Vorfahrtsregelung abgesenkter Bordstein?

4 Antworten

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Hallo,

bisher zwei Antworten - beide richtig und beide falsch ;-)

In § 10 StVO ist das nicht wirklich schlüssig geschrieben und das führt zum einen zu Verwirrung und zum anderen zu bereits mehrfach anders lautenden Gerichtsurteilen.

Auch ich bin - wie die meisten Urteile auch - der Meinung, dass der, der aus der Straße mit dem abgesenkten Bordstein fahren will, als letzter fahren darf - egal wer noch von wo kommt oder wo er hin will.

Viele Grüße

Michael


Spezialmann 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 20:37

Danke für die Antwort, so ähnlich hatte ich mir das vorgestellt... Dann verhält sich an der Kreuzung also kein Autofahrer wirklich falsch, egal, was er macht ;) Soweit ich weiß hat es aber an dieser Stelle noch nicht gekracht, also scheint die Unsicherheit zur Vorsicht zu führen.

Macht es denn einen Unterschied, ob an der Kreuzung zusätzlich zum abgesenkten Bordstein noch ein Vorfahrt-achten-Schild steht? Hebt das Schild als spezielle Regelung den abgesenkten Bordstein als allgemeine Regelung auf? Wobei - abgesenkter Bordstein ist ja eigentlich gar keine allgemeine Regelung, sondern eine spezielle Regelung zu "rechts vor links", oder?

19Michael69  24.02.2017, 00:17
@Spezialmann

Wenn man bezgl. des Schilds wieder § 10 StVO dazu nimmt, dann ist es lediglich zusätzlich:

"Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."

Gruß Michael

Du bringst da zwei Dinge durcheinander, Vorrang mit Vorfahrt. Der Gegenverkehr hat Vorrang (außer er biegt links ab und man kann voreinander abbiegen in Deinem Beispiel)

Du mußt also den Gegenverkehr durchlassen. Ob der Bordstein abgesenkt ist, ob er ein Vorfahrt gewähren Schild oder es sich die gleiche Situation auf einer Vorfahrtstraße abspielt, ist egal.

Spezialmann 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 18:07

Danke für die Erklärung, das habe ich wohl vermischt.

Aber: § 10 StVO sagt ja eindeutigt, dass derjenige, der einen abgesenkten Bordstein überfährt, anderen Vorrang zu gewähren hat. So wird es ja auch in der Fahrschule gelehrt - "abgesenkter Bordstein fährt als letzter".

Wir haben hier also das "Dilemma", dass wir zwei Fahrer haben, die sich gegenseitig Vorrang zu gewähren hätten - der Linksabbieger aus der "Vorfahrt-achten-Straße" dem Rechtsabbieger aus der "angesenkter-Bordstein-Straße", aber andersrum der aus der "abgesenkter-Bordstein-Straße" allen anderen.

Aussendienst  23.02.2017, 18:25
@Spezialmann

Achso, gut das wußte ich jetzt nicht, daß der abgesenkte Bordstein das "letzte Glied in der Kette" ist. Demnach hätte theoretisch der Linksabbieger Vorfahrt.

Ich gehe aber davon aus, daß viele Leute das genau so wenig auf dem Schirm haben, wie ich. 

Im Zweifel würde ich mich einfach verständigen oder - irgendeiner fährt eben als erster. Wenn frei ist, fahren eh beide fast gleichzeitig los, der Linksabbieger muß ja sagen wir mal 4 m mehr fahren, ist aber aufgrund des Kurvenradiuses ein wenig schneller.

"Gegenverkehr hat Vorrang" ist die praktische Regel. Wenn derjenige am abgesenkten Bordstein die richtige Regel weiß und wartet, fährst Du eben los. Oder blinkst ihm kurz auf, daß er fahren soll, wie auch immer.

Und falls Du noch in die Fahrschule gehst, löchere doch Deinen Fahrlehrer mit diesen Fragen, der wird am besten die theoretische Regeln kennen.

Spezialmann 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 20:31
@Aussendienst

Manche scheinen die Regel komplett vergessen zu haben, manche - wie ich - haben die noch irgendwo im Hinterkopf. Zumindest kann man an der besagten Kreuzung alles beobachten: den Rechtsabbieger, der sich um den Linksabbieger nicht schert, weil er meint, der müsse warten - den Linksabbieger, der sich um den den Rechtsabbieger nicht schert, weil der ja den abgesenkten Bordstein hat - den Rechtsabbieger, der auf den Linksabbieger wartet, der das aber nicht schnallt... Dass es da bis jetzt noch nicht gekracht hat, spricht dafür, dass sich die Leute tatsächlich verständigen bzw. einer zurückzieht.

Und falls Du noch in die Fahrschule gehst, löchere doch Deinen
Fahrlehrer mit diesen Fragen, der wird am besten die theoretische Regeln kennen.

Meine Fahrschulzeit ist locker 25 Jahre her ;) Aber guter Tipp, vielleicht gehe ich mal bei einer Fahrschule in meinem Ort vorbei und frage.

Aussendienst  23.02.2017, 20:38
@Spezialmann

Ja, ich hielt abgesenkte Bordsteine auch nur für eine Orientierungshilfe, wußte nicht, daß es da eine Extraregel gibt. Aber wir sind ja schließlich in Deutschland ;)

Ich kam auch wirklich noch nie in die von Dir geschilderte Situation. Und wenn, würde ich eben gucken wer erster fährt... irgendwie ergibt es sich schon... wir reden ja von Wohngebieten ;)

Einer ist eben schneller, mal Du, mal der andere, und KEINER (außer die 0,1 % zu denen Du gehörst) weiß überhaupt, was Sache ist ^^

Aussendienst  23.02.2017, 20:41
@Aussendienst

Frag einfach mal bei Gelegenheit Leute, die in so einer Straße mit abgesenkter Bordsteinkante wohnen, wie sie es handhaben ^^ Haste glaube ich mehr davon...  

Hallo.

Darüber Streiten sich die Götter.
Der aus der Straße mit dem absenten Bordstein kommt, darf als letzter fahren,so hab ich gelernt § 10 StVO. ist nicht ganz klar

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

StVO, Paragraph 9, Absatz 4, Satz 1:

"Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen."

Die Rangfolge der Straßen zueinander ist nicht relevant.

Spezialmann 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 17:52

Danke für die Antwort!

Aber in § 10 StVO heißt es ja:

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Und in der Fahrschule lernst du: Abgesenkter Borstein fährt als letzter. Konkurrieren diese beiden Regelungen nicht? Klar muss der Linksabbieger den Rechtsabbieger vorlassen, aber der Rechtsabbieger aus der Straße mit dem abgesenkten Bordstein muss ja "allen anderen" Vorrang gewähren, also auch dem Linksabbieger, oder nicht?

Spezialmann 
Beitragsersteller
 23.02.2017, 17:57
@Spezialmann

Ich habe was gefunden, was die Situation klären könnte...

Dadurch, dass in der Straße mit dem abgesenkten Bordstein zusätzlich ein "Vorfahrt achten" Schild steht, wird der abgesenkte Bordstein quasi "ausgehebelt", denn eine Schilderregelung geht der allgemeinen Regelung vor. Das würde bedeuten, dass beide Straßen gleichgestellt sind, und dann hätte tatsächlich, so wie du es sagst, der Rechtsabbieger Vorrang vor dem Linksabbieger.

Dementsprechend: Würde das "Vorfahrt achten" dort nicht stehen, müsste der Rechtsabbieger aus der Straße mit dem abgesenkten Bordstein den Linksabbieger zuerst fahren lassen?

Aussendienst  23.02.2017, 17:59
@Spezialmann

Es kommt auf das völlig gleiche hinaus, ob der Bordstein abgesenkt ist oder ob das Schild dort steht. In der Regel steht aber ein Schild dort, da ortsunkundige diesen Bordstein übersehen könnten (sei es durch Dunkelheit oder Witterung wie Schnee)

Andersrum wird ein Schuh daraus, die abgesenkten Bordsteine sind zur Orientierungserleichterung da. Genauso wie Striche und Pfeile auf der Straße, auch wenn die Schilder verbindlich sind.