Wasserablesung ohne Anwesenheit des Mieters- Rechtens oder nicht?
Hallo, ich wohne in einem Altbau im Dachgeschoss. Unsere Wasserzähler befinden sich verschlossen eine halbe Etage unter mir. Letztes Jahr kam eine Firma, klingelte und ich war bei der Ablesung dabei. Jetzt hat der Eigentümer des Hauses gewechselt und dieses Jahr wurde die Uhr ohne meine Anwesenheit von der Tochter des Hausbesitzers abgelesen. Ist das überhaupt zulässig? Ich meine, es wäre ja ein leichtes einen unwahren Zählerstand auf zuschreiben und ich habe nicht wirklich die Möglichkeit des Zählerstand zu kontrollieren. Was kann ich tun???
Ich bitte um Hilfe;-) Schon mal vielen Dank in Vorraus
7 Antworten
Die Ablesung von Zählern durch den Vermieter, seine Angehörigen oder beauftragte Firmen ist zulässig.
Ich lese zum Beispiel meine Zähler seit Jahren selbst ab.
Niemand hat ein Interesse, einen falschen Zählerstand anzugeben - und Du selbst hast ja immer die Chance, die Richtigkeit des Zählerstandes zu kontrollieren, ggfs. auch zu berichtigen.
Wurde die Ablesung nicht schriftlich angekündigt ?
Ist die Ablesung nicht im Normbereich ?
Wenn all das nicht zutrifft , dann würde ich den vermieter anrufen und fragen was das soll ? Währed den Anfängen, wenn er das immer so macht hat man gar keine Kontrolle, weder über Wasser oder auch Strom und sonstiges.
Der Zähler ist ja verschlossen, wie soll ich den denn selber kontrollieren? Ja, die Ablesung wurde angekündigt, ich war auch zu Hause aber niemand klingelte:-( Und was ist der Normbereich bzw wie wird er definiert?
Natürlich ist das zulässig,genau so zulässig ist es aber auch,das dir der Zugang bzw.die Möglichkeit gegeben werden muss,deinen Zählerstand jederzeit ablesen zu können,das muss gewährleistet sein !
Du hast gegenüber dem Hauseigentümer einen Anspruch darauf, Zugang zu Deinem Verbrauchszähler zu erhalten und den Zählerstand zu notieren.