Wer hat Vorfahrt (Fahrradweg über Tankstelleneinfahrt)?
Ich beschreibe es am besten mal möglichst genau.
Links ist eine Straße, rechts der Bürgersteig. Auf der linken Hälfte des Bürgersteigs ist ein markierter Fahrradweg. Die Auffahrt zur Tankstelle geht natürlich über diesen Weg. Es gibt nur eine Fahrtrichtung.
So, heute wollte ein Fahrradfahrer über ebendiese Tankstelleneinfahrt ganz normal drüberfahren wie jeder auch. Da war aber noch ein Auto, das grad in die Tankstelle reingefahren ist und den Radfahrer richtig weggesmasht hat, als er in das Auto reingefahren ist.
Wer hatte nun Vorfahrt?
10 Antworten
Völlig eindeutig, der Radfahrer. Ohne wenn und aber, abgesehen von § 1 STVO.
Der laufende Verkehr ist dem ruhenden Verkehr immer bevorrechtigt.
Wer aus einer Ausfahrt kommt, hat sich zu vergewissern, dass er sich gefahrlos in den laufenden Verkehr einfädeln kann. Wer das aus Sichtgründen nicht gewährleisten kann, muss eben so lange warten.
Der laufende Verkehr ist dem ruhenden Verkehr immer bevorrechtigt
Kurze Frage:
Was hat denn der ruhende Verkehr mit der Fragstellung zu tun?
Wann lernst Du nun endlich mal zu lesen!? Da kam Keiner aus einer Ausfahrt!
Hallo NiklasKarelli,
Deine Frage beantwortet ein Blick in den folgenden Paragraphen, den ich hier auszugsweise anführe:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
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§ 9 StVO - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
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Da der Autofahrer, aber ganz offensichtlich gegen den § 9 der StVO verstoßen hat, hat er zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen die laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt geahndet wird:
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Tatbestandsnummer: 109637
Tatvorwurf: Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld: 100,00 Euro plus 28.50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Sollte sich der Radfahrer bei dem Unfall verletzt haben, bleibt es nicht bei einer Ordnungswidrigkeit, sondern den Fahrer erwartet noch ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:
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§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Zivilrechtlich ist der Autofahrer natürlich für den Schaden am Fahrrad, den mitgeführten Sachen und letztendlich auch für möglicherweise entstandene Verletzungen haftbar.
Aber zu diesem Zweck ist das Auto ja haftpflichtversichert gewesen und die Versicherung reguliert entsprechende Ansprüche.
Schöne Grüße
TheGrow
Also wenn ich so verstanden habe war der FFahrer auf dem Radweg und das Auto hat in geschnitten weil es auf die Tanke wollte.
Dann ist der Autofahrer schuld.
Der Radfahrer hatte Vorfahrt, da die Tankstelleneinfahrt keine Straße ist, sondern nur eine Einfahrt.
Aber als Radfahrer sollte man im Interesse der eigenen Gesundheit niemals auf seiner Vorfahrt bestehen, wenn der andere ein Auto hat.
Stimmt.
Auch beim Abbiegen in eine Straße hat der Radfahrer Vorrang.
Nebenbei ist das der Grund, warum man in der Fahrschule einen Schulterblick beigebracht bekommt.