Wer ist schuld, wenn beim Überholvorgang ein Unfall passiert?
Also jetzt mal aus reinem Interesse.
Wenn man ein Auto überholt, sich verschätzt und Gegenverkehr kommt, der Überholte nicht abbremst und man deswegen nicht rechtzeitig wieder auf die rechte Spur kommt und dadurch einen Unfall baut, ist der Überholte dann Schuld, oder hat er Mitschuld, oder gar keine Schuld?
8 Antworten
So generell kann man das nicht sagen. Aber in den meisten Fällen wird der Überholer Hauptschuld haben.
Es trägt das entgegenkommende Auto dann eine
Mitschuld, wenn es durch abbremsen und äußerst rechts fahren den Unfall hätte verhindern können.
Es trägt der Überholte eine Mitschuld, wenn er der Überholer nicht überholen lässt (durch Beschleunigen) oder bewusst durch Abbremsen verhindert, dass der Überholer den Überholvorgang abbrechen kann. Als derjenige, der überholt wird ist geboten (also üblichwerweise), seine Geschwindigkeit konstant zu halten, damit der Überholvorgang berechenbar bleibt.
Zusätzlich kann man auf der eigenen Farbahnseite äußerts rechts fahren. Wenn das entgegenkommende Auto und das überholte Auto das tun, sollte in den meisten Fällen der Überholer dazwischen passen.
Wenn man merkt, dass wird zu gefährlich, dann empfehle ich eine Vollbremsung machen, falls der Überholer auf gleicher Höhe ist. Das wäre dann aber Schadensminimierung, denn je geringer die Geschwindigkeit, desto weniger wumms. Dann ist man auch nicht Schuld.
Die Ganze Sache ist komplett situationsabhängig. Tatsache ist, dass jeder, der die Gefahr erkennt, seinen Teil dazu beitragen muss, diese Gefahr zu beseitigen.
Schuld ist derjenige, der überholt. Er hätte ja rechtzeitig bremsen können und hinter dem Fahrzeug einscheren, das er überholen wollte.
derjenige der überholt hat, ganz einfach
das Schlagwort heisst IM ZWEIFEL NIE
warum sollte der Überholte eine Schuld haben?
es gibt nur eine Möglichkeit, er hat während deinem Überholvorgang die Geschwindigkeit erhöht.
Grundsätzlich ist der Überholende schuld, außer der Überholte hat extra Gas gegeben obwohl er überholt wurde.
Das wäre wiederum ein gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr und die Person hätte mindestens eine Teilschuld.
Allerdings muss das auch bewiesen werden.
Wer überholt, trägt auch das Risiko - der Überholte bekommt nur dann eine Mitschuld, wenn er beschleunigt (was aber bewiesen werden muß)
Das ist auch richtig so, denn viele Raser spekulieren darauf, daß im Ernstfall andere im helfen