Schuld bei Linksabbiegen?

Kreuzung - (Recht, Auto, Versicherung) Schaden - (Recht, Auto, Versicherung)

9 Antworten

Nachdem nun auch ich schwer überlegend wovon Du überhaupt sprichst aus den Kommentaren einigermassen nachvollziehen kann Was genau passierte muss auch ich Dir sagen dass Du die alleinige Schuld hast.

Wäre der Dir nun in die Seite gefahren könnte man vielleicht noch überlegen dass der auch hätte bremsen können (wozu der nach Vorfahrtsregel nicht verpflichtet wäre, aber evtl hätte machen müssen um einen Unfall zu verhindern), aber Du bist dem in seine hintere Tür reingefahren!!! Der war also schon fast an Dir vorbei als Du den getroffen hast, wo auch immer Du hingeschaut hast, auf die Strasse offenbar nicht.

Ja, wahrscheinlich hätte der Andere den Unfall verhindern können wenn der gebremst hätte. Aber demnach wie der getroffen wurde hatte der genügend Geschindigkeitsüberschuß um zu denken dass Du hinter dem einfahren möchtest und ist unvermindert weitergefahren (eigentlich löblich, ich erlebe immer wieder dass Fahrer sich nicht darüber bewusst sind dass die längst vorbei wären bevor ich kreuze).

Wenn du eingebogen bist, und es zum Zusammenstoß kam, hast du eindeutig die Geschwindigkeit des anderen Fahrzeugs unterschätzt.Du hättest eben warten müssen, bis du gefahrlos einbiegen kannst.

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:19

So wird es wohl auch gewesen sein. Anders und vorallem Logisch kann ich mir das auch nicht erklären.

DerHans  22.07.2015, 14:22
@dede7

Die einzig andere denkbare Möglichkeit wäre, wenn ein sog. "Bumser" es absichtlich darauf ankommen gelassen hätte.

Dem Schaden nach zu urteilen - der Schaden ist vorne am Auto - bist Du da ganz alleine schuld.

Der kann gar nicht in deinem toten Punkt gefahren sein.

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:17

Ich habe ihn einfach nicht kommen sehen. bzw. Habe die Autos danach gesehen und zwar war da ein silberner Focus mit Fließheck :D

Verdrehung der Tatsachen xD DU bist dem Vorfahrtberechtigtem in die Seite gefahren, kann man aufgrund der Fotos schon gut sehen. Wo ist denn das andere Fahrzeug beschädigt? Gehe ich recht in der Annahme, vorne links?

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:02

Hinten links, bis Anfang Kofferraum. Die Tatsachen will ich nicht verdrehen, fakt ist er hätte mich auch sehen müssen und so abbremsen können. 

peterobm  22.07.2015, 14:04
@dede7

noch schlimmer, hättest noch warten müssen bis die Kreuzung frei ist. >Er hätte mich auch sehen müssen .......< Quatsch mit Sosse, du bist eindeutig Schuld. Fertig.

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:13
@peterobm

Ich war in der Werkstatt und die meinten auch, dadurch, dass ich den Schaden auch an der Felge habe, was ja nicht sein kann, wenn ich Frontal dagegen gefahren wäre, hätte der Unfallgegner eine Teilschuld. Aber ist ja jetzt auch Wurst, hatten das Ohne Polizei geregelt und ich habe die Schuld auf mich genommen, da es schon logisch ist, dass ich dran Schuld bin. Mir ging es ja einzig und allein darum, ob ich zu Hundert Prozent Schuld bin oder eben nicht.

peterobm  22.07.2015, 14:20
@dede7

vermute mal der Schaden an der Felge wird nicht durch den Unfall herrühren. Dazu bräuchte man Fotos vom Gegner.

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:23
@peterobm

Könnte auch möglich sein, glaube ich aber nicht, die Macke war recht neu. Ich warte einfach, bis der Gutachter von der Versicherung da war. Was anderes kann man eh nicht machen, es ist jetzt passiert und ich habe die Schuld ja sowieso auf mich genommen.

Apolon  22.07.2015, 14:26
@dede7

Hinten links, bis Anfang Kofferraum.

Sorry - aber dies passt mit deinem Schaden am Fahrzeug nicht über ein! Du bist ja ein kleiner Schwindler!

peterobm  22.07.2015, 14:27
@dede7

Gutachter zahlst eh du als Verursacher, bzw. die Haftplicht, auf deinem Schaden bleibst sitzen, nur bei Vollkasko wird es übernommen. Wirst dann in beiden Fällen hochgestuft.

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:30
@Apolon

OK, falls ich noch ein Foto von dem Schaden am Auto beibekommen sollte, Stelle ich dieses Online. Es ist durchaus möglich, wenn ich Ihn nicht gesehen habe und er mich nicht, so sind wir beide weiter gefahren, so dass ich ihn erst hinten Berührt habe. 

Apolon  22.07.2015, 14:33
@dede7

 Es ist durchaus möglich, wenn ich Ihn nicht gesehen habe und er mich nicht, so sind wir beide weiter gefahren, so dass ich ihn erst hinten Berührt habe. 

Willst Du uns verulken ?

Hattet ihr also beide Scheuklappen vor den Augen ?

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:36
@Apolon

Es saßen zwei ältere Damen in dem Auto, keine Ahnung ob die Scheuklappen an hatten.

peterobm  22.07.2015, 14:39
@dede7

Schau in den Spiegel, derjenige hatte Scheuklappen auf. ich glaubs net.

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:42
@peterobm

ja, ich kanns auch nicht mehr glauben. 

ich konnte leider nicht Bremsen, da das Auto des Gegenverkehrs kurz bevor ich mich in die Spur richtig eingeordnet habe im toten Winkel war, sonst hätte ich Ihn ja gesehen.

Dieser Satz ist für mich nicht nachvollziehbar!

Trotz dessen hätte das nicht viel gebracht, da ich dann den Gegenverkehr von Links behindert hätte und auf die Fahrbahn gekommen wäre.

Auch diesen Satz verstehe ich nicht !  Du warst doch schon auf dieser Fahrbahn ?

Nach dem Bild von dem Schaden vermute ich, dass Du dem anderen Auto die Vorfahrt nehmen wolltest und somit kam es zu diesem Schaden.

Melde diesen Schaden deiner Kfz-Haftpflichtversicherung.

Sollte der andere eine Teilschuld haben, wird dies dein Haftpflichtversicherer für dich abklären.

Gruß Apolon

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:09

Der Versicherung wurde es schon gemeldet, Wagen ist Vollkasko versichert, da Firmenwagen. Das ich ihm die Vorfahrt nehme, war nicht meine Absicht, dieses Auto war noch weit genug weg, zum einen bin ich ja auch nicht einfach auf die Kreuzung losgefahren. Sondern habe erst den Verkehr beobachten, es kann möglich sein, zum einen habe ich auch nicht sonderlich viel gesehen, da ich ziemlich groß bin und mein Sitz weit hinten ist. So versperrt mir die Säule zwischen vorder und hintertür etwas die sicht. Anschließend kam noch hinzu, dass ich einen Beifahrer hatte, welcher das Auto auch nicht gesehen hatte. Durch den Beifahrer und die Säule kann ich ja auch nicht schauen.

Apolon  22.07.2015, 14:23
@dede7

So versperrt mir die Säule zwischen vorder und hintertür etwas die sicht.

Sorry -  aber dieser Hinweis kann nie zutreffen, denn du müsstest bei diesem Vorgang rechts durch das vordere Seitenfenster das Auto gesehen haben.

Durch den Beifahrer und die Säule kann ich ja auch nicht schauen.

Wenn man nichts sieht, darf man auch nicht fahren. Ergänzend hättest Du auch den Beifahrer auffordern können, sich klein zu machen, bzw. den Kopf weg zu nehmen.

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:27
@Apolon

Wie gesagt, aus meiner Sitzpostion konnte ich Ihn nicht sehen, zu mindestens nicht an dieser Kreuzung. Ich bin Ca. 190 groß und Sitze wirklich weit hinten und mein Sitz ist auch nicht Komplett gerade, So schaue ich leider direkt auf die Säule und kann nicht alles einsehen. Vor allem nicht an der Kreuzung! 

DerHans  22.07.2015, 14:29
@dede7

wenn du nichts siehst, darfst du überhaupt nicht fahren

Apolon  22.07.2015, 14:31
@dede7

So schaue ich leider direkt auf die Säule und kann nicht alles einsehen. Vor allem nicht an der Kreuzung! 

schreibe dies ja nicht bei deiner Schadensmeldung der Versicherung, denn dann trägst Du zu 100 % die alleinige Schuld!

solch ein Auto dürftest Du gar nicht fahren, dies grenzt ja schon an Selbstmord.

dede7 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 14:35
@DerHans

Die anderen Autos habe ich ja auch gesehen, ich versuche mich ja eigentlich auch immer recht weit nach vorne zu legen. Ich bin ja auch nicht das erste mal an eine Kreuzung gefahren. Ich habe nur Ihn einfach nicht gesehen oder Übersehen. Aber es bringt ja auch nichts, jetzt weiter zu diskutieren, da ich eh Schuldig bin, was mir ja vorher auch schon klar war. Bevor ich die Frage hier eröffnet habe.

Apolon  23.07.2015, 00:38
@dede7

ich versuche mich ja eigentlich auch immer recht weit nach vorne zu legen.

wow.... du fährst also im liegen ?