Unfall im Straßenverkehr. Wer hat Schuld?
(Voraussetzung ist, daß ein Vorfahrtberechtigter durch falsches Blinken an einer Kreuzung bei einem dadurch verursachten Unfall eine Mitschuld erhält).
gilt dies nur für irrtümlich gesetzte Falsch-Blinkzeichen ? wie verhält es sich bei technisch bedingten Falsch-Blinkzeichen.
z.B.: der Vorfahrtberechtigte verläßt einen Kreisverkehr, und setzt Blinker rechts. Die Straße hat im Verlauf eine leichte kontinuierliche Rechtskurve, so daß der automatische Blink-Rückholmechanismus im Lenkrad nicht auslöst. Das Auto kommt nach kurzer Strecke an eine weitere Kreuzung mit abbiegender Vorfahrtstraße nach links, so daß der Fahrer aufgrund der abbiegenden Vorfahrt kein weiteres Blinksignal setzt und nicht merkt, daß der Blinker noch rechts gesetzt ist. Es kommt zum Unfall.
5 Antworten
Da bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße der Blinker gesetzt werden muss, wenn der Vorfahrtstraße weiter gefolgt wird und der Blinker eben falsch gesetzt war, würden die meisten Gerichte hier wohl eine Teilschuld von 20-30% für den Falschblinker ansetzen.
Das Blinken alleine ist noch kein verlässliches Abbiegesignal für andere Verkehrsteilnehmer dar, insbesondere nicht, wenn der Falschblinker vorfahrtsberechtigt (und derjenige, der auf den Blinker vertraut hat damit wartepflichtig) ist.
Ich kann mir die Situation gerade nicht richtig vorstellen. Aber als "technischen Fehler" würde ich das nicht bezeichnen.
Wenn man blinkt, hört man dazu auch einen Ton und das Symbol wird angezeigt. Da das nicht bemerkt wurde, war der Fahrer schlichtweg unaufmerksam. Ich würde das nicht als Entschuldigung akzeptieren.
Eine Skizze würde helfen, worauf man beide Unfallbeteiligte Fahrzeuge sieht.
Wer in einen Kreisverkehr ohne besondere Beschilderung einfahren will, ist immer wartepflichtig und muss somit immer besondere Sorgfalt und Beobachtung der vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer walten lassen.
Somit hätte der wartepflichtige VN in den meisten Fällen relativ klar erkennen können, das sich der vorfahrtberechtigte VN trotz eingeschaltetem Blinker nicht so verhält an der Ausfahrt, wie es das Blinklicht suggeriert.
Man fährt somit erst dann in die vorfahrtsberechtigte Spur ein, wenn wirklichklar ist, daß der andere VN auch das Manöver ausübt, welches er mit dem Blinklicht suggeriert.
Auch bei diesem "technischen Fehler" ist es ein Verschulden des Fahrers. Der ist schließlich dafür verantwortlich, den Blinker richtig zu setzen und sollte natürlich auch merken, wenn er weiter Rechts blinkt.
so daß der Fahrer aufgrund der abbiegenden Vorfahrt kein weiteres Blinksignal setzt
Das ist doch dann so oder so sein Verschulden. Egal ob das Blinksignal nach rechts noch aktiv ist, er muss hier (logischerweise per Hand) links blinken wenn er der Vorfahrtsstraße weiter folgt. Klare Mitschuld beim Fahrer. Quote muss zur Not vor Gericht entschieden werden.