Reicht Geburtsname als Klingelschild beim Einzelunternehmen?
Hallo zusammen! Ich möchte mich demnächst Selbstständig machen und ein Einzelunternehmen gründen. Ich werde von zuhause aus arbeiten, weshalb ich ja mein Klingelschild sowie Briefkasten am Hauseingang anpassen müsste.
Angenommen ich heiße Peter Müller und mein Einzelunternehmen «Peter Müller Onlinehandel».
Muss ich dann mein Klingelschild sowie Briefkasten in «Peter Müller Onlinehandel» umbenennen oder reicht es wenn da weiterhin «Peter Müller» steht. Ich meine das kriegt doch jeder Postbote hin? Oder ist das gesetzlich nicht ganz korrekt?
1 Antwort
Wäre mir ehrlich gesagt neu, dass geregelt ist, was auf dem Briefkasten oder dem Klingelschild stehen muss. Ich bin der Meinung, dass das Dir überlassen ist... es ist ja erstmal Dein Problem, wenn der Postbote Dich nicht findet.
Was ich auch verstehen würde. Ich habe ein Paket für den "Peter Müler Versandhandel" und stehe vor einem Wohnhaus mit mehreren Leuten und einer heißt Müller. Das kann ja auch Zufall sein?
Wenn es sich jedoch um ein Haus handelt, sollte das ausreichend sein, da kennt man den Postboten ja ggf. auch und der kann sich das merken.