Kann ich mich über Immobilienmakler irgendwo beschweren?
Ich bin dabei, für meinen Sohn eine Wohnung zu kaufen. Ein Objekt ist gefunden und Verhandlungen sollen beginnen. Ist es normal, dass der Makler Verhanlungen und direkten Kontakt mit dem Verkäufer ablehnt. Kann ich mich irgendwo über ein schlechtes Verhalten des Maklers beschweren? Ich bin so wütend, dass meine Wut schon die Freude über die schöne Wohnung trübt. Und dann muss ich ihm auch noch ein paar tausend Euro in den Rachen schmeißen.Kennt sich jemand aus?
5 Antworten
Wenn der Makler Mitglied beim Immobilienverband Deutschland oder Ring Deutscher Makler ist, dann können Sie sich dort über ihn/sie beschweren.
Wie die anderen Schreiber bereits bemerkten, ist es natürlich die Aufgabe des Maklers, den Verkäufer bei den Verhandlungen zu vertreten. Dafür ist er ja beauftragt worden, d.h. wenn der Makler einen Auftrag vom Eigentümer hat. Dies ist nicht zwingend notwendig. Ein seriöser Makler arbeitet allerdings nur mit Eigentümerauftrag. Ihr Wunsch den Eigentümer kennen zu lernen ist natürlich verständlich, denn er kennt die Immobilie schließlich am besten. Das sollten Sie auch zur Bedingung für Ihren Kauf machen. Ich hoffe, dass Sie sich auch die Wohngeldabrechnungen, Eigentümerprotokolle usw. zur Wohnung angeschaut haben. Ein Gespräch mit einer ggf. vorhandenen Hausverwaltung kann ebenfalls ratsam sein, wenn die Unterlagen unklar oder unvollständig sind. Mit freundlichen Grüßen GrundBauArt Immobilien GmbH IVD-Makler aus Berlin-Dahlem
Es ist klar, dass der Makler verhindern möchte, dass ein Potentieller Käufer mit dem Verkäufer trifft. Immerhin könnte es ja sein, dass man sich hinter seinem Rücken auf etwas einigt und der Makler hintergangen wird!
Der Makler kann ja beim Kontakt dabei sein, dann wird er auch nicht hintergangen, wir möchten nur mit den Verkäufer direkt einige Dinge klären.
Sobald ein Hausbesitzer einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, darf er gemäß Maklervertrag nicht mehr selbst tätig werden.
Will er doch selbst verhandeln u. verkaufen muss er erst mit dem Makler eine Vereinbarung treffen, in dem dieser zustimmt. Allerdings wird so etwas selten gemacht, da der Makler für Werbung u. Besichtigungsauslagen... bereits Ausgaben hatte und natürlich nicht auf seine Provision verzichten möchte.
Ja,das ist normal-der Makler hat das Recht
Es kommt eben auch darauf an, in welchem Stadium die Verhandlungen laufen. Es gibt auch Verkäufer die beauftragen einen Maklerm weil sie grundsätzlich keine Zeit und keine Nerven für aufwenige Verhandlungen haben. Jedoch spätestens beim Notar sollte man aber den Verkäufer kennen lernen. Obwohl auch das noch durch die Abgabe eines notariellen Kaufangebots umgangen werden könnte.
Wichtig ist natürlich, dass der Makler signalisiert die offenen Fragen selbst zeitnah zu klären, bzw. entsprechend die Verhandlungen zu führen.
Wenn ich jeden Interessenten zu meinem Auftraggeber bringen würde, um Fragen beantworten zu lassen, die auch ich beantworten könnte, stellt sich irgendwann für den Auftraggeber die Frage: wofür habe ich eigentlich einen Makler?
Spätestens dann kommen wieder die, die glauben, ein Makler verdient nur damit sein Geld, in dem er die Wohnung aufschliesst und dem Interessenten zeigt. Er sollte also schon mehr dafür tun.
Der Makler und der Verkäufer haben einen Vertrag.