Beinahe Unfall auf der Autobahn?
Ich habe meinen Führerschein noch nicht sehr lange und heute ist mir auf der Autobahn folgendes passiert:
Ich war auf der rechten Spur mit ca. 100km/h unterwegs und bin an einem Beschleunigungsstreifen entlanggefahren auf dem sich einer Van befunden hat.Der Beschleunigungsstreifen war recht kurz und endete in einer Leitplanke.
Ich habe meine Geschwindigkeit erhöht um den Van auf der Beschleunigungsspur zu überholen. Als ich parallel von ihm war und das Ende des Beschleunigungspur näher kam , zog er auf einmal nach links direkt auf mich zu. Eine Vollbremsung hätte in diesem Fall einen Auffahrunfall zur Folge gehabt und somit hatte ich keine andere Möglichkeit als nach links zu ziehen , obwohl sich dort ein Auto genähert hat.
Der Autofahrer zog ebenfalls nach links und fuhr an mir vorbei. Ich habe natürlich einen Schreck bekommen aber zum Glück ist nichts passiert.
Liege ich richtig in der Annahme, dass der Van auf dem Beschleunigungsstreifen hätte anhalten müssen , wenn ein gefahrloser Übergang auf die Autobahn nicht möglich ist? Es war kein Standstreifen vorhanden.
7 Antworten
In so einer Situation muss man abschätzen, ob man schnell genug am Van vorbeikommt oder doch eher langsamer wird, damit der Van vor einem einscheren kann.
In jedem Fall muss derjenige, der auf dem Beschleunigingsstreifen fährt (hier der Van), Vorfahrt gewähren.
Da es hier offenbar noch reichlich Unstimmigkeiten gibt, welche Vorgehensweise denn nun die richtige ist, hier mal ein Auszug aus einem Bericht vom ADAC:
Welches Tempo gilt auf dem Einfädelungsstreifen?
Laut § 7a Absatz 2 StVO darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrspuren von Autobahnen und anderen Straßen. Sie dürfen langsamere Fahrzeuge im Unterschied zum sonst geltenden Recht auf dem Beschleunigungsstreifen also ausnahmsweise rechts überholen, um sich vor ihnen einzufädeln – jedoch nur, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist.
DER FLIEßENDE VERKEHR AUF DER AUTOBAHN HAT IMMER VORFAHRT
Wer hat Vorfahrt?
Laut § 18 Absatz 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Wenn Sie vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn einfädeln möchten, müssen Sie dem fließenden Verkehr also Vorfahrt gewähren.
Gilt beim Einfädeln das Reißverschlussverfahren?
Wer sich in den fließenden Verkehr einordnen möchte, kann nicht auf das Reißverschlussverfahren pochen. Er muss warten, bis das Einfädeln ohne Gefährdung anderer möglich ist. Dies gilt auch im Stau oder bei dichtem Verkehr.
(Auszug aus https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/unterwegs/einfaedelungsstreifen)
Na, da kann ich mir ja ne Antwort ersparen. ;)
Alles auf den Punkt gebracht!!
Nein, Du hast ihm das Einfädeln zu ermöglichen, dafür ist auch die Geschwindigkeit zu reduzieren, die Beschleunigungsspur ist, wie der Name sagt, zum Beschleunigen da. Ein gefahrloses Einfädeln aus Stillstand ist auf der Autobahn nicht möglich.
Eine Polizeistreife hätte Dich gleich mal mit Deinem Punktekto ins Guthaben gesetzt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html
Absatz 4, Du hast ihn sogar ausbeschleunigt, ich fände es o.k. wenn jemand mit solchem Verhalten wegen Nötigung das entsprechende Ticket bekommt, beim Unfall hast Du Teilschuld, erst recht, wenn jemand Dein Beschleunigen bezeugt.
Absolut falsche Antwort!!
Eher bekommst DU eine "Punktegutschrift", wenn du im deinem Irrglauben, dass das Reißverschlußverfahren auch auf Einfädelspuren gilt, einfach reinsemmelst.
Wenns dann kracht, wirds für dich richtig teuer.^^
Ein Kollege von mir dachte genauso wie du - bis er dann das rote Licht "Bitte folgen" vor sich erblickte. Nen Punkt hat er sich eingefangen und es hat ihn 118,50 € gekostet... :D
Aber, bitte, glaube deinen Nonsens halt weiter - Quittung kommt irgendwann... :P
Das, was Du schreibst ist falsch. Der Verkehr auf der Fahrbahn hat in Deutschland Vorfahrt. Die Spur heißt auch nur umgangssprachlich „Beschleunigungsspur“. Korrekt ist es die Einfädelspur. Und wie der offizielle Name es aussagt, muss sich der auf die Autobahn auffahrende Verkehr einfädeln.
Also der Auffahrende Verkehr hat sein Tempo anzupassen.
Wo steht das? Es ist nett und gehört zum guten Ton, dass man, sofern gefahrlos möglich, den Auffahrenden einfädeln lässt. Ein Recht darauf ist mir aber unbekannt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html
Absatz 4, hier ist von einer endenden Spur die Rede, das ist somit nicht nur eine Baustelle, sondern auch ein Beschleunigungsstreifen.
Im übrigen stellt es eine erhebliche Gefährdung dar, wenn ein stehendes Fahrzeug sich auf die Autobahn einfädeln muß. Es gibt hier leider kein rückwärts. Die Gefährdung der Geschwindigkeitsreduzierung im fließenden Verkehr ist weit geringer. Beim Unfall hätte Fs ganz sicher sehr schlechte Karten, auch wenn er Vorfahrt hat. Ganz sicher ist von erheblichem Mitverschulden dann die Rede.
Gut man kann sich aber auch mal verschätzen, denn man weiss ja nicht wie der andere reagiert. Ich bin davon ausgegangen, dass ich noch an ihm vorbeikomme.
Er hätte ja auch seine Geschwindigkeit redizieren können um sich nach mir einzufädeln
Der Einfädel-/Beschleunigungsstreifen ist aber meiner Meinung nach eine andere Fahrbahn und keine Spur oder Streifen in dem o.g. Sinne und deshalb würde deine Definition hier nicht greifen. Kann mich natürlich auch täuschen.
Du widersprichst Dir. Du gibst ja selbst zu, dass der Verkehr auf der Fahrbahn Vorfahrt hat.
Somit kann es bei einer Autobahnauffahrt kein Reißverschlussverfahren geben.
Die Einfädelspur ist auch keine Fahrbahn der Autobahn, somit ist die Grundbedingung von §7 (4) nicht gegeben.
Du hast Recht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/8-grosse-rechtsirrtuemer-im-strassenverkehr_108516.html
Gleich im ersten Punkt wird in dem Artikel deutlich gesagt, dass es kein Recht auf Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen gibt. Auch dort steht "notfalls anhalten". Kein Reißverschlußverfahren. Eine endende Sput auf der Fahrbahn ist eine ganz andere Situation.
Davon unbenommen würde ich immer, wenn ich gefahrlos die Möglichkeit dazu habe, ein auffahrendes Auto einfädeln lassen. Aber manchmal geht es eben nicht, und dann darf der Auffahrende das auch nicht erzwingen.
Klar, wenn man erst mal auf dem Beschleunigungsstreifen zum Stehen gekommen ist, muß man unter Umständen sehr lange warten. Das ist dann eben so.
Du hättest auf dem Standstreifen weiterfahren müssen.
Ähm,... hast Du den Fragetext nicht richtig gelesen?
Ich war auf der rechten Spur mit ca. 100km/h unterwegs und bin an einem Beschleunigungsstreifen entlanggefahren auf dem sich einer Van befunden hat.Der Beschleunigungsstreifen war recht kurz und endete in einer Leitplanke.
Okay, tatsächlich.
Es gab keinen Standstreifen und wenn dann hätte der Van diesen nutzen müssen, nicht der Fragesteller.
das ist ausdrücklich bußgeldbehaftet, auch wenn es in solchen Fällen von Fahrschulen empfohlen wird. Im übrigen schließt sich nicht notwendigerweise eine Standspur an.
Aber lieber bisschen Bußgeld als einen Unfall bauen.
Auf der Autobahn wird nie angehalten, genau deshalb passieren Unfälle
Das ist so nicht richtig. Wer auf der Beschleunigungsspur ist, der ist noch nicht auf der Autobahn und muss Vorfahrt achten.
Trotzdem wird nicht angehalten
Natürlich wird im Extremfall auf dem Beschleunigungsstreifen angehalten. Wenn ich nicht gefahrlos auffahren kann, gibt es gar keine andere Möglichkeit. Ein Auffahren zu erzwingen, ist die deutlich schlechtere Option.
Dann wird der standstreifen genutzt.
Sofern vorhanden, ja, natürlich. In der Frage des Fragestellers gab es diesen aber nicht.
Lies die Fragestellung, da war eine Leitplanke. Dann muss der Van anhalten, wenn er nicht einfahren kann.
Er fuhr 100kmh, also für ne Autobahn langsam. Entweder er gibt ordentlich Gas, wenn es das Fahrzeug zulässt, er wechselt die Spur, oder bremst, was bei 100kmh ja fast unmöglich ist.
Nein. Er fährt sinniger Weise mit konstantem Tempo, damit sich der Einfädelnde darauf einstellen kann und sich davor oder dahinter einordnen kann.
Es ist Pflicht des Einfädelnden sein Tempo anzupassen.
Was ist dass den fuer ein Bloedsinn? Seit wann ist 100 km/h zu langsam? Noch dazu auf der rechten Spur! Wie schnell faehrt denn ein LKW und was haette der Draengler dann gemacht?
und weswegen hätte ich mich schuldig gemacht?
Laut STVO hat der durchgehende Verkehr auf der Autobahn Vorfahrt