Wer hat im Parkhaus an den Rampen Vorfahrt?
Ich habe mich schon öfter gefragt, wer im Parkhaus an den Auf- bzw. Abfahrten Vorfahrt hat, wenn diese sich kreuzen (quasi das Auto auf dem Weg nach oben kreuzt die Fahrbahn des nach unten fahrenden). Gilt hier das gute alte rechts vor links oder gibt es eine andere Regel?
13 Antworten
Es gilt rechts vor links solange keine Schilder stehen, die es anders regeln.
Manchmal sind Schilder angebracht. Ansonsten kenn ich wie auch auf jedem Parkplatz - rechts vor links.
Auch in Parkhäusern gilt meines Wissen die Strassenverkehrsordnung, was heisst: Wenn nichts anderes ausgeschildert ist = rechts vor links.
Auch in Parkhäusern gilt meines Wissen die Strassenverkehrsordnung
Stimmt - aber die regelt Vorfahrt nur zwischen Straßen und macht überhaupt keine Aussagen zu Vorfahrt im Bezug auf Parkhäuser ...
Es gilt die StVo (das steht auch meistens an der Einfahrt). Das heißt: Rechts vor Links.
Endlich eine korrekte Antwort. Und daran liegt es nämlich auch, daß dort eben normal KEIN Rechts vor Links gilt.
Wenn nichts mit Schildern u.s.w. geregelt ist gilt immer rechts vor links.
Das Schild hat keine Bedeutung (privat aufgestellt!).
Da es sich aber um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handelt (jedermann bzw. eine bestimmte Personengruppe hat Zugang zu diesem Parkhaus) gelten die allg. Gesetze/Regelungen/Verordnungen (z.B. StVO) auch dort, egal ob mit Schild oder ohne.