Wer kann uns helfen -Wasserzähler

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

OMG..Euch bleibt wohl aber nichts erspart!?

Wenn ich micht recht erinnere..habt Ihr doch schon eine Anzeige wegen einer anderen..für mich eigentlich nachweisbaren Attacke Eurer Miteigentümer..erstattet! Und nun (?) würde ich eine weitere Anzeige erstatten gleich mit dem Hinweis auf die Miteigentümer!! Wer wohl sonst..als gerade auch wieder sie..haben Zutritt zu den Räumen!? Geht doch mal zu Eurem Wasserversorger und befrag Dich da..eine diesbezügliche Frage wegen der Bezahlung sollte doch gestattet sein.

Kann mich auch erinnern, daß die Miteigentümer ja kein unbeschriebens Blatt sind was das aushecken von Gemeinheiten beinhaltet. Kannst Du Dich denn nicht mal kundig machen in Deiner Freizeitbeschäftigung?? Da müßte man Dir doch auch von der Gesetzesseite mit Rat und Tat zur Seite stehen können/müssen!!!

Es müssen sich doch Wege finden lassen denen das Handwerk legen zu können!! Biene..frag doch dort mal nach und leg in diesem Punkt Dein Zurücknehmen ab. Och mönch..Du/Ihr tut mir leid und nehme Dich in den Arm und drück Dich ganz doll..auch wenn ich Deine Wut/Enttäuschung über zuviel Schlechtigkeit in einem Menschen damit nicht nehmen kann..

bienemaus63 
Beitragsersteller
 06.11.2013, 21:12

vielen herzlich Dank für deine so liebe Antwort. Wir wissen keinen Rat mehr Schon bei unseren Einzug wurde uns mitgeteilt, dass der Miteigentümer sich immer durchsetzen wird und über Leichen geht Nur das haben wir nie so gesehen . Wir dachten nur, das er unser Eigentum beschützen will. Hatten das wohl verkehrt aufgefasst. Dir ganz liebe Grüße von biene

amdros  06.11.2013, 21:18
@bienemaus63

Ich sag Dir nochmal..frag doch in Deiner Freizeitbeschäftigung nach..das ist doch legitim!!

bienemaus63 
Beitragsersteller
 06.11.2013, 21:32
@amdros

Ja, das stimmt .Ich will nur meine Probleme da nicht mit einbringen. LG

amdros  06.11.2013, 21:39
@bienemaus63

Biene..das ist aber ein Ausnahmefall und denke schon, daß es auch so gesehen wird.

amdros  09.11.2013, 12:33
@amdros

Ich danke Dir in der Hoffnung..dem Trubel nun bald entrinnen zu können..

bienemaus63 
Beitragsersteller
 09.11.2013, 13:34
@amdros

danke dir , das hoffen wir auch. LG

Vielen Dank für die nette Antwort. Ja genauso rechnen wir ja schon. Das schlimmste ist ja, das bei unseren Miteigentümer 10 Jahre lang in seiner Küche der Warmwasserzähler fehlte. Als wir ihn ansprachen wurde er böse und meinte, er hat im einen und da läuft Bad und da wird der gesamte Warmwasserverbrauch aus seiner Wohnung gezählt. Als wir unsere Heizungen trennten, stellte der Klempner fest, das eine Warmwasseruhr bei ihm fehlte. Dafür hatte er sich nicht einmal entschuldigt. Nun haben wir kein Vertrauen mehr. Vor allem er an manchen Tagen einen Wasserverbrauch von 2 -7 ltr. und da muss man sich fragen, wie er das macht. Der Durchschnittswert liegt bei ihn bei 30 ltr. Tagesverbrauch, dazu gehört auch die Waschmaschine, Geschirrspüler, Duschen u. Toilette. Trotzdem bekommen wir von niemand geholfen. Ich wünsche dir einen schönen Abend und grüße dich herzlich, bienemaus63

bienemaus63 
Beitragsersteller
 07.11.2013, 17:19

Entschuldigung, der Beitrag gehört zu der Antwort von Tinafritz1992. Irgend etwas habe ich hier falsch zugeordnet. Vielen Dank für euer Verständnis. LG

Hallo bienemaus, als ihr diese Wohnung gekauft habt, da müsstet ihr doch auch Grundrisse des Hauses bekommen haben. Aus diesen kann man evtl. auch erkennen, welche Räume wie verteilt und die jeweiligen Anschlüsse verlegt worden sind bzw. hätten sein müssen.

Dazu gehört aber auch noch eine offizielle TE, wem was gehört und wie das geregelt ist.

Weiterhin solltet ihr mal überlegen, ob ihr den Vorbesitzer nicht wegen einem gravierenden Mangel evtl. auch in Haftung nehmen könntet. Denn wenn ihm diese Ungereimtheiten bekannt waren, wie Du schreibst, dann hätte er das auch mitteilen müssen. Dies einfach unter den Tisch zu kehren könnte ihn haftbar machen. Er hat etwas verschwiegen was man versuchen muss nun gegen ihn zu wenden.

Dazu müssten aber alle Kaufunterlagen sehr sorgsam geprüft werden, und das werdet ihr wohl ohne Rechsbeistand nicht alleine schulten können. Dafür ist diese Frage mit all den Problemen viel zu komplex. Vor allem solltet ihr erst einmal alles aufschreiben und sehr leise auftreten, damit ihr ihn nicht unnötig vorwarnt, und im Hintergrund agieren.

bienemaus63 
Beitragsersteller
 07.11.2013, 13:22

Hallo Vers.Berater, ich möchte mich ganz herzlich für die gute und hilfreiche Antwort bedanken. Ja, wir haben beim Kauf Hausunterlagen und auch den Teilungsvertrag der übrigen Räume erhalten. Es ist so, dass wir alle Gemeinschaftsräume gemeinsam nutzen können. Unser Miteigentümer kommt aber damit nicht klar. Er denkt, das er der alleinige Besitzer ist und stellt alle Geminschaftsflächen zu. Da stehen z.Bsp. im Haus 2 Fahrräder (obwohl sie seit 10 Jahren nicht gefahren sind), im Heizungskeller stehen seine Sommermöbel, Rasenmäher und noch anderes.Er hat seinen Keller zweckentfremdet und hat sich in seinem Alter (75 J.) ein Büro eingerichtet. Von unseren Keller wurde ein Stück abgetrennt, was er auch noch besitzt. Allerdings war das vor unseren Kauf, da können wir nichts mehr tun. Wir hatten unseren Rasenmäher auch einmal über ein paar Tagen im Heizungskeller stehen, der wurd so zerstört, dass er nicht mehr zu verwenden war. Unsere Waschmaschine in unseren gemeins. Waschkeller wurde ebenfalls eingetreten (ist ebenfalls niicht mehr verwendbar).Eine poliz. Anzeige brachte auch nichts, da wir es angeblich nicht beweisen können. Naja, es ist noch viel mehr passiert, kann aber nicht alles aufschreiben. Zu unseren Verkäufer hast du Recht, er hat uns nicht die Wahrheit gesagt, wollte ja verkaufen. Es ist nun auch schon viel zu lange her. Wir wohnen nun 10 Jahre hier und haben seit reichl. 9 Jahren Ärger, der immer schlimmer wwurde. Für deine Mühe bedanke ich mich ganz herzlich und grüße dich, bienemaus63

VersBerater  14.11.2013, 10:52
@bienemaus63

Hallo bienemaus, das liest sich ja richtig gespentig. Wäre es nicht so dramatisch, dann könnte man euch tatsächlich zu diesem Kauf beglückwünschen.

Ich sehe hier nur noch eine einzige harte Tour: Rechtsanwalt. Auch wenn es nicht direkt statthaft ist, ich würde in diesem Gemeinschaftsräume aber eine Überwachungskamera installieren, so dass er es nicht mitbekommt. Er wird mit größter Sicherheit wieder so reagieren, wie oben beschrieben. Mit den Aufnahmen dann ihn mal konfrontieren und ihm eine Anzeige androhen. In seinem (beratungsresistenten) Alter könnte ihn dieser anrüchige und rechtlich zweifelhafte "Beweis" vielleicht zum Umdenken bewegen. Versucht erst einmal ein erstes "Beratungsgespräch" mit einem Fachanwalt, ist nicht zu teuer, solange er nicht für euch tätig werden muss. Manchmal hilft so ein Gespräch um einfach neue Ideen zu bekommen. Solch einem selbstherrlichen Quälgeist muss man das Handwerk legen. Wünsche Dir/Euch alles Gute und baldigen Erfolg.

Immer Vorsicht mit Video etc. Hier gibt es auch Rechte der Anderen, wenn es nicht genau meine Räume oder mein (Aussen)grundstück ist.

Ansonsten erste Aktion: Ansprechen unter Zeugen/ schriftlich wozu der "allg." Wasserhahn dient -> welches Problem der Wasserzähler darstellte -> Rückbau des Auslaufventil so weit geht -> Blindstopfen -> keine gemeinsame Zapfstelle mehr vorhanden.

Wenn der Wasserzähler nicht verplombt ist (wie ein Absatzmengenzähler), kann da eh jeder heran. Klempner fragen.

Ansonsten würde ich Techniker fragen erstmal zur erkennbaren Leitungsführung aller Leitungen /Strom, KW, WW, ggf. Hzg. und ab sofort wöchentlich alle Zählerstände in einer Liste protokolieren.

Gleichzeitig: siehe andere gute Beiträge...

LG alexmario

bienemaus63 
Beitragsersteller
 08.11.2013, 11:40

der gemeinsame Ablaufhahn ist hauptsächlich für Havarien und Brandgefahr angebracht. Man kann ja auch mal zur Hausreinigung in den Kellerräumen einen Wassereimer entnehmen. Schließlich gehört der Wasserabgang zum Gemeinschaftsraum. Es kann aber nicht sein, daß man dafür keine Wasseruhr anbringen sollte, denn wir möchten schon kontrollieren wo unser hoher Wasserschwund herkommt und der liegt bei 34 - 38 % vom gesamten Haus. Wir selbst benutzen die Entnahmestelle nicht bzahlen aber fleißig die Hälfte des Schwundes. Unser Miteigentümer hat einen sehr niedrigen Wasserverbrauch. Der Jahresverbrauch liegt bei seiner Wohnung bei 12 m3. Wir stellen fast täglich fest, dass an der Entnahmestelle Wasserpfützen zu sehen sind. Trotzdem danke ich dir ganz herzlich für deinen Bericht. Liebe Grüße von bienemaus63

Vielleicht könnt ihr sie ja mit den eigenen Waffen schlagen. Kannst du nicht auch den Großteil eures Wasserverbrauchs dem Gemeinschaftshahn entnehmen?

Hat jeder auch einen eignen Keller? Könnte man da einen Wasseranschluss hin verlegen? Dann könnte jede Einheit komplett getrennt abgerechnet werden. Lasst doch mal von einem Klempner die Möglichkeiten aufweisen. Zumindest, dass du einen eigenen Hahn hast. Der Andere geht dann zu ihren Lasten. Wenn sie sich gegen einen Zähler wehrt, dann wird es eben mit der Differenz berechnet: Gesamtverbrauch-Verbrauch der Wohnungen-deinem Kellerwasserhahn=Ihr Kellerwasserhahn.