Autobahn: Rechts vorbeifahren (bei durchgezogener Linie)
Auf einer Auffahrt, von einer Autobahn zu einer anderen, bin ich an einem Auto, dass links fuhr, rechts vorbeigefahren. Unsere Spuren wurden aber durch eine durchgezogene Linie getrennt. Dabei habe ich die zulässige Höchstgeschw. nicht überschritten(es war auch keine angegeben und ich fuhr ca. 100-110 km/h)
War mein Verhalten rechtswidrig? Wenn ja, wie hoch wird mein Bußgeld sein?
5 Antworten
Wie aus den Anworten und Kommentaren zu entnehmen ist, befandest du dich auf dem rechten von zwei Fahrstreifen, die von der bisherigen Autobahn abgingen, um auf eine weitere Autobahn zu führen. Diese beiden Fahrstreifen waren durch eine durchgezogene Linie in einfacher Beite getrennt.
Wenn das so richtig ist, dann durftest du nicht rechts überholen! Denn die beiden Fahrstreifen gehören zu derselben Fahrbahn. Die durchgezogene Linie ordnet lediglich an, dass sie nicht überfahren werden darf. Sie befreit jedoch nicht vom Rechtsüberholverbot auf einer gemeinsamen Fahrbahn.
Anders wäre es (und so hatte ich es zunächst verstanden), wenn du auf einer abgehenden Fahrbahn gefahren wärst, der von der durchgehenden Fahrbahn durch eine breite durchgezogene Linie getrennt war. Diese Linie hätte aus der bisherigen Fahrbahn zwei getrennte Fahrbahnen gemacht. Da es sich dann um verschiedene Fahrbahnen gehandelt hätte, hättest du auf der rechten Fahrbahn an den Fahrzeugen auf der linken Fahrbahn vorbeifahren dürfen. Dies wäre kein Überholvorgang im Sinne der StVO gewesen, da ein solcher nur auf ein- und derselben Fahrbahn stattfinden kann.
Da dies aber nicht der Fall war, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Das kommt mal drauf an, was das da für einen durchgezogene Linie war.
War das eine ganz normale oder so eine breite, wie dies an BAB-Einfahrten und auch Ausfahren üblicherweise Verwendung als gestrichelte Linie finden.
Das ist wichtig, den im ersten falle durftest Du das nicht, im zweiten Falle durftest Du das.
...hab ich mich jetzt doch zu früh gefreut? Die durchgezogene Linie hatte die normale Breite. Nicht die Dicke. Wenn es jetzt doch rechtswidrig wäre, wie hoch wäre Ihrer Meinung nach das Bußgeld?
Man darf rechts nicht überholen, wenn der auf der linken Spur die Möglichkeit hat, auf die rechte Spur zu wechseln.
Bei einer durchgezogenen Linie darf niemand die Spur wechseln (theoretisch also eine "Wand"). Deshalb kann bei durchgezogenen Linien auch rechts überholt werden.
Bei Autobahn-Auffahrten, bei denen die durchgezogene Linie dann irgendwann zu einer gestrichelten Linie wird, darf man ab dieser Stelle nicht mehr rechts überholen. Auch bei Autobahn-ABfahrten darf man nicht schneller fahren als der auf der rechten Autobahnspur. Ist die Abfahrtspur dann irgendwann mit einer durchgezogenen Linie von den Autobahnspuren getrennt, kann auch hier wieder schneller gefahren werden, also "rechts überholt" werden.
auf jeden Fall! das darf doch nicht wahr sein!
Das wird Dir helfen:
- § 42 Abs. 6 Nr. 1 e StVO (auf Beschleunigungsstreifen)
Der Beschleunigungsstreifen zu einer Autobahn gehört zwar per definitionem nicht zur durchgehenden Fahrbahn. Auf ihm darf nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 e StVO zum zügigen Einfädeln auf die Autobahn schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen (vgl. OLG Düsseldorf, 2 Ss (OWi) 470/80-246/80 III).
- § 42 Abs. 6 Nr. 1 f StVO (bei abgehenden Fahrstreifen)
Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger bereits vom Beginn der breiten Leitlinie ("Blockmarkierung") an, rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Gleiches gilt natürlich nicht für einen Verzögerungsstreifen, da auf diesem der Verkehr auf das regionale Straßennetz geleitet wird, also verlangsamt werden soll. Auf Verzögerungsstreifen darf deshalb nur bei Kolonnenbildung rechts schneller gefahren werden (§ 7 Abs. 2a StVO).
Nur um die Situation zu verstehen: Du warst noch auf der ursprünglichen Autobahn, bist aber auf einem Fahrstreifen gefahren, der auf eine andere Autobahn überleitet? Der Andere Wagen blieb auf der bisherigen Autobahn und zwischen euch war eine durchgezogene Linie? Du hast dich völlig korrekt verhalten.
Nein nicht ganz...der andere Wagen blieb auch auf seiner bisherigen Spur und fuhr auch auf die andere Autobahn....Bzw. auf dieselbe wie ich
Durchgezogene Straßenmarkierungen sind absolut tabu zum überqueren...
Auf Ein- oder Ausfahrten (Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen), wenn die Fahrbahnmarkierung in kurzen Abständen dicker ist als die übrigen darf man rechts schneller fahren als links also rechts vorbei fahren - jedoch unter der Beachtung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
also KEIN Fehlverhalten !!
Der durchgezogene Fahrstreifen war aber nicht dicker, sondern normal bzw. einfach durchgezogen... dennoch kein Fehlverhalten?
entweder oder... durchgezogen ist tabu (rechts vorbei fahren erlaubt), ist die Fahrbahn durch eine besondere Markierung getrennt (die dickeren in kurzen Abständen) dann darf man auch hier rechts vorbei fahren...
DAS hört sich GUT an...Übrigens...das "andere Auto" war die Polizei...;) die mich heute schööön rausgewunken hat....angeblich 1Punkt + 50€....ich glaube,dass ich die Sache meinem Anwalt übergeben werde. Vielen Dank!