Selbstverschuldeter Wasserschaden wie handeln?

siola55  28.02.2021, 22:32

Wieso hast du nicht vorher im Internet gegoogelt bzw. gleich einen Fachmann beauftragt???

Teamtronic4320 
Beitragsersteller
 28.02.2021, 22:53

Das habe ich doch. Und ich habe ja auch direkt einen Fachmann geholt dieser hat den Schaden als nicht extrem dringend eingestuft. Leider habe ich das natürlich nicht schriftlich

5 Antworten

Bleibe einfach cool.

Als Bewohner bezahlst Du bestimmt die VGV und somit bezahlt die den angerichteten Schaden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Teamtronic4320 
Beitragsersteller
 28.02.2021, 21:05

Was ist die VGV?

Für den Leitungswasserschaden kommt die Gebäudeversicherung auf. Diese kann dann aber versuchen, dich in Regress zu nehmen. Diesen Regressanspruch leitest du an deine Haftpflichtversicherung weiter.

Dein Vermieter meldet es der Gebäudeversicherung (bestimmungswidriges austreten von Leitungswasser). Diese Informationen leitest du an die GVO weiter (dein Verhalten bez. des Duschen war grob fahrlässig).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Klempner hat gesagt es ist dicht. Sag mal, weshalb muss man die Fliessen tauschen um den Siphon dicht zu bekommen?

Teamtronic4320 
Beitragsersteller
 28.02.2021, 21:04

Da man nur so an den unteren Bereich der Dusche kommt. Eine Revisionsöffnung ist nicht vorhanden

DerHans  01.03.2021, 09:59
@Teamtronic4320

Da müsste eigentlich ein Kontrollschacht sein. Wenn der "vergessen" wurde, ist das nicht deine Schuld.

Du hast grob Fahrlässig gehandelt. Du wusstest das da was nicht in Ordnung sein könnte hast aber dennoch geduscht.

Die Versicherung wird den Schaden zwar erstmal bezahlen, allerdings wird sie sich einen Teil des Geldes, wenn nicht sogar den gesamten Betrag, wiederholen. Eine technische Trocknung ist nicht billig und solltest du ihn einem Holzhaus wohnen wird der Boden bzw. die Decke geöffnet werden müssen.

wattdennnu2  28.02.2021, 21:01
Die Versicherung wird den Schaden zwar erstmal bezahlen, allerdings wird sie sich einen Teil des Geldes, wenn nicht sogar den gesamten Betrag, wiederholen.

Das Verhalten gilt für die Gebäudeversicherung.

DerHans  01.03.2021, 11:26

Wenn der Klempner sagt, es ist dicht, muss sich der Laie darauf verlassen können. Und dass es keine Kontrollmöglichkeit an der Duschtasse gibt, hat er auch nicht zu verantworten.

Teamtronic4320 
Beitragsersteller
 28.02.2021, 21:07

Aber laut Versicherungsunterlagen müsste Fahrlässigkeit doch abgesichert sein?

Minecrafter473  28.02.2021, 21:14
@Teamtronic4320

Kommt drauf an. Nicht immer und nicht bei jeder.

Teamtronic4320 
Beitragsersteller
 28.02.2021, 21:14
@wattdennnu2

Ich frage mich halt nur inwiefern es da eine Grenze gibt...

wattdennnu2  28.02.2021, 21:17
@Teamtronic4320

NICHT versichert ist Vorsatz. Jetzt bleibe mal ruhig.

Minecrafter473  28.02.2021, 21:19
@wattdennnu2

Okay, wirst es schon besser wissen. Schönen Abend noch.

Valnar52  01.03.2021, 10:45
@Minecrafter473
Nicht immer und nicht bei jeder.

Im Bereich der Haftpflichtversicherung schon.