Darf man innerorts mit dem Anhänger (Klasse BE) nur den rechten Fahrstreifen benutzen?
Darf mit einen Anhänger der Klasse BE (1,5 t Gewicht ) und ein Zugfahrzeug (2,4 t)
innerorts auf der linken Spur fahren ? Weil Fahrzeug über 3,5 t müssen ja den rechten Fahrstreifen benutzen (Ausnahme abbiegen)
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Auto und Motorrad
§ 7 Abs. 3 StVO:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Von Kraftfahrzeugen mit Anhängern ist nicht die Rede.