hat mit der hier besprochenen IBAN direkt gar nichts zu tun.

Die Überweisung wird erstmal technisch ausgeführt nur anhand der Iban.

Vor  Jahren hat die Rechtsprechung aber  festgelegt, daß die Banken sich am  Namen des Kontoinhabers orientieren sollen.

Ich hab mal vor langen langen Jahren eine Übw. zurückbekommen mit dem Stempel:Name und Kontonummer stimmen nicht überein!.

Die Banken sind schon lange nicht mehr verpflichtet, den Kontoinhaber mit dem angegebenen Überweisungsempfänger abzugleichen.

sophie1235 
Beitragsersteller
 21.03.2017, 15:51

Also ist die Angabe des Kontoinhabers nur ein Rudiment von früheren Überweisungen? Könnte man heutzutage für Überweisungen das Feld "Kontoinhaber" komplett weglassen?

RobertLiebling  21.03.2017, 15:54
@sophie1235

Die letzte Entscheidung darüber liegt bei der kontoführenden Bank des Überweisungsempfängers. Diese könnte sich auf den Standpunkt stellen, eine Überweisung nicht auszuführen, wenn kein (oder ein falscher) Kontoinhaber angegeben ist.

Meiner Erfahrung nach prüfen Banken aber wirklich nur das, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind.

Soweit ich weiß, war es früher mal so das, die Bank die Daten überprüft hat und das Geld dann bei falschen Daten nicht überwiesen hat. Mittlerweile ist der Auftraggäber allein dafür verantwortlich das die Daten stimmen, daher sollte das Geld ankommen. Schlimm wirds nur wenn man dann den falschen IBAN eingibt.